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Karl Nickel

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  1. Viel zu wenig, wenn's auch vermutlich an der Betriebsgröße liegt. Nur mal als Vergleich: Arbeite in Unterfranken mit knapp 2 Jahren Berufserfahrung (23 Jahre alt) und verdiene fast das Doppelte. Bin als Softwareentwickler (ausgebildeter FIAE) für Webanwendungen tätig...
  2. Lässt sich eigentlich relativ einfach beantworten. 40 Stunden pro Woche sind Vollzeit, also 100%. 25 Stunden pro Woche wären dann 62,5%. Deinen Gehaltswunsch sollte also 62,5% des Vollzeitgehalts betragen, sofern du das kennst. Was man in der Branche in Vollzeit verdient, kann ich nicht sagen...
  3. Viel besser! Zum Anschreiben: Ich würde eher schreiben: Liest sich irgendwie angenehmer, ist aber letztendlich Geschmackssache. Der Lebenslauf passt eigentlich. Die Punkte "Wehr-/Zivildienst" sowie "Staatsangehörigkeit" sind natürlich sehr stritik. Ich selbst hatte sie noch nie in meinen Bewerbungsunterlagen und lasse sie auch aus o. g. Gründen bewusst draußen. Probleme hat das bisher noch nie gemacht bzw. hat sich bisher noch kein Arbeitgeber dafür interessiert. Obwohl ich im "kritischen" (wehrfähigen) Alter bin bzw. mittlerweile war. Die Staatsangehörigkeit sollte man nur dann in den Lebenslauf mit aufnehmen, wenn man einen sehr ausländisch klingenden Namen hat oder sich im Ausland bewirbt. Punkte, die mir im Lebenslauf noch negativ ins Auge springen sind die Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen Prozessen sowie Rechnungswesen. Die von dir genannten Details beziehen sich auf Dinge, die im Zuge einer Ausbildung oder auch an Berufsschulen vermittelt wird. Ob man das Explizit nennen sollte, kann ich nicht sagen - ich persönlich würde es nicht machen, da es normale Basics sind. Wenn du das für besonders erwähnenswert hälst, kannst du es natürlich stehen lassen. Allerdings solltest du damit rechnen, während eines Vorstellungsgesprächs darauf angesprochen zu werden...
  4. Sorry, aber der Lebenslauf ist eine Katastrophe. Fangen wir mal oben an: "Wehr- /Zivildienst" sowie "Staatsangehörigkeit" kann raus. Fällt beides unter AGG §1 (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Im Übrigen wie das Bewerbungsfoto - hier sollte man aber eine Ausnahme machen. Die Ausbildungsdaten müssen absteigend sein (2011 - 2009 - 2007 - 2005 - ...). Niemand interessiert sich für Punkte im Lebenslauf, die 15-20 Jahre zurückliegen. Insbesondere dann, wenn sie noch ganz oben stehen. Dann der Punkt "Hochschulbildung": Was heißt beendet? Kein Abschluss? Wenn du keinen Abschluss erreicht hast, schreibe "Vorzeitig beendet ohne Abschluss". Der Leser kennt dein Leben nicht - das muss alles selbsterklärend sein. Kenntnisse ist etwas dürftig. Außerdem sollte man sie auch etwas beschreiben. Beispielsweise "Englisch (gut in Schrift, ausreichend in Wort)" oder "Russisch (Muttersprache)". Hierbei ist nicht die Schulnote gemeint, sondern die eigene ehrliche Einschätzung. Das Gleiche gilt für Rechnungswesen sowie "btriebswirtschaftlichen Bereiche" (Rechschreibfehler!). Wenn das nur schulische Kenntnisse sind, dann weg damit - das sind nur Basics. Sofern du mehr Erfahrungen in diesen Bereichen hast, scheue dich nicht, diese kurz zu beschreiben (siehe Beispiel Fremdsprachen). Das hilft dem Leser enorm, deine Kenntnisse besser einzuschätzen. Desweiteren solltest noch ein paar Kenntnisse aufführen, die auf das Tätigkeitsumfeld des Arbeigebers passen. Also "Grundlegende Kenntnisse in Netzwerinfrastruktur, sehr gute Kenntnisse mit Software XYZ, erste Erfahrung mit C++, ...". Diese ganzen Tipps solltest du wirklich beherzigen und vor dem Absenden kannst du auch gerne die gesamten Unterlagen zur Durchsicht hier im Forum hochladen. XXX Augen sehen einfach mehr als 2. Die Kritik liest sich vielleicht nicht einfach, aber ordentliche Unterlagen sind das A und O einer guten Bewerbung P.S.: Beim Versenden darauf achten, dass die Anhänge möglichst klein bleiben (unter 2 MB). Außerdem sollten alle Dokumente in eine einzelne PDF-Datei, sodass sich der Empfänger nichts zusammensuchen muss und alles problemlos öffnen kann. Ansonsten solltest du natürlich sicher sein, dass E-Mail-Bewerbungen erwünscht sind. In den meisten IT-Unternehmen ist das mittlerweile Standard, aber es gibt auch Ausnahmen...
  5. Ich würd's gänzlich umbauen: Und hier mal ohne Korrekturen: Generell solltest du auf deine Rechtschreibung achten und keine Wurschtelsätze wie "Im Freundeskreis beschäftige ich mich zum Beispiel mit Hard – und Softwareproblemen, analysiere und löse Sie, was mich sehr viel Freude zubereitet und mich zugleich motiviert, später mal in diesem Berufsfeld tätig zu sein." bauen. Abgesehen von der fehlerhaften Grammatik kann Freude nicht zubereitet und gegessen werden
  6. Sofern nichts im Ausbildungsvertrag steht, kann dir dein Chef den selbstständigen Nebenerwerb nicht verbieten. Und selbst wenn entsprechende Klauseln im Vertrag stehen, sind sie meist ungültig, sofern deine Nebentätigkeit nicht mit folgenden Punkten kollidiert: Der Nebenerwerb beeinflusst deine Arbeitsleistung. Du stehst in direkter Konkurenz zu deinem (Haupt-) Arbeitgeber. Du arbeitest im öffentlichen Dienst. Der Nebenerwerb wird während des Erholungsurlaubs oder während krankheitsbedingter Abwesenheit ausgeführt. Die tägliche Arbeitszeit übersteigt 8 bzw. 10 Stunden bei entsprechendem Zeitausgleich. Zumindest den letzten Punkt kann man ausklammern. Bei den anderen Dingen wäre ich vorsichtig. Sofern keiner der Punkte bei dir zutrifft, spricht nichts gegen einen Nebenerwerb. Streng genommen musst du deinen Arbeitgeber nicht mal informieren (ist ein weit verbreiteter Irrglaube). Wenn sich die Chance mit der ausländischen Firma bietet, solltest du sie nutzen - sowas kann durchaus Türen öffnen. Einfach ein Gewerbe anmelden und die Taschen aufhalten
  7. Ja, die Stellenbörsen sind oft nicht aktuell bzw. werden nicht alle Stellen gemeldet. Fragen kostet ja nichts
  8. Stellenmarkt dieses Forums, IHK Lehrstellenbörse, meinestadt.de sowie nach IT-Betrieben in deine Nähe suchen und dort direkt fragen...
  9. Für einen Schüler, der das in seiner Freizeit macht, sind das sehr gute Kenntnisse... Was verpasst man denn ohne Abitur, abgesehen vom Studium? In 10 Jahren interessiert sich kein Mensch mehr für den Schul- oder IHK-Abschluss. Da zählen Arbeitszeugnisse, Referenzen und Kenntnisse/Zertifikate. Selbst wenn man es braucht, kann man es zur Not an der Abendschule nachholen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass der Entschluss, die Schule abzbrechen, nichts mit einer Null-Bock-Einstellung zu tun haben muss. Mein Abbruch ist nun mittlerweie 6 Jahre her und bis heute bereue ich ihn kein bisschen - im Gegenteil. Ich bin froh, diesen Schritt gemacht zu haben. Trotzdem kann ich Baalin nur empfehlen: Triff diese Entscheidung alleine, sei dir der Folgen bewusst und fahre vor allem Mehrgleisig.
  10. KLICK - wir hatten erst kürzlich was ähnliches. Generell kann ich nur wiederholen, was ich im o. g. Thread schon geschrieben habe: Die Entscheidung, die Schule abzubrechen, kann dir niemand abnehmen. Chancelos ist man nur, wenn man es nicht probiert. Nur solltest du mehrgleisig fahren. Brich die Schule erst ab, wenn du einen Ausbildungsvertrag hast. Ansonsten solltest du sie durchziehen...
  11. [polemik] Dann ist der morgendliche (Fuß-) Weg zur Arbeit an das Schulfach Sport gebunden und auch nur dann zu meistern, wenn man dort gute Zensuren hat. Und wenn ich (Softwareentwickler) an Programmteilen herumfrickele, wo nur Gott weiß, für was sie gut sind, sollten meinen Zensuren in Relegion auch nicht zu schlecht sein. Denn der Glaube versetzt bekanntlich Berge und vielleicht auch ungewollte Exceptions. [/polemik] Sorry, nein. Muss man nicht. Ansonsten wäre es nicht in der Berufsschule wiederholt oder auf dem Lehrgang für ITSE (Systemelektroniker) vermittelt worden. Schau dir doch einfach mal den Ausbildungsrahmenplan (FISI, IHK Frankfurt) an und nenne mir einen Bereich, in denen gute Mathematik- oder gar Physik-Kenntnisse nötig sind. Richtig, in keinem. Eine normale Schulbildung - im Sinne von Hauptschulabschluss, obwohl nicht mal der nötig ist - reicht für die Ausbildung vollkommen aus. Alles, was zum Bestehen der IHK-Prüfung nötig ist, wird vom Betrieb und der Berufsschule im Rahmen der Ausbildung vermittelt. Zum Thema Physik: Unsere Themen in der 10. Klasse waren (laut Lehrplan Hessen)... Mechanik - Druck - Druck und Kräfte - Druck und Gewischtskräfte - Druck und Auftriebskräfte Mechanik - Bewegungen - Gleichförmige Bewegungen - Gleichmäßig beschleunigte Bewegungen Elektrizität in der Technik - Halbleiterbauteile, Transistoren in der Technik - Halbleitertechnik als Wirtschaftsfaktor Radioaktivität - Atomzerfall - Atomspaltung - Auswirkungen radioaktiver Strahlung Energie - Energie und Elektrizität - Energie und Wärme - Energie und Umwandlungen - Energie und Erzeugung - Energie und Bedarf ... davon habe ich seit der Realschule nichts mehr gehört Es ist richtig, dass Ausbildungsbetriebe auf die Schulfächer Deutsch, Englisch, Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern (Physik, Mathematik-Naturwissenschaften) Wert legen. Aber das heißt nicht, dass man diese Fächer zwingend zum Erlernen des Berufs benötigt oder dass es unmöglich ist, eine Lehrstelle zu bekommen, wenn man keine guten Noten in den besagten Fächern hat. Lasst mal die Kirche im Dorf. Ich will den Beruf oder die Ausbildung ebenfalls nicht schlechtreden, aber wenn man an der Ausbildung interessiert ist und nicht schleifen lässt, sollte man sie auch schaffen. Auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur...
  12. Physik ist definitiv kein Bestandteil der Ausbildung und der IHK-Prüfung. Mathematik beschränkt sich auf die Grundrechenarten, die für den kaufmännischen Teil absolut ausreichend sind. Dreisatz, Prozentrechnen und einfache Formelbildung sind alles Dinge, die man bis zur 8. oder 9. Klasse durchgekaut hat. Die Noten im Zeugnis sagen nichts über den Kenntnisstand oder das Wissen einer Person aus...
  13. Normalerweise wird der Urlaub im ersten und letzten Ausbildungsjahr anteilsmäßig berechnet. Bei den Ausbildungsjahren dazwischen besteht voller Urlaubsanspruch. Das gilt alles, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Geregelt wird das alles durch das BUrlG (Bundesurlaubsgesetz). Was der der Arbeitgeber deines Bruders macht, kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen. Legal ist es jedenfalls auf den ersten Blick nicht...
  14. Weder Mathematik noch Physik sind Teil der Berufsausbildung. @bigvic: Gesetzlich vorgeschrieben nicht. Aber ohne Schulabschluss wird's richtig schwer. Daher das wohl oft genannte Minimum "Hauptschulabschluss"...
  15. Ein Problem ist das schon, aber durch das Weglassen von Unterlagen stichst du auch nicht positiv aus der Menge hervor. Niemand ist stolz auf schlechte Noten, aber verheimlichen kannst du sie auch nicht. Also steh dazu. Es zählen nicht nur die Zeugnisse, sondern auch wie du dich verkaufst: Ruf bei den Firmen an, zeig Initiative und frag nach Lehrstellen/Ansprechpartner, schicke vollständige Unterlagen (ordentliches Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Praktikabescheinigung) an die Firmen. Alleine das ist schon die halbe Miete...

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