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lpd

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Alle Inhalte von lpd

  1. Was denn ? Ich hebe dich ja raus. Notfalls kommt ein Eimer Wasser dazu.
  2. Okay, du Süsse, du. :beagolisc Tja... aber dazu musst du ja wach sein. Damit habe ich das Ziel erreicht.
  3. Was denn ? Zu sagen, dass du niedlich bist ? :beagolisc Dazu müsstest du aber die Augen aufmachen.
  4. Nee, klein und niedlich. :beagolisc Gut, ich werde dich bei Gelegenheit mal aus dem Bett tragen.
  5. Angesichts der Tatsache, dass beim vorletzten Treffen anno 2002 im Vorfeld ebenfalls das Nichtraucherdasein bekundet hast - eher skeptisch.
  6. Hey, soll das heißen, dass du dich beim nächsten Modtreffen nicht durchschnorren wirst ? :eek: Dann kann ich ja Zigaretten mitbringen.
  7. Dafür bist du zu klein. Tja... dann haben diejenigen, die aufgegeben haben, dich wohl nicht aus dem Bett geholt.
  8. lpd

    Überstunden

    Hm. *grübel* Irgendwie meine ich, dass der Arbeitnehmer da ein Wörtchen mitreden kann. Ich glaube, er darf wählen. Müsste ich heute Nacht oder über´s Wochende mal das Arbeitsrecht wälzen. [Edit] Ich meine aber, dass ein Recht auf einen Ausgleich besteht. Nützt nur wenig ohne Quelle, gell ?
  9. Gerne. Ein kräftiger Biss ins Hinterteil, und du läufst die 100 Meter in Weltrekordzeit.
  10. Die Höhle und das Nest gehören mir. Das bei dem gehört auch mir. :mod: Ich weiß, aber weil du es bist, berechne ich dir nur 450% der orstüblichen Miete. Na, ist das nicht ein tolles Angebot ? @LgM Hattest du nicht ein Körbchen ?
  11. Bestimmt ist sie das. Dein Nest ist aber trotzdem beschlagnahmt, das vermiete ich, wenn ich es nicht selbst nutze. PS : Brauchst du ein Nest ?
  12. Wie, der hat eine Höhle ? Und die ist noch nicht konfisziert worden ? :eek: Ich werde alt. Die Höhle ist hiermit konfisziert. :mod: *Zu Hodata schiel* Hm... nettes Sofa...
  13. Ich vertreibe dich nicht. Darfst sogar auf mir stehen. Asyl bekommste nur, wenn du politisch bedingt verfolgt oder vertrieben wirst. Ich bin aber kein Politiker, sondern nur ein nach der Weltherrschaft greifender kleiner Punkhund. :mod:
  14. Das fehlte. Damit hast du dein Pflicht erfüllt und konntest die Stelle ohne Bedenken antreten. Allerdings musst du es glaubhaft versichern können (Ich schätze nicht, dass du dir das hast schriftlich versichern lassen). Ob du allerdings Anspruch auf Schadensersatz bekommen kannst, ist immer noch fraglich, da du möglicherweise auf Weiterbeschäftigung klagen kannst. Aber wenigstens dürftest du keine Schwierigkeiten mit dem Arbeitsamt bekommen, da du ja - ganz simpel gesagt - eben aufgrund der Aussage des Betriebes davon ausgehen konntest, dass die dir angebotene Stelle als sicher gilt. Ich würde dir in diesem Fall raten, deine Kündigung anzufechten. @Menzember Passt zwar nicht mehr ganz, poste ich aber trotzdem noch für dich : Bei diesem Fall geht es darum, dass der Bewerber bereits vor Antritt der Stelle in dem Unternehmen beschäftigt war und nach eigenen Angaben nicht weiterbeschäftigt werden konnte. Hier sind die Gründe dafür entscheidend. Das Unternehmen wird dem Arbeitsamt in einer Bescheinung diese Gründe darlegen müssen. Stellt sich dabei heraus, dass finanzielle Schwierigkeiten der Grund dafür waren, wird geprüft werden, ob der Arbeitnehmer dies hätte wissen können oder müssen, als er auf das spätere Angebot der Firma eingegangen ist, und was er unternommen hat, um diese Zweifel auszuräumen. Außerdem wird geprüft, unter welchen Umständen die Beschäftigung zustande gekommen ist (Angebot der Firma, Bewerbung, Stellenanzeige, Abwerbung, etc.). Bei Jobangeboten, die ausgeschrieben und unbefristet sind, braucht der Bewerber selbstverständlich nichts prüfen. Er darf hier davon ausgehen, dass das Angebot in der Form auch besteht, bzw. der Betrieb eine solche Stelle zu besetzen hat und sich auch leisten kann. Wenn er dann wider Erwarten binnen kürzester Zeit entlassen wird, spielt es eine Rolle, ob betriebsbedingt oder im Rahmen der Probezeit. Der erste Fall ist klar, dafür kann der Arbeitnehmer nichts. Im zweiten Fall wird überprüft, ob den Arbeitnehmer eine Mitschuld trifft. Gegenüber dem Arbeitsamt ist der Betrieb nämlich sehr wohl verpflichtet, eine Kündigung zu begründen, auch eine probezeitbedingte, da das Verhalten des Arbeitnehmers eine wichtige Rolle für die Verhängung einer Sperrzeit spielt, denn ein Arbeitnehmer hat - wenn er grundsätzlich Leistungen vom Arbeitsamt beziehen möchte oder kann - auch grundsätzlich sicher zu stellen, dass er selbstverschuldete Arbeitslosigkeit vermeidet. Dazu gehört u.a. auch, dass wenn Zweifel in irgendeiner Art und Weise an einem Stellenangebot bestehen, diese im Vorfeld möglichst auszuräumen. In diesem Fall gibt es begründete Zweifel, weil eine Weiterschäftigung seitens des Betriebes im Vorfeld zunächst verneint worden ist.
  15. :eek: Na und ? Macht mir nichts aus. Hm. Auf dem Boden ? In der Küche ? Draußen ?
  16. *hust* Bestimmt. Blödsinn. Ich leihe es mir nur unbefristet aus.
  17. Ich bin ein kleiner Hund. Na ja, gut, wenn du bis September auf dem Boden schlafen willst...
  18. Und genau das ist unklar. Und dass er von all dem nichts gewusst haben will, wird ihm keiner abkaufen, bzw. man wird ihm vorhalten, dass er sich nicht genügend informiert hat. Hätte er konkret nachgefragt, warum die Firma ihn erst nicht übernehmen konnte und dann doch, und die hätten ihm finanzielle Schwierigkeiten genannt, die aber beseitigt wären, dann hätte er eine minimale Chance wg. arglistiger Täuschung, so aber hat er die nicht. Und selbst wenn er Recht bekommen würde, müsste er immer noch erklären, warum er eine bereits angetretene Stelle dafür aufgegeben hat. Das wird er bereits erklären müssen, wenn er jetzt Arbeitslosengeld beantragt.
  19. Ja, ich. Was dagegen ? :e@sy @Crash2001 Wovon redest du ? @dgr243 So.. belanglos...

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