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Antibiotik

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Alle Inhalte von Antibiotik

  1. Hallo, Ist es dieser Zettel auf dem steht "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" und weiter unten "Bescheinigung nach §25 DEÜV"? Auf diesem steht aber nicht wieviel ich in die Versicherung eingezahl habe, sondern nur wieviel ich an Entgeld bekommen habe?! Grüße
  2. auch bei der neuen Version des Vertrags würde ich den Rat von Chier umgehend befolgen. Im aktuellen Vertrag steht sowohl dein Name, als auch die Vergütung drin. Wenn es dein Arbeitgeber sieht, dass du im Forum den Vertrag fast vollständig veröffentlichst, kann es böses Ende nehmen. Grüße
  3. Hallo zusammen, muss ich als Arbeitnehmer irgendwelche Unterlagen für spätere Rentenansprüche (so ab 70 :floet:) aufbewahren? Wenn nicht, wie wird dann der Nachweis über meine Beiträge geführt? Danke
  4. Hallo, Ich sag nur blauäugig! :upps *Schäm und in die Ecke gehe*. Es gibt im Moment keinen Streit um die Quellcodes. Nur, die Pflege soll von einer anderen Person übernommen werden und die Quellcodes einfach so zu übergeben und jegliche Rechte zu verlieren möchte ich nicht. Grüße
  5. Hallo zusammen, ich bräuchte Eure Unterstützung beim folgenden Fall. Im Auftrag einer kleinen Firma wurde eine Anwendung entwickelt. Die Anwendung ist nun im Einsatz und soll durch den Entwickler weitergepflegt. Wie ist nun die rechtliche Seite. Hat der Kunde Nutzungsrechte an der Anwendung oder auch Rechte an den Quellcodes? Welche Rechte hat der Entwickler an den Quellcodes bzw. der Anwendung. Darf er die Anwendung auch an andere Firma weiterverkaufen? An Anfang wurde dieses Thema weder mündliche besprochen noch schriftlich festgehalten. Danke Grüße Antibiotik
  6. Hallo, sowohl das eine als auch das andere sind weltweit anerkannt. Allerdings kommt es immer auf den Auftraggeber und seine Branche / Kunden an, welches Zertifikat bevorzugt wird. Wenn du z.B. in Amerika arbeiten willst, werden diese das IPMA/GPM Zertifikat wahrscheinlich nicht so hoch ansehen. In China ist es z.B. umgekehrt, weil die IPMA dort ziemlich viel Marketing betrieben hat. Aber wie schon oben erwähnt sind aus meiner Sicht bei Zertifizierungswege gut, allerdings unterschiedlich :-) Zu IPMA/GPM: --> GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e.V. Es gibt ein vierstufiges Zertifizierungsmodell (von Level D bis A), allerdings sind für (operative) Projektleiter nur die ersten drei (D bis interessannt. Level A ist schon ziemlich anspruchsvoll und richtet sich eher an strategische Entscheider wie z.B. Vorstand, Geschäftsleitung, Multiprojektmanager, etc. Für Level D musst du keine besonderen Anforderungen erfüllen. Level C z.B. drei Jahre PM Erfahrung in leitender Position. Für die Prüfungen kannst du dich selbst anmelden, es gibt paar öffentliche Termine (siehe Website). Wenn du einen Anbieter suchst, der dich schult und auf die Zertifizierung vorbereitet, empfehle ich dir Resultance - Weiter . Bildung . Projekt . Management . - Zertifizierung Projektmagement PM-Training Lehrgang Coaching Projekte Training: News . Andere kenn ich nicht, aber Resultance hat echt einen tollen Job gemacht. Du kannst dich aber auch durchaus mit dem Buch "Projektmanager" selbst vorbereiten. Zu PMI: kann ich dir nicht wirklich helfen, deshalb -> Google Noch Fragen? :hells: Grüße
  7. Hallo, devor man sich für eine Zertifizierung entscheidet, sollte man unbeding prüfen ob die formalen Zulassungkriterien erfüllt sind. Den PMP stellt hohe formale Anforderungen an die Person. Grüße Antibiotik
  8. PMI ist das "amerikanische" Modell. Du kannst dich auch nach dem "europaischen" Modell (IPMA) und dem Deutschen Ableger GPM zertifizieren lassen. Habe ich gemacht, kann ich empfehlen. Theoretisch reicht es aus, wenn du das Buch "Projektmanager" (ISBN: 3-924841-26-8) kaufst und dieses komplett und intensiv durcharbeitest. Anschließend bist du in der Lage die Prüfung für Level D Zertifikat zu machen. Welches von den beiden das bessere ist, lässt sich nicht einfach beantworten, weil die Modelle unterschiedlich aufgebaut sind. Ich hab mich vor meiner Entscheidung mit den beiden befasst und bin der Meinung dass keins der beiden schlecht ist. Grüße
  9. Ob Krawatte oder nicht, spielt in meinen Augen eher ein untergeordnete Rolle. Zunächst muss der Bewerber ein insgesamt ordentliches und gepflegtes Bild abgeben. Das kann er durchaus auch in Form von geputzte dunkle Schuhe, dunkle Socken, dunkle Stoffhose oder Anzugshose, helles Hemd, rassiert oder einen gepflegten Bartwuchs (falls es zu der Person "gehört"), gewaschen, ordentliche Friseur, etc machen. Einen Sakko vom Opa nehmen und die einzige Krawatte aus dem Schrank, die auch schon sieben Jahre als ist, wird wahrscheinlich ins Auge gehen. Grundsätzliche würde ich versuchen mich dem Stil des Unternehmens anzupassen. Wenn auf der Website Leute ohne Krawatte zu sehen sind, dann ist es doch ein Anhaltspunkt. Grüße Antibiotik
  10. Morgen, Nimms nicht persönlich, aber was hat dein Beitrag mit dem konkreten Problem zu tun? Genauso viel wie mein Schuh mit meinem PC. Habe ich irgendwo geschrieben, dass sie kein Bock zu arbeiten hat und sich auf Kosten des Staates ausruht? Nein, habe ich nicht! Und über eine Person, die man nicht kennt, anhand eines Minifalls zu urteilen, ist nicht ok. In diesem Thread will ich bitte keine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn von Arbeit, ALGI, ALGII, Arbeitssuchende oder ähnliches führen, sondern freue mich Antwort bzgl. des Problems. Danke schön Grüße Antibiotik
  11. Hallo, macht natürlich absolut Sinn, einen soziaversicherungspflichtigen Nebenjob anzunehmen. Einfach mal zwei Monate brav Sozialversicherungsbeiträge zahlen und dann stolz sein, für Deutschland und alle die bedürftig sind was getan zu haben! :old Sorry, aber ich verstehe dieses System im Moment nicht. Jemand arbeitet jahrelang und zahl brav die Beiträge, geht anschließend für zwei Jahre lernen um später u.a. mehr Geld zu verdienen und noch mehr Beiträge zu zahlen. Und wenn diese Person nun bedürftig ist, hat sich keinen Anspruch auf die Versicherung die Sie selbst längere Zeit finanziert hat!? :upps Wahrscheinlich verstehe ich das Wort "sozial" in diesem Zusammenhang falsch. Damit es keine Missverständnisse gibt, es handelt sich nicht um mich, sondern um eine Bekannte die um Rat gefragt hat. Doch leider bin ich an dieser Stelle auch ratlos. Grüße Antibiotik
  12. Hallo zusammen, folgender Fall: Eine Person ist mehrere Jahre berufstätig und zahlt ganz normal in die Arbeitslosenversicherung ein. Im September 2005 geht Sie auf die FOS um das Fachabitut zu erlangen. Nach knapp zwei Jahren, also Juli 2007 schließt Sie die Schule mit einem Abitur ab und möchte im WS mit dem Studium beginnen. Frage: Welche finanzielle Unterstützung besteht für die Zwischenzeit? Das AA war der Meinung, dass ALG I nicht mehr greift, weil in den zwei Jahren vor der Beantragung nicht gearbeitet wurde. Außerdem fällt Anspruch auf Kindergeld auch weg, weil es keinen Anspruchsteller (Eltern) gibt. Danke Grüße Antibiotik
  13. Hallo, a) persönliche Meinung: Lass es bleiben. Konzentrier dich lieber voll und ganz auf dein Abschluss und beginne danach mit dem Studium. Der Zeitaufwand im Studium (vorallem wenn du es nebenbei machst) darfst du nicht unterschätzen. Und mit Blick auf deine nächsten 10 Jahren, macht ein halbes Jahr auch kein Unterschied. Ggf. kannst du dich nach deiner Ausbildung in einige Vorlesungen reinhocken um einfach besser einschätzen zu können, wie so eine Vorlesung abläuft. c) Ja, kannst du. Grüße
  14. Hallo, ok. wenn du es sagst. Ich hab damit überhaupt keine Erfahrungen. Ich möchte auch den Bau nicht verhindern oder ähnliches, sondern nur sichergehen, dass es nachher nicht "lauter" ist als vorher. Gruß Antibiotik
  15. @sunnyw86 nur zur info, wie hoch sind deine Räume? Danke Gruß
  16. Hallo zusammen, neben unserem Mehrfamilienhaus soll demnächst ein neues Haus gebaut werden. Die beiden Häuser werden anschließend direkt nebeneinander sein. Der Bauherr will nun von den Nachbarn eine Zustimmung für sein Bauvorhaben haben. Allerdings gibt es Bedenken bzgl. der Schalldämmung zwischen den beiden Gebäuden. Frage: Kann man vom Bauherren eine Klärung verlagen, dass beim Bau alle gesetztlichen Schalldämmvorschriften beachtet werden? Sind diese Schalldämmvorschriften ausreichend oder soll man sich darüber hinaus noch Zusagen machen lassen? Danke Gruß Antibiotik
  17. Morgen, hab den Fehler behoben. Statt "-S (local)" muss ich "-S (local)\SQLEXPRESS" schreiben. Gruß Antibiotik
  18. Hallo zusammen, ich möchte ein paar sql Befehle mit Hilfe einer Batchdatei ausführen. Die Sqlbefehle habe ich in eine .sql Datei geschrieben. In der Batchdatei rufe ich diese .sql Datei auf. Leider bekomme ich die Fehlermeldung dass das Login fehlgeschlagen ist. Habe ich in meinen Dateien nen Fehler drin? Meine Dateien sehen wie folgt aus: .bat sqlcmd -i "c:\replaceDB.sql" -I -S (local) -d produktivDB -U sa -P sa pause .sql use master go alter database produktivDB set single_user with rollback immediate go drop database produktivDB go RESTORE DATABASE produktivDB FROM DISK = 'D:\Ordner\datenbank' WITH RECOVERY, MOVE 'produktivDB' TO 'E:\!DanceStudio\DEV\TheDatabase\produktiv\produktivDB.mdf', MOVE 'produktivDB_LOG' TO 'E:\!DanceStudio\DEV\TheDatabase\produktiv\produktivDB.ldf', REPLACE go Danke Gruß Antibiotik
  19. Hallo zusammen, der Anwalt (Arbeitsrecht) ist der Meinung, dass die Firma das Geld nicht einbehalten darf und verweist auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Link siehe erster Beitrag). Gruß
  20. empfehle ich auch. Ggf mehrere McDs abklappern ;-). Gruß
  21. Hallo, Von den Leuten im Forum habe ich erwartet, dass Sie die Situation aus Ihrer Sicht schildern. Das haben die Leute auch gemacht. Mit den Antworten bin ich sehr zufrieden. Danke an dieser Stelle an alle. :uli Es handelt sich bei mir in der Tat um einen Grenzfall, deshalb warte ich bis Ende des Monats, schaue was passiert und werde dann was machen oder bleiben lassen ;-) Gruß
  22. zunächst schon. Wenn es sich wirklich um 50 Eur handeln würde, wär am nächsten Tag ein Schreiben vom Anwalt bei der Firma. Vertrag ist zwar schön und gut, aber ein Aushebeln von bestehenden Gesetzten / Rechtsprechungen durch Verträge ist nicht ohne weiteres möglich. Sonst hatte man auch in Verträge aufnehmen können dass es 5 Tage Urlaub im Jahr gibt. Gruß
  23. Hallo zusammen, nachdem ich die Klausel im Vertrag erneut durchgelesen habe, stellt sich für mich eher Frage ob diese Klausel überhaupt Gültigkeit hat. Angenommen ich bekomme 50 Euro Weichnachtsgeld in 2006 und gehe zum 01.02.2007. Laut Vertrag müsste ich diese Summe zurückzahlen. Die Firma hat aber keine Chance an die Summe ranzukommen. Nachdem die Klausel sehr pauschal formuliert ist, bin ich mir net sicher ob die überhaupt Gültigkeit hat. Wie sieht Ihr des? Danke Gruß
  24. Sorry, hab in der Tat einen Teil vergessen. :upps Gruß

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