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Nyna

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Alle Inhalte von Nyna

  1. Nyna

    eBay mal wieder

    "Mein Bruder war zweite Hand und ich bin dritte Hand... Also alt gebraucht spure vorhanden aber wirklich wenig für über 10Jahre Alt Auto. Motor und Technik Okey."
  2. Nyna

    eBay mal wieder

    Mein Favorit ist gerade der Rattensessel: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2331712974 (Quelle: wortfilter.de -> Kuriose Auktionen)
  3. Nyna

    Mangas

    Wollte mal danke sagen. Die ganzen Tipps und Links von Euch hier sind echt klasse.
  4. Ich weiß nur, dass für mich in dieser Diskussion alles gesagt wurde und ich kein Bock mehr auf dein, Antiobiotik's oder tobixxx' geflame habe. Ich habe uns junge Fahrer nie so betrachtet, wie es die Unfall-Statistiken zeigten. Aber hiernach kann man sich nur ein psychologisches Gutachten für bestimmte Personen wünschen, welches die Tauglichkeit zur Teilnahme am Strassenverkehr beurteilt. Darüber hinaus wäre eine Einschränkung der zu fahrenden Fahrzeuge (nach PS-Zahl) gar nicht so übel. Mir würde es besser gehen, wenn einige hier nur in 'ner Ente rumkurven dürften. Und @Doham, solche Ausflüge zu Unfällen würden nichts bringen. Schließlich haben die Unfallopfer ja nur Pech gehabt und den Anderen würde das ja nicht passieren. Sie fahren zwar 300 km/h, aber mit Vernunft! Ciao
  5. Falsch! Man hat auf eine Geschwindigkeit zurückzugehen, welche schwere Unfälle zu vermeiden hilft. Und wenn ich einen Freund auf der Straße sehe, dann gröhle ich auch keiner alten Oma ins Ohr. Mann Kleiner, du hast noch so viel zu lernen...
  6. Aua. Egal. Nee... warte, das tut doch ganz schön weh... So jetzt aber. Man muss einmal unabhängig von allen deutschen Gesetzen denken. Klar kann ich 300 km/h fahren. Und wenn dann andere Fahrer hierdurch verunsichert werden und sogar aus Stress und Angst die Kontrolle über das Auto verlieren und sterben ist das eben Pech, nicht wahr? Das Wichtigste an der Sache ist aber: Ich hab nach deutschem Recht keine Schuld. Geile Einstellung.
  7. Diese Diskussion hat mich völlig umgekrempelt. Nach vielen Argumentationen und Meinungen kann ein normaler Mensch nur ein deutschlandweites Tempo 130-Limit für Autobahnen fordern, damit mein Leben sicherer wird. Ich habs echt nicht für möglich gehalten, dass die meisten jungen Leute tatsächlich so blauäugig und leichtsinnig sind.
  8. Ich würde gerne die Frage in den Raum werfen, in welchem europäischen Staat schneller als 130 km/h gefahren werden darf.
  9. Mal wieder eine herrliche Flash-Verfilmung von Bruno Bozetti. -> h*ttp://beta.xko.cz/danny/EUROPE-ITALY.swf Erreichbar über die Website: http://www.chefkoch.de/forum/Content.postings/Forum.22/ThreadID.36443/Viele_Gruende_warum_wir_Italien_lieben.html Keine Ahnung, wie ich den Link sonst setzen soll...
  10. Ich habe einen USB Flash-Stick bei Transcend gekauft. In der Gebrauchsanweisung steht, dass es "zur Wahrung eines Garantieanspruches gegenüber Transcend unbedingt erforderlich ist, das erworbene Produkt innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum bei Transcend registrieren zu lassen." Das kann ich doch getrost vergessen!? Wenn das Ding nach acht Wochen den Geist aufgibt, ich mich aber nicht registriert habe, kann ich die Garantieleistungen (Reparatur) doch trotzdem in Anspruch nehmen, oder?
  11. Ja, hatte ich...
  12. Man kann kein Urteil pauschal auf alle anderen Unfälle übertragen. Bei dem obigen Beispiel war die Geschwindigkeit des Auffahrenden 30 km/h über der Richtgeschwindigkeit und der Unfall ereignete sich vor einer Ausfahrt/Einfahrt, was ja kein unerheblicher Faktor ist. Außerdem geht es hierbei nur um versicherungstechnische Sachen. Die Schuldfrage oder die Frage, ob man einen Unfall hätte vermeiden können sind zwei ganz verschiedene Sachen. Deine Beispiele sind völliger murks. Mal ganz davon abgesehen: Was ist, wenn bei Tempo 160 - 2xx km/h Reifenteile o. ä. auf der Fahrbahn liegen? Oder plötzlich das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 auftaucht und ihr in die Bremsen gehen müsst, um nicht den Lappen abgeben zu müssen? Verklagt ihr dann den Staat wg. Gefährdung des Strassenverkehrs? Ich bin auch kein Kind von Traurigkeit, aber man brauch wirklich nicht viel Hirn, um begreifen zu können, dass deratige Geschwindigkeiten tödlicher Leichtsinn sind. Schon bei geringfügigem Verkehr muss man eben mit solchen Situationen rechnen. Ob nun der Fahrer vor mir, hinter mir oder ich die Schuld am Unfall hatte... interessiert mich dann später, unterhalb der Erdoberfläche eher weniger. Und schon gar interessiert es den Mann, welcher hier bei dem Unfall Frau und Kind verlor, wer nun Schuld hatte. Interessant wäre nur, wer alles den Unfall hätte vermeiden können.
  13. ... wobei wir wieder bei einer Nötigung wären. Man darf (je nach Gericht) höchstens die Bremsleuchten kurz aufleuchten lassen.
  14. Nur, das ich das verstehe. Du fährst mit 240/220 km/h auf einer zweispurigen Autobahn an Fahrzeugen (u.a. LKW) vorbei, welche nur 100 km/h fahren und meinst, du hast Angst vor denen und bezeichnest diese als dumm. Schon krass, so etwas zu lesen. Wer hier übrigens meint, er fahre gern schnell, aber mit Vernunft... also... naja...
  15. Finde ich auch. Vor allem sollten statt Geldstrafen besonders die Fahrverbote länger verhängt werden. Allerdings ist jeder Autofahrer in Deutschland eine wichtige Geldquelle (Kfz- und Mineralöl-Steuern, Bußgelder, usw.)...
  16. Korrektur... "Wenn jemand auf der Autobahn die linke Spur benutzt, obwohl die rechte frei ist, und dadurch einen schneller Fahrenden behindert, dann darf der Überholer aus der Ferne(!) die Lichthupe betätigen, um seine Überholabsicht deutlich zu machen (kurze Betätigung). Er darf das nicht mehr, wenn er bereits näher herangefahren ist (sonst wird es unter Umständen zur Nötigung)"
  17. Das betrifft die klassichen Überholmanöver auf Landstrassen z.B. Dort kann man den Vordermann durch Hupen/Lichthupen von dem Überholvorgang in Kenntnis setzen (ist i.d.R. aber Quark). Auf der Autobahn trifft das nicht zu! Die Probezeit ist so gerade richtig.
  18. Hmm... ich denke, du bekommst schon mal kein Autoradio. Denn die Firmen werden ein psychologisches Gutachten anfordern, welches bestätigen soll, dass du nicht fähig bist mit Datenträgern zu hantieren, ohne diese ständig vollständig zu zerstören.
  19. btw: Netter Kauftipp unten auf der Seite... @König Hüsi: http://www.abendblatt.de/daten/2003/07/07/183979.html
  20. Die Hamburger Behörden haben in den letzen Tagen verlauten lassen, dass nun die Radarfallen erst ab einer Geschwindigkeits-Überschreitung von 15 km/h innerorts und 25 km/h außerorts blitzen. Vielleicht wird hierdurch ja eine kleine Gruppe von Rasern dazu gebracht, sich wenigstens in diesem Rahmen der Geschwindigkeit zu bewegen...
  21. Bittere Nachricht. Meiner Meinung nach, sollte man die Strafen für erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu dichtes Auffahren und Nötigungen extrem angehoben werden. Wer einen schnellen, teuren Wagen hat, der lacht sich doch einen weg, wenn nur so ein für ihn mickriger Bußgeldbescheid ins Haus kommt. Oder das ganze wird wegen Überlastung der Behörden eingestellt. Das mit den Geschäftsleuten sehe ich ähnlich. In meinem ehemaligen Ausbildungbetrieb hab ich auch einiges mitbekommen. Der Firmenchef raste natürlich wo er nur konnte - meinte er doch, sein Weiterkommen auf der Strasse sei wichtiger als das der Anderen. Ständig falsches Parken, zu schnelles Fahren und einmal hat er ein Kind angefahren (Kind wurde leicht verletzt). Er wurde nie belangt, hat nicht mal einen Punkt in Flensburg, weil alles schön über die Firma gemauschelt wurde... Das finde ich zum Beispiel richtig sch*****! Und heute morgen wurde ich auch mit Lichthupe bedrängt. Innerorts bei erlaubten 50 km/h. Und ich fuhr schon 60....
  22. Ich bin immer etwas vorsichtig bei Tipps und Kritik zu Bewerbungen, da es nie die eine richtige Bewerbung gibt und jeder Personalchef anders bewertet. Dennoch möchte ich nach den guten Ratschlägen von Jaraz auch etwas schreiben: Du stellst sehr ausführlich dar, was du schon einiges kannst. Das zeigt schon recht eindringlich, dass du sehr an IT & Co. interessiert bist. Dennoch, du bewirbst dich immer noch für eine Lehrstelle und nicht für einen Vollzeitjob und solltest hier etwas an Sätzen sparen. Im Gegenzug solltest du schreiben, dass du motiviert und gewillt bist, viel Neues zu lernen - grob gesagt. Die Erwähnung der Größe des Unternehmens wird gestrichen. Wenn es sein muss, dann gehe auf den Namen/Ruf der Firma oder dessen Ausbildung ein. Die "vielversprechenden Möglichkeiten" sollten tatsächlich belegt werden (verschiedene Abteilungen, Systeme etc.). Was die Arbeitsprobe angeht... bin ich gerade am Überlegen. An so etwas habe ich bisher noch gar nicht gedacht. Einige Leute fänden das sicherlich toll. Aber man muss sich mal folgendes überlegen: Personalmitarbeiter großer Unternehmen haben selten wirklich Ahnung von solch tiefgehenden Techniken. Die Bewerbungen bewerten die rein nach dem Geschriebenen. Die haben sicherlich nicht mal die Rechte am Computer, um Programme zu installieren. Und mal eben einen Programmierer zu holen, um dein Programm zu bewerten, kostet die Firma mal wieder 15 Minuten Arbeitsleistung... Anders sieht das bestimmt in kleineren Firmen oder WebDesign-Firmen aus, welche ein paar erstellte WebSites unbedingt vorab sehen wollen. Ist alles nur meine Meinung - unverbindlich und es gibt kein Anspruch auf Richtigkeit...
  23. Nyna

    Gehalt

    Sorry, hab jetzt leider keinen offiziellen Infos im Web zum verlinken. Ich hab nur das wiedergegeben, was mir die Mitarbeiter vom Arbeitsamt vorgerechnet haben. Woher das A'amt die Rechengrundlage, d.h. das Gehalt (bei mir um die 2.750 € (!)) hernimmt, ist mir unbekannt. Ebenso weiß ich nicht, wie das innerhalb der verschiedenen Bundesländer geregelt ist. Diese besagte Regelung für Ex-Azubis sieht vor, dass der Ausbildungsbetrieb dem Arbeitsamt aufzeigt, wieviel sie denn für den Azubi im Falle einer Übernahme gezahlt hätten. Gibt der Ausbildungsbetrieb keine solche Daten an, nimmt das Arbeitsamt ein für den Beruf bestimmtes (tarifliches?) Gehalt zur Grundlage. Das gilt auch, wenn das vom Ausbildungsbetrieb angegebene Gehalt unter dem Gehalt des Arbeitsamtes liegt. Bei der Rechnung wird dieses (Brutto-)Gehalt einfach durch zwei geteilt - warum auch immer. Danach werden ganz normal Steuern, usw. abgezogen. Letztendlich bekommt man von hiervon 60%. Ich kann zu verschiedenen Meinungen ("Bei den Zahlungen würde ich mich auch arbeitslos melden" u.ä) hier nur noch eines hinzufügen: Arbeitslos zu sein, ist das mit Abstand Schlimmste, was ich je erlebt habe. Das Geld reicht kaum zum Leben, obwohl man sogar mehr als viele Andere bekommt. Das ist allerdings das kleinste Übel. Abgesehen von Depressionen, schiefen Blicken von vielen Leuten nach paar Monaten Arbeitslosigkeit ("wer arbeiten will, findet auch Arbeit" - Aaaargh) und inhaltslosen Gesprächen in Arbeitsämtern ist die Suche nach einem neuen Job das Schrecklichste. Ohne Berufserfahrung steht man auf einem Abstellgleis, von welchem man kaum mehr herunter kommt. Fazit: Zur Zeit haben die meisten von uns keine Wahl mehr, man muss jede Chance nutzen. Auch wenn Abstriche zu machen sind und man unter Wert arbeitet...
  24. Nyna

    Gehalt

    Würdest du mal die Suchfunktion dieses Boards hier nutzen, fändest du hunderte Threads mit dieser Berechnung. Daher mein Kommentar mit entsprechendem Smiley. Für fertige Auszubildende - um welche es hier in diesem Thread geht - gibt es eine Sonderregelung des Arbeitsamtes. Wie willst du denn das Arbeistlosengeld berechnen, wenn ein Mensch noch kein Gehalt hatte? Und jetzt entspann dich mal!
  25. Nyna

    Gehalt

    ! 2000 € durch 2 minus Steuern minus 40%. Rest ist Arbeitslosengeld. D.h. grob 330 € im Monat. Bei Azubis können keine vorherigen Gehälter zugrunde gelegt werden, da ein Azubi kein Gehalt bekommt.

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