Zum Inhalt springen

lpd

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.400
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von lpd

  1. Irgendwie werden eure Threadtitel denen der Tagschicht immer ähnlicher...
  2. Die Tatsache, dass er nicht übernommen werden konnte und die Firma plötzlich ihre Entscheidung revidiert, ist bereits ein bedenklicher Grund.
  3. Und ? Die Eigenverantwortung darfst du nicht vergessen. Wenn mir meine Firma sagt "Wir können dich nicht übernehmen", und zwei Wochen später können sie plötzlich doch, werde ich stutzig und frage nach, bevor ich unterschreibe, vor allem, wenn ich bereits eine andere Stelle sicher habe.
  4. Ich bin mir da aber sicher. Es fehlen aber nichts desto trotz weitere Angaben, die der Threadersteller wahrscheinlich gar nicht machen kann. Es kann nämlich - nach seiner Beschreibung zu urteilen - genau so gut sein, dass er als Spezialist eingestellt worden ist, ohne dass berücksichtigt wurde, dass er aufgrund seines Alters, seiner Betriebszugehörigkeit, seiner Lebensumstände ganz oben auf dem Sozialplan stehen müsste, wenn betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Trotzdem hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz, im Gegenteil, er wird sich beim Arbeitsamt die Frage gefallen lassen müssen, warum er eine bereits angetretene Stelle aufgegeben und dafür eine andere angenommen hat. Dafür trägt er die alleinige Verantwortung, und daraus kann er seinem Noch-Arbeitgeber keinen Strick drehen. Erschwerend hinzu kommt die Tatsache, dass er angibt, er hätte nicht von der Firma übernommen werden können. Daraus ergibt sich, dass er gewusst hat, dass die Firma möglicherweise finanziell angeschlagen ist. Wie man es dreht und wendet, es bleibt beim persönlichen Pech, und da kann er Anwälte konsultieren, wie er lustig ist, jedes Arbeitsgericht wird ihm genau diese Fragen stellen und sie zu Lasten legen.
  5. Da du dort letztendlich unterschrieben hast, ist es - kurz und schmerzlos - leider dein eigenes Problem. Der Arbeitgeber mag hier zwar moralisch fragwürdig gehandelt haben, daran ist aber rechtlich nichts auszusetzen. Soll heißen, du wirst weder Schadensersatz noch sonst irgendetwas erhalten, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass deine Kündigung betriebsbedingt und sozial verträglich, also nach einem Sozialplan war. Da spielt es keine wesentliche Rolle, wie lange du jetzt beschäftigt warst.
  6. Klar. Viel feiner ist es aber, wenn es nicht das eigene ist.
  7. Steht da "Edit" in meinem Beitrag ? Nö. Ergo : Nix editiert.
  8. 1. Nichts. Interessant ist einzig die Brieftasche, bzw. deren Inhalt. 2. War vermutlich eine Trotzreaktion auf die Forderungen des Anwalts seiner Ex-Frau. Nicht weiter relevant also.
  9. Tritt näher.... :beagolisc .. Ego & Hose bleiben draußen. Nö. Davon kann ich mir ja nichts kaufen.
  10. Wie putzig. Zwick´ doch noch mal... @LgM Kommt auf zweierlei an : Die Höhe der Mitgift, die du mitbringst und die Summe, die ich bei bei einer Scheidung bekomme.
  11. Wieso sollte ich mich denn festlegen ? Es ist genug lpd für alle da. @chickie Feiges Hühnchen.
  12. Huldigungen und sonstige Geschenke an die Lobkönigin ab sofort bitte persönlich abgeben.
  13. Ich habe sowas tolles nicht. NA ja, habe ich schon, aber den erreiche ich nie, wenn ich ihn brauche. *grummel*
  14. Voll und ganz. Das bestätigt mir, dass der Mitarbeiter ein Recht auf das Entgelt hat und ihm die Pausen nicht stillschweigend abgezogen werden dürfen, genau wie ich es mir gedacht habe.
  15. Das ist von dir. Das ändert allerdings nichts daran, daß für die gearbeiteten Zeiten das Geld zu zahlen ist. Der Anspruch geht nicht dadurch unter, daß er die Anweisungen nicht befolgt hat. Problematisch wird es nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsleistung bestreitet. Ein von dem Arbeitnehmer selbst geführtes Arbeitsbuch reicht als Beweis nicht. Er würde - Prozeß angenommen - Zeugen dafür brauchen, die bestätigen, daß er zumindest gewöhnlich keine Pausen einlegt. Einfacher wäre noch, das Arbeitsbuch jeweils von einem Zeugen unterschreiben zu lassen. Und das schrieb ich in dem Thread ein paar Beiträge weiter oben. Aber : Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Arbeitsrecht (und damit auch die Pausenpflicht) eingehalten wird. Daraus schließe ich (Achtung, lpd´sche Interpretation), dass die Firma dem Mitarbeiter die Zeit nicht einfach (nämlich stillschweigend) abziehen darf, denn sie weiß ja, dass der Mitarbeiter arbeitet. Sie ist meiner Auffassung nach verpflichtet, den Mitarbeiter abzumahnen und ihm in dieser Abmahnung mitzuteilen, dass sie die Zeit künftig abziehen wird, wenn er die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen nicht einhält, oder ihm im schlimmsten Fall einfach zu kündigen. Damit habe ich die Bestätigung, dass diesem Mitarbeiter ( nämlich meinem Vater ) das Geld zusteht, obwohl er hier gegen das Arbeitsrecht, bzw. die Anweisung der Firma gehandelt hat.
  16. Hast es geschafft, schön. :e@sy PS: Der Knuddler ist für den Beitrag in der Arbeitswelt, das bestätigt mich nämlich.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...