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bigvic

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  1. => nein, kann man nicht. Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Ich persönlich würde wie gesagt nicht in die Beratung einsteigen mit 0 Berufserfahrung (Einarbeitungszeit hin oder her). In 2-3 Jahren bist immernoch jung genug dafür um dich 5-10 Jahre für den Job aufzureiben und wirst dann auch angemessen bezahlt. Für 42-45k würde ich kein Beraterleben führen, ausser du hast da richtig Bock drauf (und keine zeitraubenden Freizeittätigkeiten wie Hobbys, Weiterbildung, Familie, Freunde, etc. ). Und das ... ... hört sich doch sehr verlockend an. Solche Angebot gibt es nicht jeden Tag, ggf. darfst du dir dann auch ein Team aufbauen (=> Führungsverantwortung), wenn es grösser wird. BI Beratertstellen gibt es wie Sand am Meer und findest immer wieder (allein bei monster findet man 681 Stellen aktuell).
  2. Fernstudium frisst auch Zeit. Und ich bin immer skeptisch bei Consultants ohne Berufserfahrung - was für einen Mehrwert haben die? Meistens gar keinen - die machen ihre Ausbildung quasi beim Kunden. Daher würde ich Stelle 1 nehmen und dann in 2-3 Jahren nochmal überlegen.
  3. Dann mach das. Rufe an und sage das du mehr Kohle willst. Ganz einfach. Lass aber die Ausreden sein.
  4. Also im Klartext dein Wunschgehalt wurde sogar übererfüllt und jetzt willst du nachverhandeln, weil DU dich nicht vorher informiert hast wie teuer dein Lifestyle in Köln ist. Gehts noch? Und den AG mit so einem Käse wie - uhh, mit 36k p.a. kann ich mir kein WG-Zimmer leisten - versuchen für dumm zu verkaufen wirst wahrscheinlich ordentlich auf die Fresse fliegen. Ich zumindest würde nochmal überdenken, ob du der richtige AN für meine Firma wärst bzw. dir ein Gegenangebot machen mit 32k, wenn du jetzt auf einmal 40k willst um dir diesen sehr schlechten Stil aufzuzeigen.
  5. Warts ab - nächster Schritt wird bald wie bei den Musikern sein, die den Prof. der doziert hat namentlich im Lebenslauf nennen
  6. Dann machs nicht - Dienst nach Vorschrift bis die Bezahlung angepasst wird. Im ÖD kannst das locker so spielen.
  7. Eben. @smite Es ist wie beim Navi einstellen. Erst Ziel eingeben und dann wird der beste Weg errechnet. Nur wer nicht weiss wo er hin will fährt erst mal los und macht ggf. unnötige Umwege (egal ob Ausbildumg, Studium oder OP). Und wenn dir das Ziel egal ist, dann achte darauf den Weg mit der für dich schönsten Landschaft zu nehmen
  8. Im Vertrieb ist ALLES egal, so lange man gut verkauft.
  9. Was heisst dann verdoppeln? 24 Wochen auf Quartalsende oder 24 Wochen auf Halbjahresende? Kannst ja mal nachfragen was das genau bedeutet. Ich glaube das es zu unscharf ist um vor dem Arbeitsgericht stand zu halten. Aber würde mir da auch kein grossen Kopf machen. Mit gute Arbeitgebern vereinbart im Fall der eigenen Kündigung einen Termin wann der AN ausscheidet, was jeder normal denkende AG macht um unnötiges Risiko/Kosten zu vermeiden. Und bei schlechten Arbeitgebern muss man halt kreativ sein um - ohne Rechtsstreit - früher den Vertag aufzulösen.
  10. Ich verweise selten auf die SuFu, aber benutze die Mal (mit "operative professional") da findest viele aktuelle Threads zu dem Thema.
  11. Du solltest dir einfach bewusst sein, dass wenn du (in diesem Fall) arbeitsrechtlich gegen deinen Arbeitgeber vorgehst du keine Zukunft mehr in diesem Unternehmen hast - egal wie es ausgeht. Gerade Vertriebler werden idR sofort freigestellt, wenn es nicht mehr passt. Und überlege dir was du im allerbesten Fall gewinnen kannst. Meiner Meinung nach - mit viel Glück - vielleicht eine kleine Abfindung. Ich persönlich glaube, dass du vor dem Arbeitsgericht (welches idR arbeitnehmerfreundlich ist) in deinem Fall nahezu keine Chance hast. Ich sehe genau 2 Möglichkeiten: 1) Du willst in der Firma bleiben. => Suche das Gespräch. Wenn es nichts hilft, dann entscheide dich entweder zu gehen oder es zu akzeptieren und zu bleiben. 2) Du willst die Firma verlassen. => Dann such dir einen neuen Job und kündige. Zusätzlich einen Rechtsstreit anfangen wird dich nicht glücklich machen.
  12. Teile doch die "intressante Rechtssprechung" mit uns. Ein Forum lebt vom Austausch und andere mit dem gleichen Problem können ggf. davon profitieren.
  13. Das ist doch normal im Vertrieb dachte ich ?! Das würde mich wundern, denn das Gericht müsste ja herausfinden und bewerten was "machbar" ist und was nicht. Und das die Ziele jedes halbe Jahr neu definiert werden wird wohl auch in deinem Arbeitsvertrag stehen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das irgendein Gericht die Vertriebsziele einer Firma vorgeben wird, nur weil ein Verkäufer damit nicht zurecht kommt bzw. zufrieden ist. Wie gesagt, halte ich das für absolut normal im Vertrieb und wenn die Ziele (für dich) utopisch sind, dann muss man halt die Firma wechseln oder einen anderen Job machen.
  14. Aber wohl eher nicht als Berufseinsteiger (=frisch von der Uni). Hier der Thread von _falke der ja Zahlen genannt hat. Davon muss man noch den "Klitschen" und "Münsterregion"-Malus abziehen und dann wird man wohl bei 45-48k als Einsteiger landen.
  15. Siehe auch Umfrage: http://www.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/151871-welche-entgeltgruppe-tvod-tv-l-aktuell-eingruppiert.html
  16. Ich finde diesen SPON-Artikel noch gut: Kündigung: Die Folgen von Entlassungen - SPIEGEL ONLINE
  17. Das ist wirklich grossartig :bimei P.S.: Man kann das je fordern, aber man sollte sich nicht mit so einer Argumentation gleich zum Vollhorst machen.
  18. Melde dein Fall der zuständigen IHK. Dir bringt das nichts mehr, aber eventuell dem nächsten "Azubi" dieser Firma, da ggf. die Ausbildungseignung zukünfig verneint wird bei dem Betrieb. Und vielleicht kennen die einen Betrieb der noch jemand sucht ...
  19. Vielleicht bin ich ja zu konservativ, aber ich würde als Privatmann niemals Schulden machen für irgendeine Anlage (egal ob für Anleihen, Aktien, Futures, Gold oder Immobilien). Ausnahme bei den passenden Umständen ist das Eigenheim. Daher kann ich immer nur raten: Wenn man unbedingt eine Immobilie als Anlageobjekt haben will, dann spart man eben durch andere Anlagenformen solange bis man die Kohle zusammen hat.
  20. bigvic

    Shell Script

    Schau mal den Unterschied zwischen ¦¦ und && an. (LSST v1.05r3 > Chapter 4 > Conditional execution i.e. && and ||) Und bei Zahlen eher -eq (LSST v1.05r3 > Chapter 3 > test command or [ expr ]) P.S.: Es gibt keine if-Schleife
  21. Und wenn man alles von Kwaiken erwähnte beachtet (vor allem die Risikoparameter und den wirklichen Sachverstand bei Immobilien), dann glaube ich in den allerseltensten Fällen, dass kreditfinanzierte Immobilien zur Vermietung für den 0815-Privatanleger (= kein Immobilienfachmann) eine sinnvolle (Verhältnis von Risiko zu Ertrag) Entscheidung sind.
  22. Am Rande noch ein Sendungstipp zun Thema: Immobilienanlagen sind immer sicher und es kann nichts passieren.
  23. Viel Erfolg beim sparen ... nützt wohl eh nichts ... lieber raus mit der Kohle und das Leben geniessen
  24. Du weisst aber schon, dass die steuerpflicht am Wohnsitz anfällt und nicht wo man gerade sein Geld parkt, d.h. wenn du nicht nach Dubai o.ä. umziehst wirst du weiterhin die deutschen Steuern & Co. zahlen müssen. Um kalkulatorisch auf der sicheren Seite zu sein würde ich daher pauschal in etwa die Hälfte vom Zinsertrag abziehen.

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