Ich bin mir da aber sicher.
Es fehlen aber nichts desto trotz weitere Angaben, die der Threadersteller wahrscheinlich gar nicht machen kann. Es kann nämlich - nach seiner Beschreibung zu urteilen - genau so gut sein, dass er als Spezialist eingestellt worden ist, ohne dass berücksichtigt wurde, dass er aufgrund seines Alters, seiner Betriebszugehörigkeit, seiner Lebensumstände ganz oben auf dem Sozialplan stehen müsste, wenn betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden.
Trotzdem hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz, im Gegenteil, er wird sich beim Arbeitsamt die Frage gefallen lassen müssen, warum er eine bereits angetretene Stelle aufgegeben und dafür eine andere angenommen hat. Dafür trägt er die alleinige Verantwortung, und daraus kann er seinem Noch-Arbeitgeber keinen Strick drehen.
Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass er angibt, er hätte nicht von der Firma übernommen werden können. Daraus ergibt sich, dass er gewusst hat, dass die Firma möglicherweise finanziell angeschlagen ist.
Wie man es dreht und wendet, es bleibt beim persönlichen Pech, und da kann er Anwälte konsultieren, wie er lustig ist, jedes Arbeitsgericht wird ihm genau diese Fragen stellen und sie zu Lasten legen.