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charmanta

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Reputationsaktivität

  1. Danke
    Das denke ich mit meiner Berufserfahrung tatsächlich nicht. Ich arbeite als Führungskraft IT in einem Ballungsgebiet im Finanzsektor. Das sind die besten Indikatoren für ein hohes Gehalt.
    Kein Dev verdient bei uns 100k oder mehr, auch mit 30+ Jahren BE nicht. Selbst als Führungskraft sind 100k erst nach einiger Zeit machbar.
    Das passt auch zu diversen Gehaltsstatistiken. Die Zahlen im gehaltsthread würde ich häufig hinterfragen, die sind teilweise absolut unrealistisch.
  2. Like
    formal fehlt eine Schutzbedarfsanalyse oder datenschutzrechtliche Betrachtung, sonst ok
  3. Like
    Dem schliesse ich mich an. Es muss aber klar daraus hervorgehen, dass ich dafür einen FiSi brauche, sprich das Problem muß eine erkennbare Komplexität haben.
    Tja. Und hier liegt die: Das sind datenschutzrechtlich besonders schützwürdige Daten, vermutlich sogar nach Art 9 Daten mit besonders hohem Schutzbedarf. Wenn Euer Azubi ( und Ihr ) hier fit seid dann lasst ihn das "unter Berücksichtigung der besonderen datenschutzrechtlichen Anforderung bei der Bearbeitung von Daten Schutzbefohlener" erarbeiten. Aber dann muss der Prüfling auch rechtssicher schwimmen und agieren....
    Sonst einfach ne PN an mich dann gibts mehr Infos
  4. Like
    charmanta hat eine Reaktion von hackbert301009 in Hilfe bezüglich des Abschlussprojekts   
    Wenn Du inTune streichst und 3 Alternativen betrachtest könnte das was werden. So nicht, weil Arbeitsauftrag
    Hm. Lauter kleine Probleme, nichts was ich als Lösung betrachten würde. Mangelnde Komplexität ... aber das würde der Antrag ggfs besser ausweisen
    siehe -1-
    siehe -1-
    siehe -1-
    Irgendwie willst Du unbedingt was mit inTune machen, aber darum gehts nicht:

    Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
    Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;)
    Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
    Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
    Gerne genommen werden:
    - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
    - Monitoring
    - Heterogenes Backup
    - Softwareverteilung
    - Massenbetankung
    Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
    § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
    (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
    (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
    1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
    2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
    3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
    4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
    5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
    6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
    Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“
    Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich:
    So sind zum Beispiel:
    −  kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, 

    −  eine Projektplanung durchzuführen, 

    −  eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, 

    −  eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- 
ten, 

    −  die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen 
und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- 
ren.
Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. 
Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen.
    Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen. 


  5. Positiv
    charmanta hat eine Reaktion von Muff Potter in Hilfe bezüglich des Abschlussprojekts   
    Wenn Du inTune streichst und 3 Alternativen betrachtest könnte das was werden. So nicht, weil Arbeitsauftrag
    Hm. Lauter kleine Probleme, nichts was ich als Lösung betrachten würde. Mangelnde Komplexität ... aber das würde der Antrag ggfs besser ausweisen
    siehe -1-
    siehe -1-
    siehe -1-
    Irgendwie willst Du unbedingt was mit inTune machen, aber darum gehts nicht:

    Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
    Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;)
    Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
    Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
    Gerne genommen werden:
    - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
    - Monitoring
    - Heterogenes Backup
    - Softwareverteilung
    - Massenbetankung
    Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
    § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
    (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
    (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
    1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
    2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
    3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
    4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
    5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
    6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
    Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“
    Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich:
    So sind zum Beispiel:
    −  kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, 

    −  eine Projektplanung durchzuführen, 

    −  eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, 

    −  eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- 
ten, 

    −  die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen 
und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- 
ren.
Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. 
Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen.
    Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen. 


  6. Like
    charmanta hat eine Reaktion von BennyR in Hilfe bezüglich des Abschlussprojekts   
    Wenn Du inTune streichst und 3 Alternativen betrachtest könnte das was werden. So nicht, weil Arbeitsauftrag
    Hm. Lauter kleine Probleme, nichts was ich als Lösung betrachten würde. Mangelnde Komplexität ... aber das würde der Antrag ggfs besser ausweisen
    siehe -1-
    siehe -1-
    siehe -1-
    Irgendwie willst Du unbedingt was mit inTune machen, aber darum gehts nicht:

    Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
    Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;)
    Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
    Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
    Gerne genommen werden:
    - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
    - Monitoring
    - Heterogenes Backup
    - Softwareverteilung
    - Massenbetankung
    Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
    § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
    (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
    (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
    1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
    2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
    3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
    4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
    5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
    6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
    Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“
    Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich:
    So sind zum Beispiel:
    −  kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, 

    −  eine Projektplanung durchzuführen, 

    −  eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, 

    −  eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- 
ten, 

    −  die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen 
und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- 
ren.
Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. 
Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen.
    Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen. 


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    charmanta hat eine Reaktion von Mysteryland in Hilfe bezüglich des Abschlussprojekts   
    Wenn Du inTune streichst und 3 Alternativen betrachtest könnte das was werden. So nicht, weil Arbeitsauftrag
    Hm. Lauter kleine Probleme, nichts was ich als Lösung betrachten würde. Mangelnde Komplexität ... aber das würde der Antrag ggfs besser ausweisen
    siehe -1-
    siehe -1-
    siehe -1-
    Irgendwie willst Du unbedingt was mit inTune machen, aber darum gehts nicht:

    Es geht darum, ein komplexes Problem nachvollziehbar mit eigenen Entscheidungen zu lösen. Es geht also NICHT um eine Anleitung, wie man den Server XYZ mit User ABC in die tolle Domäne 123 integriert. Es geht darum, WIESO man das macht, WANN sich das rechnet und welche Alternativen ( es gibt IMMER welche ) WARUM ausgeschlossen wurden.
    Und installieren darfst Du es auch ... nur ist Deine Entscheidungsleistung und deren Sachlichkeit die Grundlage der Beurteilung. Klicken kann jeder, es geht darum, daß Du auch ne Idee hast was Du da tust ;)
    Ganz grobe und ganz neue Übersetzung meines Lieblingstextes: "Komplex" im Sinne der Prüfungsordnung sind Ansätze, welche in einem Datacenter oder einem Rechenzentrum eingesetzt werden können und nicht mehr in einem kleinen zb Handwerksbetrieb Verwendung finden.
    Damit scheiden Ansätze wie "Domaineneinrichung" oder "Ich suche ne Plattform für ein Windows Programm" fast automatisch aus.
    Gerne genommen werden:
    - Telefonanlagen ( weil Musterprojekt der IHK )
    - Monitoring
    - Heterogenes Backup
    - Softwareverteilung
    - Massenbetankung
    Die Prüfungsordnung sagt in §22 dazu:
    § 20 Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration
    (1) Im Prüfungsbereich Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration besteht die Prüfung aus zwei Teilen.
    (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
    1.auftragsbezogene Anforderungen zu analysieren,
    2.Lösungsalternativen unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Aspekte vorzuschlagen,
    3.Systemänderungen und -erweiterungen durchzuführen und zu übergeben,
    4.IT-Systeme einzuführen und zu pflegen,
    5.Schwachstellen von IT-Systemen zu analysieren und Schutzmaßnahmen vorzuschlagen und umzusetzen sowie
    6.Projekte der Systemintegration anforderungsgerecht zu dokumentieren.
    Aus der „Umsetzungsempfehlung des DIHK“
    Die Ausbildungsverordnung des jeweiligen IT-Berufes definiert klare Anforderungen für den betreffenden Prüfungsbereich:
    So sind zum Beispiel:
    −  kundenspezifische Anforderungen zu analysieren, 

    −  eine Projektplanung durchzuführen, 

    −  eine wirtschaftliche Betrachtung des Projektes vorzunehmen, 

    −  eine Soft- oder Hardwarelösung zu erstellen, anzupassen, bereitzustellen oder anzubie- 
ten, 

    −  die Lösung qualitativ und/oder wirtschaftlich zu überprüfen 
und die Planung und Durchführung des Projektes anforderungsgerecht zu dokumentie- 
ren.
Das Projekt muss fachlich passend zum Ausbildungsberuf sein und darf den zeitlichen Rah- men nicht überschreiten. Umgekehrt sollte der Zeitrahmen aber auch weitestgehend ausgeschöpft werden. 
Im Vordergrund der Bewertung durch den Prüfungsausschuss steht die Fähigkeit des Prüflings, einen komplexen Ablauf zu planen, zu steuern und mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen.
    Das Ergebnis oder das fertige Produkt einer Projektarbeit haben daher keinen ausschlaggebenden Einfluss auf die Bewertung. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen vom Projektantrag nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu den Projektzielen passen. 


  8. Danke
    ich habe noch nie davon gehört/gelesen.
    Wenn du fertiger FISI bist, dann würde ich annehmen , dass dich "normale" Berufserfahrung weiter bringt.
    Berufserfahrung wäre da weitaus wichtiger als Zertifikate.
  9. Like
    Hm. Da ich auch Umschüler unterrichte kenne ich das Problem. Viele Umschulungsbetriebe haben einen eigenen Pool von Ausbildern, die nach meiner Erfahrung in der Regel keine Prüfer oder keine Prüfer im aktuellen Bundesland sind.
    Die Forderungen eines PA definieren sich über die Prüfungsordnung, interessanter sind die Auslegungen der Regeln ( sehen wir hier ja auch hin und wieder im Bereich der Zulassungsfähigkeit von Anträgen ).
    Hier scheint Bewegung in das Thema zu kommen. Mehr und mehr nutzen die Vorlage des DIHK
    Noch schlimmer. Ich kenne mehrere Träger, die NUR auf Basis vergangener Prüfungen ausbilden und ansonsten den Stoff nicht ansprechen. Davon halte ich als AG gar nix, aber die Bestehensquote stimmt einigermaßen ( so jedenfalls dass die Behörden oder Kunden weiterhin Geld zahlen ). Nur ist da meistens kein echtes Wissen hinter, was die TN auch durchaus bestätigen
  10. Like
    Ohne einen Einblick in die Gesamtstatistik aller Prüflinge zu haben wird niemand etwas Brauchbares zur Klärung der Ausgangsfrage beitragen können.
    Es ist eigentlich ganz einfach, sofern sich das Gesamtnotenbild in der Gesamtstatistik ändert von der Verteilung her, ist eine Aussage das der "schwarze Peter" bei den IHK's liegen soll, nicht mehr tragbar. Denn irgendetwas müssen ja die, die es geschafft haben, anders gemacht haben.
    Nur wenn das Bild hier etwas anderes ergibt, macht es überhaupt Sinn, die Fragestellung in dieser Richtung zu vertiefen.
    Was man machen kann im Ergebnis / die Prüfung wiederholen, nachdem man die Schwachstellen analysiert hat - alle anderen Optionen werden die Situation nicht wirklich retten. Die MEP wäre dann der nächste Prüfpunkt, an dem sich weitere Wege / Schritte entscheiden sollten.
    Man wird also Ergebnisse der Gesamtstatistik, und Ergebnisse der MEP's aller Kandidaten abwarten müssen, um weitere Schlüsse zu ziehen.
    Es ist durchaus möglich, dass Lehrpläne von Teilnehmern von Umschulungen an dem Stoff vorbei gehen, die in der Abschlussprüfung gefordert werden. Das Manko ist hier, das es in Prüfungsausschüssen kaum Teilnehmer gibt, die auch Umschüler unterrichten im Vergleich zu PA Mitgliedern regulärer Ausbildungen.
    Woher soll der Lehrer von Umschülern wissen, was ein PA fordert, wenn er selbst nicht Mitglied in einem PA ist ? Aber die Frage kann ja mal ein Dozent von Umschülern beantworten, der aktiv auch Mitglied eines PAs ist.

  11. Like
    Vielleicht noch zu erwähnen: das Ergebnis wird von einem paritätisch besetztem Ausschuss festgestellt. Also sind drei Leute unabhängig zu diesen Noten gekommen, noch dazu mit Vorliegen von deutschlandweiten Lösungen.
    Dagegen vorzugehen ist vor Gericht in 99% sinnlos, außer es liegen Formfehler vor.
  12. Like
    Vielleicht noch zu erwähnen: das Ergebnis wird von einem paritätisch besetztem Ausschuss festgestellt. Also sind drei Leute unabhängig zu diesen Noten gekommen, noch dazu mit Vorliegen von deutschlandweiten Lösungen.
    Dagegen vorzugehen ist vor Gericht in 99% sinnlos, außer es liegen Formfehler vor.
  13. Like
    Vielleicht noch zu erwähnen: das Ergebnis wird von einem paritätisch besetztem Ausschuss festgestellt. Also sind drei Leute unabhängig zu diesen Noten gekommen, noch dazu mit Vorliegen von deutschlandweiten Lösungen.
    Dagegen vorzugehen ist vor Gericht in 99% sinnlos, außer es liegen Formfehler vor.
  14. Positiv
    charmanta hat eine Reaktion von skylake in MEP für FIAE   
    das dürfte dann Dein Bereich sein. Du brauchst ergo 60+ Punkte in der MEP
    schau mal in meinen Hilfetext .... der BS Lehrer erstellt Fragen, Du hast 15 Min Zeit und trägst dann vor.
  15. Like
    Es ist oftmals so, dass der Einsichtstermin erst nach den mündlichen Prüfungen gelegt wird, damit man den gesamten Abwasch mit weniger Terminen stemmen kann. Ist also nicht sonderlich ungewöhnlich.
    Das bei euch fast alle eine 6 kassiert haben, liegt nicht an der IHK sondern bestätigt (leider) mal wieder das Stigmata "Umschüler".

    In meiner Region liegt die Durchfallquote für Umschüler je nach Jahrgang bei immer mindestens 50%, teilweise noch deutlich höher. Es liegen fachlich betrachtet Welten zwischen den regulären Azubis und den Umschülern. Natürlich gibt es auch mal einen richtig guten Umschüler und es gibt auch richtig schlechte Azubis aber insgesamt betrachtet ist der Unterschied wirklich brutal.

    Widersprüche gegen Ergebnisse haben in den allermeisten Fällen keinen Aussicht auf Erfolg.
  16. Like
    sehe ich auch so. Hier fehlt die fachliche Tiefe und die klare Ausrichtung für den FiSi.
  17. Like
    das ist beim FiDV aber (leider) ok ....
    §36 PO ... der Prüfling muss nur Übertragungswege auswählen, keine Lösung wie ein FiSi
    Mir fehlt aber der fachspezifische Teil des FiDV .... die Planung der datentechnischen Zusammenführung von Massendaten. Was sagt denn der Ausbilder dazu ? Ich halte das für max 50% zulassungsfähig, prüfe aber auch keine FiDV ( bilde sie aber mit aus )
  18. Like
    charmanta hat eine Reaktion von hackbert301009 in MEP für FIAE   
    das dürfte dann Dein Bereich sein. Du brauchst ergo 60+ Punkte in der MEP
    schau mal in meinen Hilfetext .... der BS Lehrer erstellt Fragen, Du hast 15 Min Zeit und trägst dann vor.
  19. Like
    charmanta hat eine Reaktion von Mysteryland in MEP für FIAE   
    das dürfte dann Dein Bereich sein. Du brauchst ergo 60+ Punkte in der MEP
    schau mal in meinen Hilfetext .... der BS Lehrer erstellt Fragen, Du hast 15 Min Zeit und trägst dann vor.
  20. Like
    da reicht bitte ein Thread ;) Die Doppelposts hab ich dicht gemacht
  21. Like
    da reicht bitte ein Thread ;) Die Doppelposts hab ich dicht gemacht
  22. Like
    da reicht bitte ein Thread ;) Die Doppelposts hab ich dicht gemacht
  23. Like
    die Gehälter gehen aktuell eher runter ... lass den AG doch mal kommen um nichts zu verscherzen. Bei der Kohle übernimmt jemand anders gern den Job
  24. Like
    charmanta hat eine Reaktion von Muff Potter in Wie geht man eine zeitliche Einschätzung an?   
    Das solltest Du bei der Ausbildung aber doch gelernt haben ?
    Das ist eine Planung und kein Muss. Du versuchst auf Basis Deiner Erfahrung die Zeiten abzuschätzen und gibst diese an. Abweichungen im Doing erfasst Du dann im Rahmen des Projekts.
    Stell doch mal Deinen bisherigen Antrag ein und wir schauen weiter. "Einlesen" sollte normalerweise nicht nötig sein, Du solltest Dein Thema schon grob beherrschen und Dich auf die Evaluation konzentrieren.
  25. Like
    charmanta hat eine Reaktion von hackbert301009 in Projektdokumentation anfertigen   
    Vorsicht! Spezifische Vorgaben kann Deine IHK auch erstellt haben. Bei der Einladung zur Doku sollte ein Formblatt dabei gewesen sein oder auf der HP Deiner IHK
    Das ist leider nicht deutschlandweit einheitlich geregelt

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