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JMilanese

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  1. Aus meiner Sicht zu viele Vorbelegungen, die Du eigentlich erst im Projekt durch Evaluation verschiedener Möglichkeiten und dann Bewertung und Entscheidung setzen solltest (also nicht in dem Projektantrag bereits vorgeben), so zum Beispiel Web-Oberfläche, node.js, usw. Außerdem fehlt aus meiner Sicht: Betrachtung und Vergleich des Status Quo (lohnt sich eine Veränderung überhaupt) und - da neue PO - wo ist die Betrachtung des Datenschutzes? Besser einmal mit erwähnen. Und (wieso auch immer viele Prüflinge das machen): der PA kann besser Deine Entscheidungen beurteilen, wenn der Firmenname usw. nicht anonymisiert ist (Personendaten sollten natürlich anonymisiert werden). Zur Erinnerung: der Prüfungsausschuss unterliegt mit der Ernennung auch einer Verschwiegenheitsverpflichtung und darf keine Informationen aus den Projektarbeiten nutzen, gleiches gilt für die speichernde IHK. Aus meiner Erfahrung hätten sich viele Prüflinge einen Gefallen getan, die Namen zu nennen, da man dann besser abschätzen kann, ob die Entscheidungen innerhalb der Projektarbeit auch sachgerecht sind. Ansonsten könnten die Nachfragen zu dem "Warum?" schon ungewollt in die Tiefe gehen. Was meint die Gang dazu? @charmanta @ickevondepinguin@skylake@allesweg
  2. Aus der jeweligen Ausbildungsordnung. Bei uns (teilweise sind die IHKs mit unterchiedlichen Nummerierungen zu gange) in §18 in Kombination mit §20 und dem dazugehörigen Prüfungskatalog. Datenschutz ist dort unter dem Bereich "Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen" (hier unter qualitativ) und "Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen" (spricht für sich) im Prüfungskatalog subsummiert. Dieses war in der alten PO nicht vorhanden, insofern neu und leider in den ersten Prüfungen nach neuer PO gerne vergessen, das mitzubetrchten,
  3. Also mir fehlt da folgendes: Datenschutz!!! (ist so laut neuer PO!) Eigene Leistung, Varianten zu vergleichen, zu bewerten und gewichten (sehr wichtig!) die kaufmännische Sinnhaftigkeit des ganzen (ja, der FI:SI ist ein kaufmännischer Beruf!), d.h., lohnt sich das Ganze überhaupt (Vergleich mit dem Status Quo). Für mich ist die Analysephase zu knapp
  4. Ich vermute hier gleiches, was @ickevondepinguinund vermute leider auch, dass das Projekt bereits umgesetzt wurde, aber das fällt ja spätestens in Projektarbeit und Fachgespräch meistens grausam auf. So wie der Projektantrag hier grob umrissen wurde fehlen eh einige wesentliche Bestandteuile. so dass eventuell auch deswegen eine Ablehnung erfolgen könnte.
  5. @clo... das ist leider nach der alten Prüfungsordnung, die neue ist teilweise etwas anders ausgerichtet. Zum Beispiel fehlt dort überwiegend das Thema Datenschutz und auch teilweise die Kernvoraussetzung "offene Entscheidung" mit der damit verbundenen Notwendigkeit des ergebnisoffenen Analysierens. Einige der Themen würden heute nicht mehr zgeleassen werden.
  6. Aus meiner Sicht wäre das Thema grob genehmigungsfähig, aber es gibt diverse Stolpersteine. Wichtig ist, dass Du auch im Projektantrag keine vorgebene Lösung bringst, d.h. "Umzug zu xxxx (fest) ist stark problematisch, dann kannst Du nur noch verschiedene Wege beachten und bewerten, was zu wenig sein könnte. Lass die Zielplattform offen und entwickle die Idee der Zielplattform (andere Cloud, anderer AWS-Instanz, private CLoud, OnPremises, Hosting-Dienstleister, nichts verändern) und bewerte auch die Schritte hierzu, dann passt es sogar sehr gut aus meiner Sicht! Nachteilsausgleich: nur wenn der Nachteil wirklich Auswirkungen hat auf die Projektdurchführung (und da wäre mir jetzt keine Einschränkung bekannt) kann es nach Beantragung und nach Genehmigung durch den PA eventuell eine Zeit-verlängerung geben. Was wäre denn Dein auszugleichender Nachteil? In der Regel wäre eher eine Verlängerung von Präsentation und Fachgespräch bei entsprechendem Nachteil möglich, eigentlich aber nicht bei der Projektdurchführung (den 40 Stunden) Ansonsten haben @charmantaund @ickevondepinguinschon sehr gute Tipps gegeben.
  7. Unbedingt Alternativen recherchieren, bewerten, vergleichen und einen Vorschlag machen. Die zu implementierende Lösung darf dann durchaus mit dem Hinweis "Chef wollte es so" durchaus anders ausfallen, aber Du musst ja nachweisen (laut PO), dass Du verschiedene Lösungsansätze ermitteln, bewerten, vergleichen, entscheiden und implementieren kannst. Und auch die Sinnhaftigkeit einer Umsetzung bewerten kannst, also nie den Staus Quo im Vergleich vergessen!
  8. Hmmmm.... past meiner Meinung nach nicht in die PO für den IT-SE., wäre eher für FI:SI passend, schaue einmal in die PO für den Beruf, da sind die Leitplanken aufgeführt. Und: auch für den IT-SE gilt seit der neuen PO: Datenschutz mit berücksichtigen in der Projektarbeit (also bei IT-SE auch durch physische Massnahmen zur Sicherung).
  9. Bin da der Meinung von @charmanta, aber esa fehlt (liebe Leute, Pflichtinhalt seit der neuen AO für alle IT-Berufe) noch das Thema Datenschutz im Antrag.
  10. Das Thema der AP 1 ist immer "Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes", nicht nur im Frühjahr 2023. Die Prüfung ist berufsfeldübergreifend für alle IT-Berufe gleich! Es können also auch alle Lernfeldinhalte der berufsübergreifenden Inhalte abgefragt werden, insofern ist die Dokumentation vom U-Form Verlag sicherlich nicht die schlechteste Basis. Ansonsten schaue Dir doch in dem (Dir sicherlich ausgehändigten) Ausbildungsplan alle Inhalte der ersten 18 Monate an (also Phase I, falls Dein Bildungsträger für die Umschulung einen eigenen Plan mit verkürzten Zeiten erstellt hat), die können alle drankommen. Klingt zwar nach viel, aber wenn man es sich anschaut, ist es echt überschaubar und nicht so detailliert wie in AP2.
  11. Past schon soweit mit der Anpassung, aber (!!!) der Pflichtbestandteil (seit der neuen PO verpflichtend für die Projektarbeit) Datenschutz ist nicht erwähnt. Ich hoffe, er wird eh impliziert mitbetrachtet.
  12. Ja, auch aus meiner Sicht fehlt da etwas die Tiefe. Außerdem hast Du folgenden Punkt vollkommen vergessen zu beleuchten (ist ZWINGEND für alle IT-Berufe): Datenschutz! Mehr fachliche Tiefe erreichst Du in diesem Projekt doch eher durch Punkte, die tatsächlich eher in die KfDM-Richtung gehen müssten und somit auch nicht zielführend. Spinnerte Idee: Betrachtung von Funkübertragungswegen, Auswirkungen auf menschliche Körper usw., Schutzmassnahmen hierzu, Massnahmen für unterstützende Techniken etc., aber das würde wahrscheinlich den zeitlichen Rahmen komplett sprengen. Was meint ihr? @ickevondepinguin @skylake @charmanta ?
  13. Ihr glaubt aber andererseits auch nicht, wieviele dieser "Mängel" wir in den PAs tatsächlich aufdecken und auch schon Anträge mit unrealistischen Zeitplänen nicht genehmigen, Textpassagen abgleichen (da gibt es diverse Anhaltspunkte, die zu erkennen sind, wenn fremdes Material verwendet wurde). Sicherlich gibt es auch genug, was nicht auffällt, aber die Beschäftigung mit dem Thema lässt sich gut im mündlichen Gespräch abklopfen und auch da kommt viel zum Vorschein, was nicht zur Arbeit passt. Vieles rächst sich dann in der Note bis hin zur Betrugsannahme. Den Durchführungszeitraum zu checken wird in der Tat schwierig, aber dafür unterschreibt auch der Betrieb. Ich würde hier keinem empfehlen, zu selbstsicher zu manipulieren. 🙂
  14. Gebe ich @charmanta recht.Passt im großen und ganzen. Nur die Festlegung auf OTRS würde ich etwas offener gestalten.
  15. Die Fragen stellt der Prüfumgsausschuss vorher zusammen, Basis ist der Ausbildungsplan und unter Umständen Dein Berichtsheft (nach dem Motto, was er im Betrieb gemacht hat, sollte er ja auch können). Eventuell auch IT-Fragen, die im Zusammenhang mit Deinem Berufbild und der Tätigkeit Deines Ausbildungsbetriebs stehen. Eine Vorbereitung mithilfe alter MEP-Protokolle mag für das Verständnis zwar sinnvoll sein, eine Vorbereitung ist aber kaum möglich, außer der Empfehlung an Dich und @ShoEnwy: Schaut Euch auf jeden Fall alle Basics sehr genau an, technisch und kaufmännisch!
  16. Also nochmal für alle, die nicht in der lage sind, die dem Ausbildungsvertrag zugeordnete Prüfungsordnung zu lesen und zu verstehen. Du benötigst im Bereich GA1 43 Punkte insgesamt, um noch gerade so zu bestehen. Die Note wird nach der MEP im Verhätnis 2:1 aus der schriftlichen NOte und der Note der MEP gebildet. Also fließen Deine 36 Punkte aus der schriftlichen Note mit 24 Punkten in die Note nach MEP ein. Du benötigst 43 Punkte, d.h. es fehlen Dir noch gewichtet 19 Punkte (43 zum Bestehen - 24 gewichtet aus der schriftlichen Prüfung). Da diese zu einem Drittel dann in die Note GA1 nach MEP einfließen werden aus den 19 Punkte gewichtet über einen ganz einfachen Dreisatz 59 Punkte in der MEP. Also Nte GA1 gesamt = 36 : 2 + 57 : 3 = 43 Punkte overall, Und vergiss nicht, alle Noten der schriftlichen Arbeiten sind gewichtet, Du brauchst also mitnichten 3 Punkte, sondern gewichtet 15 Punkte als Ergebnisverbesserung der GA1. Und geprüft wirst Du nicht auf 56%, sondern immer auf 100% .-)
  17. Er muss doch 43 Punkte NACH MEP im GA 1 haben, also (36 * 2 + x)/3 =43, macht eine Note in der MEP von 57 Punkten mindestens. (Es ist im Verhältnis 2:1 zu gewichten, das gewichtete Ergebnis mus mindesten 46 sein 🙂 Also muss da in der MEP eine gute 4 bei rumkommen, keine 46 Punkte!
  18. Das sit doch jetzt wieder diese elendige "alles immer und alles kostenlos" Mentalität. Es gibt wichtigeres als die Prüfungsstatistik (die wird auch schon irgendwann freigeschaltet werden), andere Bereiche sind nach dem Cyberangriff wichtiger wieder freigegeben zu werden (Ausbildungs- und Auszubildenden-Bereich ist ja mittlerweile wieder online 🙂 Nehmt Euch doch nicht immer alle so wichtig und schaut auch einmal auf die Anforderungen und Herausforderungen anderer Beteiligter. Es gibt auch nirgendwo einen Rechtsanspruch auf eine solche Statistik, reine freiwillige Leistung!!!
  19. Also: Im Übrigen ist der Auszubildende nur dann freizustellen, wenn ein Arbeitstag der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. An einem Montag als Prüfungstag geht wohl kaum ein Freitag unmittelbar voraus. (Das Wort "unmittelbar" ist hier die Stolperfalle)
  20. Ok, bei uns bei der IHK bekomen die Prüflinge ihr Zeugnis und die Ergebnisse erst Tage später in einer zentralen Veranstaltung. Ansonsten gilt: die Rückkehrpflicht in den Betrieb gilt nach nur nach Aufforderung durch den Arbeitgeber, zum Beispiel durch Übernahme.
  21. Wenn nichts anderes mit dem Betrieb vereinbart ist: ja! Auch nach der mündlichen Prüfung! Und wenn es zeitlich passt musst Du sogar vor den Prüfungen noch in den Betrieb. Aber wie gesagt: ein freundliches Gespräch mit Betrieb / Ausbilder kann das ja übersteuern.
  22. Richtig lesen bitte. §15 Absatz (1) Satz 4 regelt die Freistellung für die Prüfung §15 Absatz (1) Satz 5 regelt die Freistellung am Arbeitstag, der unmittelbar der schriftlichen Prüfung vorangeht (d.h., wenn die Prüfung montags ist... Pech gehabt, der unmittelbar vorhergehende Tag ist ein Sonntag) §15 Absatz (2) Satz 4 definiert dann zu §15 Absatz (1) Satz 4 die Dauer der Freistellung und die Anrechnung der Zeit auf Deine Arbeitszeit an den Prüfungstagen (d.h. an den Tagen der Prüfung bist Du nur freigestellt für die Dauer der Prüfung inklusive Pausen und - impliziert hier - der Anreisezeit, davor und danach hast Du eigentlich im Betrieb zu erscheinen!!! §15 Absatz (2) Satz 5 definiert dann zu §15 Absatz (1) Satz 5 die Dauer der Freistellung und die Anrechnung der Zeit auf Deine Arbeitszeit am Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht. Steht eigentlich ganz klar formuliert im Gesetz.
  23. Da war @Chief Wiggum schneller 🙂 Anspruch nur für den Tag VOR der schriftlichen Prüfung, für die mündliche Prüfungh nur WÄHREND der Prüfung (also nicht den ganzen Tag), gleiches gilt für die schriftlichen Prüfungstage: Freistellung nur für die Prüfungszeit. Das ist gesetzlich und nicht IHK-intern geregelt. Es kann aber eine für den Prüfling bessere Regelung bestehen, wenn er minderjährig ist (siehe JArbSchG) es eine bessere tarifliche Vereinbarung gibt (wie zum Beispiel im öffentlichen Dienst) es eine bessere betriebliche Vereinbarung gibt oder man einfach mal nett fragt, ob es - obwohl kein Rechtsanspruch besteht - nicht doch möglich ist, am Vortag der mündlichen Prüfung auch freizubekommen (wenn der Azubi gut ist wird da kein Betrieb nein zu sagen)
  24. Da gebe ich Dir recht.... deswegen sprach ich ja auch vom "Aufbohren" des Projektantrages, um den klarer genehmigungsfähig zu machen.

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