Ja, sofern du die entsprechenden Voraussetzungen mitbringst, schon. Ist aber selbst da nicht so einfach, etwas zu bekommen, da es schwere körperliche Belastung bedeutet und oft Erfahrung erwartet wird. Soll heissen, wenn du vorher jahrelang im Büro gesessen hast, wird dich kaum jemand zum Spargelstechen einstellen, weil er die Auffassung vertritt, dass du das gar nicht durchhälst.
Wenn du dich nicht bewirbst, musst du dafür einen wichtigen Grund nachweisen. Nichtgefallen, bzw. geringfügige Bezahlung sind kein wichtiger Grund.
Am 1. Juli 2003 war es noch so, dass du spätestens nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit auch verpflichtet warst, bundesweit nach Stellen zu suchen und ggf. dafür umzuziehen. Ob sich daran zum 1.1.2004 etwas geändert hat, weiß ich nicht. Das steht dann aber in dem Merkblatt für Arbeitslose drin, das du bekommst.