ist auch nur dann eine verbesserung wenn du derjenige bist der kündigen möchte, wirst du allerdings gekündigt ist es eine verschlechterung und wäre dann unwirksam.
in diesem beispiel hier verlängerung schlecht. verkürzung positiv.
außerhalb der probezeit:
arbeitnehmer möchte kündigen laut vertrag 2 wochen zum monatsende laut gesetz 4 wochen zum 15. des folge monats. vertrag verbessert die stellung des AN somit im zweifel gültig.
gleiches beispiel nur will hier der arbeitgeber den AN kündigen dann sind die 2 wochen schlechter = unwirksam.
Prinzipiell wird IMMER davon ausgegangen das der AN schwächer als der AG gestellt ist und es gilt diesen zu schützen.
Von gesetzen darf abgewichen werden wenn es sich um einen Tarif handelt oder der AN eine stärke Position gegenüber dem AG erhält.
Edit: Wollte keine Diskussion starten. Wie hier schon erwähnt wurde den Anwalt fragen, der muss sowieso drüber schauen den eine klausel für unwirksam erklären kann nicht jeder einfach mal so.