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JMilanese

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Alle Inhalte von JMilanese

  1. Was sagt denn Dein Ausbilder zu den verschiedenen angemerkten Punkten? Wie würde Dein Ausbildungsbetrieb denn die Parameter anpassen?
  2. Noch weniger Recherche und Alternativen-Vergleich und noch mehr gesetzte Parameter und Entscheidungen machen das projekt aus Prüfungssicht nicht unbedigt besser.
  3. Alternativen gibt es immer, auch kostenpflichtige wären interessant für einen Vergleich. Kosten ist ja nicht das einzige, sondern auch Kosten-/Nutzen. Da können kostenpflichtige Produkte durchaus schon besser sein als OpenSource-Produkte.
  4. Ja, schwierig das Ganze. Ich schwanke noch etwas, eb die Entscheidung Cloud/Infrastruktur ausreichend ist. Ausmeiner Sicht gerade so genehmigungsfähig, aber man kann ja aufbessern :-): Nimm Datenschutz mit rein (der Punkt fehlte mir auch, ist aber zwingend wegen Cloud und Co.) und betrachte trotzdem noch Alternativen zu Foreman mit Vor- und Nachteilen. Es sit ja nicht Dein fehler, wenn Deine Analyse etwas anders ergibt, was der Kunde/ das Umfeld dann anders entscheidet. Oder Foreman ist wirklich das beste Tool :-)
  5. Sehe ich genauso - aus meiner Sicht kaum genehmigungsfähig.
  6. Aus meiner Sicht sollte das Thema für einen FI:SI (bitte doch auch immer kurz erwähnen, für welche Fachrichtung der Antrag gedacht ist) genehmigungsfähig sein und auch das Potential für eine gute Note haben. Auch vom Zeitrahmen her sollte das wohl eigentlich passen. Bei bedarf können ja für den Projektinhalt nicht prüfungsrelevante Themen aus dem Umfang herausgenommen werden (aber bitte mit Hinweis: folgendes ist nicht Bestandteil meiner Arbeit... und bitte auch kurze Begründung), hier zum Beispiel technischer Aufbau und betriebssystem-Installation des Servers (darf für die Projektarbeit als gegeben vorausgesetzt sein, natürlich nicht die Installation der für Dich notwendigen Softwarepakete und die sicherheitstechnische Konfiguration 🙂
  7. Alles aufführen und kurz begründen, gerne auch tabellarisch ist in Ordnung.
  8. Das wundert mich auch, dass das Thema durchgekommen ist. Welche IHK ist das denn? Aber ansonsten direkt in der Beschreibung des Projektumfeldes benennen, wobei das hoffentlich nicht zu negativen Bewertungen kommt, da es ja eine BETRIEBLICHE Projektarbeit mit einem ECHTEN Projekt sein muss laut PO. Aber bei uns im PA hätten wir, wenn vorher darauf hingewiesen wird, Verständnis und würden schauen, ob es in diesem speziellen Fall so durchgeführt wurde wie ein echtes Projekt, muss nicht jeder PA so sehen. Insofern bin ich gespannt, was Dein zuständiger PA dann zur Begründung und zur Nicht-Betrieblichkeit sagt. Besser wäre es also auf jeden Fall, das trotzdem betrieblich durchzuziehen. Aber auf jeden Fall besser als nichts sagen und es kommt heraus, dann ist das nämlich ein Grund, der zum Nicht-Bestehen führen kann. (Und für alle die mitlesen: wenn von Anfang an feststeht, ein Scheinprojekt durchführen zu wollen, ist dieses IMMER Prüfungsschädlich, hier reden wir von eine individuellen Bewertung des Prüfungsausschusses, der diese Projektarbeit bewerten soll und der Bewertung der Umstände genau in diesem Fall, nicht vom Vorsatz, ein Speilprojekt durchführen zu wollen).
  9. Ist auch etwas IHK abhängig offensichtlich. Bei uns gilt: sollte dem CI des Unternehmens entsprechen (auch in Bezug auf Schriftart etc.), Umfang etc. sind durch die PO vorgegeben, die Dokumentation sollte einem logischen roten Faden folgen. Der Bewertungsbogen ist da in der Tat wirklich wesentlich umfassender, bezieht sich aber immer auf die ganze Projektarbeit, die Reihenfolge dort entspricht also nicht der Reihenfolge, die richtig wäre, in Deiner Projektarbeit.
  10. Ich verweise nochmals auf §12 der Prüfungsordnung der Fachinformatiker mit dem Hinweis: wo ist hier der kaufmännische Teil? Wo ist hier der Datenschutz? Wo ist hier der bereich Planung und Analyse? Wo ist hier der Projektcharakter? Oder wie seht ihr das @charmanta @ickevondepinguin
  11. Die kaufmännische Betrachtung ist meiner Meinung nach zu knapp (die 76 h statt 80 h sind nicht negativ, es heißt ja, maximal 80 h), Datenschutz sehe ich nicht hier. Auch ist der Projektcharakter für mich nicht klar zu erkennen (eigene vergleichs- und Bewertungsleistung), eventuell die einzelnen Punkte etwas klarer ausführen. Ansonsten verweise ich gerne mal auf §12 PO Fachinformatiker, dort müssen alle 6 Sätze von Absatz 2 im Projekt erfüllt sein.
  12. VPN ist ja eigentlich nicht mehr state-of-the-art, also noch ergebnisoffener an die Sache rangehen und weder Protokolle noch Lösungen als Projektziel definieren, dann könnte es etwas werden. (also beispielsweise nur das Ziel "zugriffssichere Verbindung einrichten, zum Beispiel durch VPN, wobei hier Lösungen eruiert und vergleichen werden" definieren usw.)
  13. @charmanta war wie immer schneller, aber ich gebe ihm in allen Ausführungen recht. Mit den entsprechenden Korrekturen sollte der Antrag durchgehen. Ich würde aber ergänzen: "Als mögliche Lösungen betrachte ich bereits die Tokenbasierte, Biometrische und Zertifikatsbasierte Authentifizierung sowie weitere, noch durch Recherche zu eruierende geeignete Methoden." Immer offen für neues sein, das schadet dem Projektantrag nie, auch wenn man dann keine geeigneten weiteren Alternativen findet.
  14. Sehe ich genauso, Projekt passt eher zum IT-SE als zum FI:SI, mit viel Mühe könnte man vielleicht? noch retten, aber ich sehe da wie meine Vorschreiber wenig Ansatzpunkte. Ich zitiere da sehr gerne einmal die aktuelle Prüfungsordnung: § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2. Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3. Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4. IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5. Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6. Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden. (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und 2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent. Du musst von (2) alle 6 Punkte in Deiner Projektarbeit erfüllen und der Projektantrag sollte auch erkennen lassen, dass Du alle 6 bearbeiten wirst. Also immer Lösungsalternativen, immer auch eine wirtschaftliche Betrachtung aus Sicht des Kunden (und auch aus Sicht Deines Betriebes) und sehr viel eigene Analyse der Pain-Points. Mir fehlen in Deinem Projektantrag insbesondere die Punkte 1,2 und 5 von §20 Absatz (2) der PO für den FI (neue Verordnung).
  15. Würde ich mit dem, was sich aus dem Text hier ergibt, auch weiterhin nicht genehmigen. Ohne kompletten Antrag ist das sehr schwer zu beurteilen. Also hilft wohl nur eins: Risiko und den neuen Antrag bei der IHK einreichen - hier können wir Dir mit den vorgegebenen Einschränkungen nicht weiterhelfen.
  16. Datenmengen, Formate und Inhalte gehören nicht in den Projektantrag, sondern als Ergebnis der Soll- und Ist-Analyse in die Projektarbeit. Die Soll-Analyse sollte ja vor Projektbeginn noch nicht durchgeführt worden sein und es gilt: kein Projektbeginn vor Genehmigung!
  17. Hier fehlt doch wieder fast alles gemäß §12 PO FI: § 12 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, (sehe ich hier leider aus dem Antrag heraus nichts) 2. eine Projektplanung durchzuführen, (sehe ich rudimentär) 3. eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, (fehlt mir ganz im Antrag) 4. eine Softwareanwendung zu erstellen oder anzupassen, (ok) 5. die erstellte oder angepasste Softwareanwendung zu testen und ihre Einführung vorzubereiten und (ok) 6. die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentieren. (ok) Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 80 Stunden. (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, (dieses ist die mündliche Prüfung) 1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und 2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Du must aus dem ersten Teil ALLE 6 Punkte sowie - falls notwendig (und da würde ich auch einmal immer drüber nachdenken) insbesondere zusätzlich auch den Datenschutz mit betrachtetn. Ebesno muss die Zeitplanung valide und nachvollziehbar sein. Das ist sie für mich auch nicht (viel zu hoher Zeitaufwand für ein paar SQL-Scripte oder aber das ganze Projekt ist nicht richtig beschrieben). Auch hast Du schon eine Ziellinie in der ENtscheidung des Lösungsweges getroffen, obwohl der ja erst im Projekt erarbeitet werden solll, also kein Projektcharakter mehr, sondern Abarbeitunge iner Arbeitsliste.
  18. Machbarkeitsstudie wäre für mich, wenn alles andere mit berücksichtigt würde, nicht unbedingt ein KO-Kriterium. Aber hier fehlen wieder verschiedene Dinge: Alternativenvergleich, kaufmännische Punkte, Soll-Analyse mit Ursachenforschung und Variantenvergleich etc. Ich würde hier ein negatives Votum abgeben.
  19. Ergebnisoffen meint, dass der Weg und die Lösung nicht Bestandteil der Projektanforderung sein dürfen, weil dann ist es kein Projekt mehr, sondern eine Arbeistabarbeitung. Beispiel: Zulässiges Projekt (grob): Kunde hat Probleme, dass in seiner Infrastruktur das Arbeiten sehr langsam ist. Projektinhalt: Analsyse der Umgebung, Analyse der Netzwerke, des Serves, des Clients, mögliche Lösungen für die gefundenen Probleme erarbeiten, bewerten, vergleichen, vorschlagen, durchführen. Nicht zulässiges Projekt (grob): Kunde hat Probleme, dass in seiner Infrastruktur das Arbeiten sehr langsam ist. Projektinhalt: Austausch von Server und Clients gegen aktuelle Hardwar, Installation. Warum ist letzteres nicht zulässig? Weil sich der Prüfling nicht nachweisbar mit der problematik auseinandergesetzt hat, die Ursachen nicht herausgearbeitet hat, keinen wirtschaftlichen Vergleich angestellt hat, die Problemlösungsmöglichkeiten nicht selbstständig herausgearbeitet hat. In der projektarbeit ist die Durchführung sozusagen nur das Abfallprodukt der eigentlichen prüfungsrelevanten Projektinhalte:Soll-Analyse, Problemerkennung, Lösungsmöglichkeiten eruieren, Alternativen vergleichen, aufgrund der Lage eine sinnvolle Alternative vorschlagen. Netzwerkkabel stecken und PCs austaschen oder Upgraden kann man auch ohne IT-Ausbildung, die im vorherigen Absatz beschriebenen Tätigkeiten sollst Du aber in der Ausbildung gelernt haben.
  20. Leider ja - kaum noch zu retten. Schaue einfach mal in die Prüfungsordnung, da steht ja drinnen, was Du alles amchen musst in Teil 1 des Projektes (und das ist die Projektdurchführung und -Dokumentation). Auf jeden Fall Dein neues Projekt unbedingt ERGEBNISOFFEN formulieren und auch die kaufmännischen Punkte eindeutig herausstellen
  21. Hmmmm. Die Prüfungsordnung sagt folgendes: § 20 Prüfungsbereich "Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration" (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren, 2. Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen, 3. Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben, 4. IT-Systeme einzuführen und zu pflegen, 5. Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie 6. Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren. @charmanta@ickevondepinguin@skylake@Voller01Wo seht ihr hier §19 FIAusbV nicht erfüllt? Die technischen Aspekte au §19 Abs. (2) Satz 2 hat er ja eigentlich implizit auch inkludiert. Ich würde den Antrag genehmigen und davon ausgehen, dass die technische Machbarkeit bei dem Thema selbstverständlich mit betrachtet wird. Wo mache ich jetzt den Denkfehler?
  22. So frustriendend muss es ja nicht sein. Zum Beispiel schreibst Du nicht in den Projektantrag, dass Du über eine USV absichern möchtest, sondern Du solltest schreiben "Prüfung verschiedener Möglichkeiten zur Absicherung der Lauffähigkeit"... und da kann dann ja in der Arbeit als Ergebnis eine USV rauskommen (aber Du solltest dann auch beschreiben, warum USV notwendig ist und sich das auch rechnet, weil Alternativen wären dann ja Stromunterbrechung -> nicht Arbeitsfähigkeit -> Kosten in Höhe von x bei einer Ausfallwahrscheinlichkeit von Y, Alternative wäre auch einfach alle mit Laptops auszustatten -> Akkubetrieb usw.) Das ist gemeint mit "Analyse, Bewertung, Recherche, Empfehlung". Also nicht im Projektantrag schreiben "Ich will eine USV als Lösung", sondern "Ich möchte, dass der Arbeitsunterbruch möglichst gering ist und untersuche hier Alternativen, um eine Empfehlung geben zu können".
  23. Aus meiner Sicht nicht genehmigungsfähig, da hier kein bisschen hervorgeht, dass hier eigene Leistungen in Bezug auf Analyse, Bewertung, Recherche, Empfehlung gegeben werden. Aber hier müsste wohl eher einmal ein Fachmann für die ITSE sein Placet abgeben
  24. Für mich sieht das jetzt gut aus (und ja @charmanta, ich habe am Anfang schon gesehen, dass es sich um einen FI:AE-Antrag handelt 🙂) Und nein @fi_it, bitte niemals Firmennamen erfinden, da sollte schon der tatsächliche Auftragnehmer drin stehen. Oder wie handeln dieses die anderen IHKs und Prüfungsausschüsse? Echtname lässt doch häufig besser beurteilen, ob die Massnahmen und Entscheidungen sachgerecht sind und IHK und PA sind ja zur Geheimhaltung verpflichtet....
  25. ok, genauer formuliert: Er sollte zeigen durch einen Vergleich (Nutzwert, Kosten/Nutzen etc.), dass sich eine Ablösung der bisherigen Lösung auch lohnt. (Risikoersparnis, Zeitersparnis, Kostenersparnis usw.)

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