Nein. Hier wird kein Ausbilder in Schutz genommen. Natürlich ist dieses Verhalten absolut nicht tragbar aber ich schreibe hier nicht mit dem Ausbilder. Das einzige was wir hier tun können, ist dem Auszubildenden etwas mit auf dem Weg zu geben.
Aber auch wenn der Ausbilder Mist ist, ist hier Eigeninitiative des Azubis gefragt(z.b. neuen Ausbildungsbetrieb suchen)
2 Jahre lang die Situation einfach hinnehmen ist nun mal leider nicht der richtige Weg. Zumindest mit Freunden/Eltern/Lehrern aus der BS/IHK/irgendwo diese Problematik mal anzusprechen, ist nicht zu viel verlangt. Wenn man unzufrieden mit etwas ist, sollte der Arsch in der Hose da sein, um dies anzusprechen. Wenn man dies nicht anspricht, brauch man sich auch nicht zu wundern das nichts passiert
Btw. ein kleiner Auszug, für den Fall der Fälle für den Azubi:
"Laut § 8 des Berufsbildungsgesetzes und § 280 des BGBs steht Dir als Azubi Schadensersatz zu, wenn du wegen einer lückenhaften oder fehlerhaften Ausbildung durch die Abschlussprüfung fällst. Das ganze nennt sich “Recht auf Schadensersatz wegen Verlängerung der Ausbildung“. Weil Du die Prüfung wiederholen musst, geht Dir das Gehalt, was Du als ausgelernte Person verdient hättest, durch die Lappen. Liegt die Schuld aber nicht bei Dir, sondern bei Deinem Ausbildungsbetrieb, kannst Du Dir über den Schadensersatz dieses Gehalt holen."
Quelle: https://prozubi.de/blog/2014/04/01/schadensersatzrecht-bei-schlechter-ausbildung