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JMilanese

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  1. Beide Themen wären nach "Aufbohren" durchaus genehmigungsfähig. Du musst nur wesentlich stärker herausstellen, dass: - noch keine Lösung beschlossen wurde - Du diverse Lösungen mit einander vergleichen wirst und Vor- und Nachteile darstellst - Machbarkeit und Umsetzbarkeit evalueirt werden - die technischen Wege für die ALternativen auch beschreibst - und natürlich auch nachvollziehbar begründest, warum Du welche Lösung präferierst Du sollst ja nicht in der Projektarbeit zeigen, dass Du ein vorgegebenes Projekt abarbeiten kannst, sondern, dass Du eine Problemstellung im Rahmen der Projektarbeit bewerten, analysieren, Lösungen finden und evaluieren kannst und eine Lösung empfehlen bzw. idealerweise durchführen kannst.
  2. Nö, bestanden hast Du erst, wenn Du ausreichend Punkte in allen notwendigen Prüfungsbereichen erzielt hast. Selbst mit einer 5 in der AP1 kann man noch locker bestehen
  3. Doch, man kann davon ausgehen, dass alle Betriebe die Pflicht-Inhalte vermitteln teilweise koordiniert mit der BS. Nur weil Du es hier zum x-ten Male verdrehst darstellst wird Deine Aussage leider auch nicht wahrer. Nope, die BS hat durchgeführt, die Aufgaben wurden aber schon immer von einem Ausschuss beschlossen. Die waren früher dezentral und jetzt zentral, aber auch hier erzählst Du leider nicht die ganze Wahrheit. Nope, kein Vertrag. Schau Dir doch einmal die regelegungen zu einem Vertrag an... das ist sogar Ausbildungsinhalt btw. 🙂 Die Berufsschule ergibt sich aus der gesetzlichenn Regelung laut BBiG und nicht aufgrund eines privat-rechtlichen Vertrages. Das ist schon in Bezug auf rechten und Pflichten und Zustandkommens was ganz anderes. Tipp für die Prüfungsvorbereitung: Verträge und Vertragsabschluss usw. noch einmal genauer anschauen. Dann weißt Du wohl nicht, was zur Theorie gehört. Und in der Abschlussprüfung kann es manchmal sogar sehr gut sein, seine Aussagen mit den entsprechenden Theoretischen Verfahren und Ansätzen zu untermauern um zu zeigen, dass Du nicht nur den Spezailfall, den Du in der Projektarbeit beackert hast, beurteilen, sondern auch auf andere Fälle schließen kannst. Theoretisches Wissen kann für die Note sehr förderlich sein. Und nein, damit sind sicherlich keine verketteten Listen und balancierte Bäume gemeint (das sind schon fertige Algorithmen, die Theorie beschäftigt sich dann eher allgemein mit den Grundsätzen dazu wie Suchschlüssel, Tabellen oder Cluster etc.). Nur weil Du das hier 1000mal behauptest, wird es leider nicht wahrer. Siehe auch viele andere Beiträge zu dem Thema, wo versucht wird, Dir zu vermitteln, dass es neben dem theoretischen Inhalt der BS auch noch die theoretischen Inhalte der Betriebe gibt und dass die Prüfung nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner (Berufsschul-Inhalte) abfragen soll, sondern die Grundlagen und Anwendung dieser für einen IT-Beruf. Das ist was vollkommen anderes. Und natürlich ist derf Betrieb für das Füllen dieser Lücke verantwortlich und nicht die Berufsschule. Falls Dein Betrieb dieses nicht macht, solltest Du dringend einmal das Gespräch mit Deinem Ausbilder suchen.
  4. Dann brich doch Deine Ausbildung ab und mach nur noch das Studium. Die Prüfungen sind mitnichten übrigens "oberflächlich".
  5. Nein, rein rechtlich heißt es "Berufsausbildung" (wenn Du hier schon mit Paragraphen um Dich wirfst). Du wirst im relevanten BBiG nirgendwo die Vorgabe einer "Dualen Ausbildung" finden 🙂
  6. Du willst mich wohl nicht verstehen.... VERANTWORTLICH für die ordnungsgemäße Durchführung ist der Betrieb (siehe auch BBiG), zur Vermittlung der zusätzlichen Inhalte durch die BS ist der Auszubildende freizustellen. Aber werder aus §14 noch aus §38 ergibt sich aber 1. die Verantwortung der BS für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung 2. eine Einschränkung der Prüfungsinhalte auf die Berufsschulinhalte. Bevor man mit Paragrafen um sich schmeißt, sollte man auch versuchen, die Paragrafen im Gesamten und auch im Kontext der weiteren Paragraphen zu verstehen, dieses scheint Dir leider nicht so zu liegen, ist aber auch nicht weiter schlimm, dass BBiG ist glücklicherweise nicht prüfungsrelevant für die IT-Berufe Wir bilden schon seit Jahren aus und mussten noch nie einen Vertrag mit der BS schließen. Wie kommst Du auf so eine komische Idee? Die BS ergibt sich nur aus dem BBiG und Durchführungsverordnung. Das sage ich doch die ganze Zeit... aber Achtung! aucgh in der praktischen Prüfung können BS-Inhalte wichtig sein. Wer Pseudocode versteht, sollte mit ALLEN Programmiersprachen später gut zurechtkommen, eine Einengung auf Java mag für die praktische Anwendung gut sein, aber es geht ja in der Ausbildung AUCH darum, den theoretischen Unterbau zu vermitteln und das machst Du mit dem Pseudocode. Doch, siehe Rahmenpläne und Rahmenlehrpläne. mein Tipp: beschäftige Dich mal eingehend auch schon aus Eigeninteresse als Auszubildender damit, wie eine Ausbildung richtigerweise durchzuführen ist und wie sich dann daraus auch Prüfungsinhalte herleiten. Das wäre sicherlich auch mal in Deinem Interesse und würde die von Deiner Seite einfach fachlich falsch geführe Diskussion hier etwas optimieren.
  7. Nope! Nochmals: der Vertrag ist mit dem Betrieb geschlossen worden, der Betrieb hat die Wissensvermittlung durchzuführen bzw. bei externer Vermittlung (wie auch bei der Berufsschule) die korrekte und vollständige Vermittlung zu kontrollieren (zum beispiel durch Abgleich des Berichtsheftes mit den Pflicht-Inhalten, dieses ja auch für die Berufsschulbesuche, auch hier muss ja der Ausbilder des Betriebes den Ausbildungsnachweis physisch oder digital unterschreiben) Außerdem schreibst Du doch selber "Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.", also schwebt über allem die AO und die umfasst alles, was dort drinnen steht. Übrigens süss, wie Du den folgenden Paragrafen unterschlägst: § 14 Berufsausbildung (1) Ausbildende haben 1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, 2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit zu beauftragen, 3. Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind, 4. Auszubildende zum Besuch der Berufsschule anzuhalten, 5. dafür zu sorgen, dass Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet werden. (2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. (3) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.
  8. Siehe auch die vorherige Anwort an be98.... Ausbildungsbetriebe sollte die Ausbildung schon ernst nehmen. Und meine Erfahrung als Prüfer sagt: ja, es gibt in der Mehrzahl Betriebe, die nehmen die Ausbildung ernst und investieren auch Zeit und Geld in ihre Auszubildenden und da kommt auch meistens eine vernünftige Prüfungsleistung heraus und ja, es gibt eine Minderheit von Betrieben, die nicht gut ausbilden können oder wollen, da kommt zumeist auch keine gute Prüfungsleistung bei rum. Es besteht also schon ein Zusammenhang zwischen der Ernsthaftigkeit der Ausbildung und dem späteren Prüfungsergebnis Und: das Ziel einer Ausbildung ist ja nicht, ein Spezialistentrüffelschwein nur für den eigenen Betrieb auszubilden, sondern durch die Prüfung die allgemeine Marktfähigkeit des Prüflings nachzuweisen. Trüffelschweine brauchen keine Ausbildung gemäß BBiG, sondern eine Einweisung durch den Betrieb, bekommen dafür aber auch keinen IHK-Brief. Also kurzum stellt sich in der Prüfung überspitzt nur eine Frage: "Ist der Prüfling so gut gewappnet, dass man ihn auf die Allgemeinheit als (zum Beispiel) Fachinformatier Systemintegration loslassen kann?"
  9. Wer als Ausbildungsbetrieb nicht Zeit, Geld, Material investiert in seine Auszubildenden, nimmt leider die Ausbildung nicht ernst. Jeder Betrieb, der sich eine vernünftige Ausbildung nicht leisten kann, sollte sich überlegen, entweder Ausbildungsverbünde einzugehen oder nicht auszubilden und dann später teuer Personal auf dem freien Markt einzukaufen. Ist unter dem Strich auch nicht unbedingt billiger, das letztere
  10. Ok, da stand ich auf dem Schlauch... dann ändere ich mal jetzt zu: Jipp, da hast Du zu 100% recht!
  11. Nein, der kleinste gemeinsame Nenner ist die BS plus die allgemeinen Inhalte laut Prüfungsordnung und Rahmenplan, also auch der vorgeschriebenen betrieblichen Inhalte. Hier halten sich nur leider einige Betriebe nicht an die Speilregen und vermitteln diese Inhalte intern (oder auch extern, zum Beispiel, in dem man über Betriebe für ein paar Wochen Azubis taiuscht oder externe Schulungen) die notwendigen Inhalte, wenn sie nicht in der normalen Ausbildung vermittelt werden können Und die Prüfung soll die berufliche Eignung nachweisen und nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner abrufen. Dann können wir uns auch die Prüfung ganz sparen und einfach jedem, der einen Brief haben möchte, dieses auch einfach auf Anfrage per Post zusenden. Spart geld und Mühe.
  12. 1. Nur am Rande: Das Wasserfall-Modell sollte man auch nur als negative Variante erläutern, wie man es nicht machen sollte. Als Anti-beispiel wurde diese Methode auch erst entwickelt. Wasserfall sollte also nie gelehrt oder abgefragt werden 🙂 2. ich hatte doch oben geschrieben "zusätzlich zum Rahmenlehrplan", d.h. die duale Ausbildung sorgt dafür, dass die Inhalte laut RLP durch die Schulen vermittelt werden, die Inhalte laut RP durch den Betrieb und wenn es dort - aus welchen Gründen auch immer - durch die Gesamtheit der Betriebe in einem Schulbezirk Wünsche der Verschiebung einzelner Themen von links nach rechts gibt, so kann man das abstimmen. Also widersprechen wir beide uns da nicht, Du sagst also das gleiche wie ichm, nur anders. 🙂 3. Nein! Prüfungsinhalte ist alles laut AO, RP, RLP, aslo nicht nur Berufsschulinhalte.
  13. Da habe ich hier aber bei der IHK ganz andere Erfahrungen gemacht. Gerne nimmt der Ausbildungsberater mich als PA-Vorsitzenden gerne auch mit rein in die Gespräche und es gab auch hier schon diverse Gespräche. Wie kommst Du denn zu Deiner Annahme, dass der Ausbildungsberater da nichts macht?
  14. Und jetzt? Mit dem Ausbilder diskutieren. Ansonsten beim Ausbildungsberater bei der zuständigen Kammer ein Gespräch suchen, der wird schon mit dem Betrieb dann Kontakt aufnehmen und auf die Ernsthaftigkeit der Ausbildung hinweisen.... Man kann doch nicht, nur weil es ein paar Betriebe gibt, die ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, das Niveau des Berufsbildes absenken - dann brauchen wir keine Ausbildung mehr (obwohl genau das unsere Stärke ist). Also über die Prüfung zu lamentieren, obwohl sie nicht schwerer als vergleichbare ist, führt zu nichts.... Nicht das Symptom (Prüflinge finden die Prüfung zu schwer) ist anzugehen, sondern die Ursache (es gibt leider immer wieder Betriebe, die Auszubildende nicht ausbilden, sondern als Arbeitskräfte verwenden und somit ihre Verpflichtungen nicht wahrnehmen). Wie in der Medizin: wenn Du Kopfschmerzen hast schneidest Du ja auch nicht den Kopf ab, sondern versuchst die Ursache der Kopfschmerzen zu bekämpfen und zu beseitigen. Verdreht doch bitte hier nicht immer wieder Ursache und Wirkung!
  15. Falsch! Die Betriebe verpflichten sich, die Inhalte zu vermitteln. Punkt. Und sie unterschreiben dafür auch im Ausbildungsvertrag. Punkt. Natürlich können sich Betriebe in der Gesamtheit und regionale BS darauf einigen, welche Themen denn die BS neben dem Rahmenlehrplan zusätzlich vertiefend vermitteln soll, verantwortlich ist aber rechtlich der Betrieb!
  16. Der Originator erhält eine E-Mail, dass Du den termin weitergeleitet hast und an wen und in der Terminplanungsassistenten-Ansicht und in der Antwortübersicht stehen die Personen, an die Du weitergeleitet hast, jetzt auch mit drinnen. Ist jedenfalls in unserer Exchange/Outlook-Installation so, keine Ahnung, ob man das wegkonfigurieren kann+
  17. Der Einzige, der Fakten hier verdreht oder falsche Vermutungen anstellst bist ja Du. 1. Die Prüfungen werden nicht von der IHK erstellt 2. Kein Prüfungsausschuss geht mit dem Vorsatz ran, Prüflinge durchfallen zu lassen. 3. Inhalte und Level der Prüfungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen formuliert, die Du ja eigentlich auch über Deinen Ausbildungsbetrieb zusammen mit dem Ausbildungsvertrag ausgehändigt bekommen und vielleicht auch einmal durchgelesen haben solltest. Dort steht drin, was geprüft werden kann, detaillierte Informationen dazu dann im Ausbildungsrahmenplan (den sollte Dein Betrieb kennen) 4. Die Abschlussprüfung Teil 1 ist gemäß AO, PO und ARP berufsüberrgreifend und nicht berufsspezifisch 5. Die Prüfungen haben sich voll und ganz im Rahmen der Ordnungen und Pläne bewegt 6. Die Abschlussprüfung soll ja zeigen (Teil 1 und Teil 2 zusammen bei den neuen gestreckten Prüfungen), dass das laut PO mindestens zu vermittelnde Wissen vermittelt wurde; das Level der Prüfung war also auch gerechtfertigt, eher war (wenn sie denn wirklich leichter war, was ich nicht so empfinden würde) dann wohl die vorherige Prüfung etwas unterhalb des Niveaus. 7. Der Notenschnitt entspricht in etwa dem normalen Durchschnitt früherer APs, also auch hier kein Hinweis (zumindest für meinen IHK-Bezirk), dass die Prüfung wesentlich leichter / schwerer / umfangreicher war als sonst. 8. Wenn eine schlechte Note jetzt in der AP1 auftritt würde ich dann zusammen mit dem Betrieb mal ganz kräftig aufs Gaspedal drücken, um fehlendes Wissen laut PO bis zur AP2 aufzuholen. Nur weil eventuell das Wissensniveau der Prüfungsteilnehmer im Vergleich zu den Vorjahren sinkt (was ich so nicht bestätigen kann, aber eventuell doch vereinzelt zutreffen könnte) heißt das ja nicht, dass ich auch das Niveau der Prüfungen senken muss, dann würde ja das Berufsbild verwässert werden. Aber genau diese Verwässerung forderst Du ja, dabei sollte das Ziel sein, das Bildungsniveau in diesem Berufsbild zumindest zu halten und nicht zu senken.
  18. Wer das behauptet ist erstens selbst unseriös und hat zweitens den ganzen Prüfungsablauf (Erstellung, Vorbereitung, Durchführung, Bewertung usw.) nicht verstanden, entweder weil er da zu nicht in der Lage ist oder weil er es aus ideologischen Gründen nicht verstehen will. Du schiebst hier immer wieder den falschen die Schuld in die Schuhe und deswegen wird es auch immer schwere, mit Dir überhaupt noch sachlich die Diskussion führen zu können, da es immer schwierig ist, jemand, der Sachargumente nicht versteht, mit Sachargumenten zu überzeugen. Meinungen (wie Du sie vertrittst) sind nun mal keine Fakten und Meinungen sollte man auch nie ohne sachliche Beweise als Fakten darstellen. Wenn Du in Deiner Projektarbeit ebenso argumentierts wie hier im Forum sehe ich da schon große probleme auf Dich zu kommen. Die Abschlussprüfungen sind nunmal keine Querdenker-Demo. Wenn Dir die Prüfung so obskur zu schwer ist würde ich mal an Deiner Stelle mit Deinem Ausbilder im Betrieb sprechen, ob deie Berufswahl denn die richtige ist.
  19. Zum Zeugnis gibt es hier ein paar unklare Aussagen. 1. Es gibt kein Arbeitszeugnis, sondern ein Zeugnis, was zumeist als Ausbildungszeugnis, im BiBB aber nur schlicht Zeugnis genannt wird. Die Inhalte unterscheiden sich vom Arbeitszeugnis doch sehr: § 16 Zeugnis (1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. (2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.
  20. Ja, wo steht er denn? 🙂 Ich hoffe, diese Formulierungen stehen in KEINEM Zeugnis
  21. AUs meiner Sicht wäre es vollkommen genehmigungsfähig gewesen, von Intune habe ich da auch nichts gelesen. Kleiner Tipp: auch wenn Intune bereits feststeht, unbedingt im Projekt auch alternative Produkte mit in die NWA und KNA mit reinnehmen und wenn es bessere Produkte gibt begründen, warum Du dann nicht das scheinbar beste Produkt gewählt hast.
  22. Man muss hier auch einmal genau verstehen: Nur ca. 50 % der zu vermittelnden Inhalte sind durch PO und Rahmenpläne vorgegeben für alle IT-Berufe gemeinsam (Mindestanforderungen), 50% sind laut AO berufs- und betriebsspezifisch anzusetzen und zu vermitteln. Es liegt also in der Verantwortung des Betriebes neben den in PO, Rahmenplan etc. beschriebenen Basics selbst zu entscheiden, welches Spezialwissen denn zusätzlich in diesen 50% vermittelt werden soll. Es ist mitnichten das Ziel, eierlegende IT-Wollmichsäue mit oberflächlichem Wissensstand heranzuziehen, sondern IT-Kollegen mit gutem breitem Basis-Wissen und hoher Spezialisierung für die besonderen gegebenheiten und Umstände des Ausbildungsbetriebes. Das setzen nur leider nicht alle Ausbildungsbetriebe so um....
  23. Meines Wissens liegt der Schnitt im normalen Schnitt und es gibt auch Teilnehmer, die die Prüfung sehr schaffbar fanden. Deine Aussage kann ich so nicht bestätigen. Und auch zum Thema "Notenverwässerung". Die AP1 wird mit 20% des Gesamtergebnisses gewichtet, selbst wenn die vorherige AP1 "leichter" gewesen wäre (was ich so nicht bestätigen kann) wäre das auf das Gesamtergebnis nur eine ganz schwache Verwässerung. Ich weiß ja nicht, woher Du jetzt Deine frustrierten, unsachlichen Aussagen her hast, eventuell hast Du nur für Dich ein niedrigeres Niveau erwartet. Vielleicht mit den alten Zwischenprüfungen in Deiner Erwartungshaltung verglichen? Ist hier einigen passiert.

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