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  1. $16 Abs 2, Satz 4: ...Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Das ist der Freifahrtsschein für jegliche Vehandlungen der Stufe VOR der Einstellung. "Einschlägige Berufserfahrung" wäre nämlich sowieso nur wenn du Tätigkeiten quasi exakt so schon ausgeführt hast.
  2. Ok, was genau willst du wissen? Ich hab ganz normal zivil FA / Anw. gelernt und bin dann zur Bundeswehr gegangen. Da dort keine Anwendungsentwickler gesucht wurden hab ich den anderen Strang genommen. Meine Weiterbildung war dann Teil der Laufbahn. Sprich, der IT-Spezialist (in dem Fall der IT-Administrator) war der fachliche Teil des Feldwebellehrgangs. Der Operative Professional war auch ein (optionaler) Teil der Ausbildung (die Meisterausbildung). Wir haben den über die Bundeswehr bei einem zivilen Bildungsträger absolviert in Vollzeit. Wir konnten uns selbst aussuchen ob wir das Profil des Beraters oder des Entwicklers machen. Ich hatte mich durch meine Ausbildung zum Anwendungsentwickler für den gepr. IT - Entwickler entschieden. Wenn du was im Detail wissen möchtest, schreib mir ne PN.
  3. Moin, Ich hab 2003 meine Ausbildung zum Fachinformatiker / Anwendungsentwicklung abgeschlossen und bin seit 2011 bin Operative Professional als gepr. IT - Entwickler. Beschäftigt bin ich im öffentlichen Dienst, sitz auf einer E11 Stelle und bekomme, da ich kein Studium hab, nur die E10 gezahlt (keine Anerkennung gleichwertiger Kenntnisse und Erfahrungen). Das Ganze wird sich aber 2021 eh alles ändern. Nur so als Vorgeplänkel. Da ich damit rechne, dass in den nächsten 5 - 10 Jahren der DQR in den öffentlichen Dienst mit einzug erhält, überlege ich natürlich ob es nicht sinnvoll ist, weiter auf den strategischen Professional zu gehen. Da dieser aber noch seltener gemacht wird wie der OP, findet man da im Netz nahezu gar nichts drüber. Gibt es irgendwelche Erfahungswerte von Leuten die den schon gemacht haben? Wie ist die Schwierigkeit gemessen zum OP usw? Für mich käme nur der Gepr. Informatiker in Frage.
  4. Der Bund hat aber eine einheitlich geregelte Vorgehensweise ob jemand "Sonstiger Beschäftigter" ist: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=5
  5. ... ja ich seh es grad. Stellenanzeigenlinks zu posten wenn 2 Klicks weiter die Stellenanzeigen verkauft werden ist blöd^^ habs kappiert?
  6. Dann poste doch einfach den Link zur Stellenausschreibung ? Ich hau auch ein paar raus: [EDIT]
  7. Halt halt halt. Du verwechselst da was: Stellenanzeigen und tarifrechtliche Eingruppierungen haben absolut nicht miteinander zu tun! Wenn der Ausschreiber der Stelle der Meinung ist einen Bachelor haben zu wollen ist das sein gutes Recht. Dann wirst du ohne auch gar nicht erst zum Gespräch eingeladen. Aber grad an solchen Beispielen siehst du die Unkenntniss der Personalabteilungen bei diesem Thema. Funfact: Du bewirbst dich auch eine Stelle die laut StellenAUSSCHREIBUNG einen Bachlor brauch. Du wirst ohne Bachelor trotzdem genommen. Dann kann der Arbeitgeber verklagt werden weil er sich nicht an seine Stellenausschreibung gehalten hat.
  8. Der TV-L zieht in der Hinsicht nur nach, da diese Anpassung im TVÖD schon 2017 erfolgt ist. Bis jetzt ist es so, dass man ohne Leitungsfunktionen maximal eine E11 als IT´ler bekommen konnte (bzw ohne Studium oder Annerkennung als "Sonstiger" die E10 dann). Ab 2021 ist dann quasi die Anforderung an das Studium weg (nicht ganz, aber zum Großteil) ZUSÄTZLICH wird es möglich sein als IT´ler bis hin zur EG 13 zu kommen ohne Leitungsfunktionen wahrzunehmen. Beispiel (wie aktuell bei mir): Ich sitz auf einer E11 Stelle und bekomme aufgrund des fehlenden Studiums eine E10. Die Tätigkeiten die ich mache finden sich ab 2021 aber in der EG12 wieder. Da außerdem das Studium als Vorraussetzung wegfällt, komme ich dann von der E10 direkt in die E12 (bzw nicht direkt sondern auf Antrag in dem Fall... siehe TVÜ-L §29f).
  9. Moin, also es ist so: Du bekommst Aufgaben übertragen. Diese führen in eine bestimmte Entgeltgruppe. Es ist also möglich, wenn sich deine Aufgaben niemals ändern (weil du das nicht willst zB), dass du immer in der E9 bleibst (es gibt übings E9a und E9b (beim Bund auch noch E9c)). Wenn du in eine andere EG möchtest, musst du halt irgendwann fragen ob du höherwertige Aufgaben übertragen bekommst. Falls du im bereich des TV-L planst zu arbeiten, werden sich aber die Entgeltgruppen ab 2021 eh noch nach oben korrigieren.
  10. Ja, ein Antrag ist zu stellen. Dieser muss innerhalb des Jahres 2021 zu stellen und wirkt auf den 01.01.2021 zurück. Das ist dann eine Höhergruppierung mit allen bekannten Nachteilen (Stufen und Stufenzeiten)
  11. Ich habe den OP 2010 auch bei ComPers in Hannover gemacht. Wenn du die Wahl hast zwischen Studium und OP... nimm das Studium. Es ist definitiv mehr Wert. Solltest du mit dem Gedanken spielen irgendwann in den Öffentlichen Dienst zu wechseln, bringt der dir dort beispielsweise absolut nichts, da dort nur nach Ausbildung, Studium und wissenschaftlichem Studium unterschieden wird.
  12. Ich muss auch leider sagen, dass der OP eine Luftnummer ist. Da ich im Öffentlichen Dienst angestellt bin, hat er leider absolut gar keinen Wert. Grad die hoch beschworene "Gleichwertigkeit" zum Bachelor ist nicht gegeben. Jeder der also Plant im ÖD zu arbeiten, sollte sich die Zeit und das Geld sparen.
  13. Ok, es ist kompliziert. Ab 9b brauchst du ein Studium oder du bist als "sonstiger Beschäftigter" als "gleichwertig" eingestuft. Ich gehe bei meiner Antwort mal davon aus. Erstmal soweit: im TV-L gibt es KEINE Stufengleiche Höhergruppierung Aber du landest mindestens immer in der Stufe 2 bei einer Höhergruppierung. Wenn du also von 9b/2 auf 11 steigst, landest du in der Stufe 2 und fängst auch wieder bei 0 an (an Stufenlaufzeit). Bei 9b/3 übrings das selbe. Denn du landest von der 9b/3 in die 10/2 und da weiter in die 11/2. Gut zu sehen hier: http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
  14. Unter welchen Tarifvertrag stehst du denn? TVÖD Bund, VKA, TV-L ? Je nachdem was, kann es unterschiedlich sein.
  15. Im ÖD ist man nach seiner nicht nur vorrübergehenden auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das bedeutet natürlich, dass wenn dir dauerhaft höherwertigere Tätigkeiten übertragen werden vom Arbeitgeber, dreht sich das Tarifkarussel und du wirst auch hochgruppiert.

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