Moing
Nicht unbedingt, jedenfalls was die Polizei angeht.
(Eine ähnliche Diskussion gab es neulich in einem Autoforum, leider ist der entsprechende Bereich nur für angemeldete User sichtbar.)
Kurz:
Der Hundehalter ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht dafür verantwortlich, dass sein Hund niemand anderes gefährdet. Das gilt auch für den Straßenverkehr (der Radweg und auch der Fußweg sind i.d.R. Teil der Straße!).
Andererseits musst du mit "angemessener" Geschwindigkeit unterwegs sein.
Die Hauptfrage wäre wohl, inwieweit du damit rechnen musstest, dass so eine verzogene Teppichratte dir tollkühn vors Rad springt - ansonsten wäre das lange Gesicht wohl eher beim Besitzer des Hundes.