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lpd

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Alle Inhalte von lpd

  1. Ja, ich wollte schon immer mal einen Thread im DailyTalk eröffnen und dabei alle Register der Aufmerksamkeitsgewinnung ziehen. Aber ein "Hilfe" oder "Die IHK ist doof" war mir dann doch zu riskant. Manchmal verschwinden solche Threads nämlich spurlos. Zwei Fragen, die mich des Nachts quälen, und die ich nicht beantworten kann : 1. Muss ein Fahrradfahrer auf einem Rad- / Fussgängerweg auch dann klingeln, wenn er genügend Platz hat, an einem Fussgänger vorbeizufahren ? Eine Trennung des Weges in zwei Bereiche ist nicht gegeben. Für den Fussgänger besteht nur dann eine Gefahr, wenn er in Schlangenlinien läuft oder extrem schreckhaft ist. 2. Wenn Marken eingetragen & geschützt sind, darf man sie dann als Nicknamen in einem Forum verwenden ? 3. Können Namen als Marke eingetragen werden ? Verdammt, waren ja drei Fragen. :eek:
  2. Endlich mal jemand, der für meine Rechte einsteht. Hawkeye & hellslawyer sind da nicht so nett. Im Gegenteil, die machen fleissig mit. Was das mit dem "lecker" auf sich hat, kann ich dir gerade leider nicht erklären, da meine Freundin in der Nähe ist und ich ihr das dann auch erklären müsste, was mich - wie du sicher einsehen wirst - in einen langwierigen Konflikt stürzen würde. *hust* @Hawkeye Ich habe kein Flohalsband, das ist nur so ein Ding mit Peilsender, damit meine Freundin jederzeit meinen Standort bestimmen kann. Und wenn sie nun hingeht und Kugel vorfindet, wird sie denken, ich hätte das Ufer gewechselt. Ach ja, Kügelchen - sie ist furchtbar eifersüchtig. Könnte dir weh tun. @DerMatze Wenn du mir schon huldigst, dann bitte richtig. Noch habe ich dich nicht auf Knien rumrutschen und meine Füsse küssen sehen, also hopp hopp. So, und nun muss ich den DailyTalk mit Rechtsfragen füttern, die mir Nachts den Schlaf rauben. PS: Falls irgendwer Geburtstag hatte, hat oder haben wird : :hawk
  3. http://www.umzugsratgeber.net/sonderurlaub.htm http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article247792.html
  4. Und ? Was willst du nun tun ? Mich verklagen ? Dann stell dich hinten an. @Hawkeye Ach, deswegen ließ sich das "Nr." nicht mehr in den Titel editieren. :floet:
  5. Spammt mal munter weiter. lpd lebt noch. Außerdem habe ich alle eure Fotos inspiziert.
  6. Ich habe übrigens gerade beschlossen, die 121 zu erstellen. :StefanE
  7. Meine Freundin meint, dass könnte auch an ihrer Playstation liegen, na ja, ich habe da ja auch dieses komische amerikanische Sicherungssystem drin. Musste erstmal so einen Zahlencode eintippen, damit die Kindersicherung aktiv ist. o_O
  8. 5,99 € - noch eingeschweisst. Witzig : Der Film ist nicht komplett in Deutsch vertont, manche Szenen sind dann plötzlich in Englisch, mit Untertiteln. Zitat : Elwood : "Everything alright, Jake ?" Reverend : "Do you see the LIGHT ?" Jake : "Ich sehe das LICHT !" Jake : "Die Band !" Elwood : "The Band ?" Elwood : "The Band !" ... Schon witzig, irgendwie.
  9. Ich weiss. Ich habe mir gerade (endlich) Soundtrack & DVD zugelegt.
  10. Elwood : "*******e." Jake : "Was ist?" Elwood : "Eine Streife" Jake : "Nein." Elwood : "Doch." Jake : "*******e." Klasse. Jetzt stehen sogar die "Blues Brothers" auf dem Index. :beagolisc
  11. Weisst du, was da helfen soll ? Ins Bett legen. Gute Nacht. :mod:
  12. Super. Während ihr euch trefft und hemmungslos besauft, nutze ich die einmalige Gelegenheit, mal tief durchzuatmen und eure Abwesenheit zu genießen. *Tief durchatmet* Das tat gut.
  13. Dann wird wahrscheinlich ein Praktikumsvertrag geschlossen. Den stellt das Arbeitsamt zusammen, du musst den nur unterschreiben (und vorher durchlesen), das war es dann auch schon.
  14. *Gullydeckel hochhebt* Autoscooter in deiner Größe gibt es doch gar nicht, da kann man polstern, wie man will, du fliegst immer durch die Gegend. :floet: *Verschwindet wieder in der Kanalisation des Weltweiten Web*
  15. Kannst du das ganze auch belegen ? 1. Jeder deutsche Staatsangehörige hat einen Anspruch auf Sozialhilfe oder ergänzende Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn er bedürftig ist, das heisst, seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sichern kann. 2. Ergänzend zum Einkommen kann ein Auszubildender Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld und Wohngeld beziehen, wenn er bedürftig ist, bzw. die Voraussetzungen erfüllt. Berufsausbildungsbeihilfe & Kindergeld sind vorrangig zu beantragen. 3. Hilfe zum Lebensunterhalt kann beantragt werden, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Kindergeld und Wohngeld werden auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet. Ergibt sich dann noch ein Bedarf, so wird die Hilfe auch gewährt, selbst, wenn anderweitig noch Einkünfte erzielt werden können, z.B. durch Unterhaltspflicht durch die Eltern oder andere Verwandte. Die Sozialämter holen sich das Geld, das sie auszahlen, von diesen zurück. Voraussetzung bei Auszubildenden ist die Nichtgewährung anderweitiger Mittel (Berufsausbildungsbeihilfe). 4. Hilfe zum Lebensunterhalt / vorrübergehende Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn Anträge auf andere Leistungen gestellt, aber noch nicht bewilligt worden sind und dadurch eine vorübergehende Bedüftigkeit entsteht.
  16. Alles Gute nachträglich... *gähn* .. Sorry, viel Stress im Moment... ach, hier, dein Geschenk. *Anti-Falten-Creme gibt* Ich muss weg. *wieder in den Tiefen des www verschwindet*
  17. *Aus dem Nichts auftaucht* Für´s User schleifen bin ich zuständig. *Wieder im Nichts verschwindet*
  18. Nein, wir widersprechen uns nicht. Ich habe nirgends geschrieben, dass man die mündliche Prüfung ohne Betrieb wiederholen kann.
  19. Die muss er ja nicht kennen. *Beine hochstreckt*
  20. *seufz* *rrrrrr* @Kugel @mixki Wie jetzt ? Hat der noch nie mit dir geredet, der Kerl ? :eek: Vor allem Bauch. :beagolisc
  21. Arbeitssuchende beziehen keine Leistungen vom Arbeitsamt (und werde damit auch nicht versichert), Arbeitlose schon.
  22. *Smile* *Freu* *Ankuschel* @Kugel Du hast seine Gefühle verletzt. :eek: *Knurr*
  23. Hm... *überlegt* *grübel* Hier. *Stofftier in die Hand drückt* @mixki Du kennst mich doch, bin harmlos (Aber Pssst !).
  24. Das sagst du das genau so. Allerdings gilt dann für dich, dass du alles tun musst, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden, soll heissen, das Motto lautet "Ich bewerbe mich weiter, solange ich noch keinen Vertrag in der Hand halte". Es gelten dann für dich die Pflichten eines Arbeitslosen genau so wie für jemanden, der keine Stelle in Aussicht hat (Verfügbarkeit, Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge von der Agentur, usw.) Grundlage für das ALG sind die letzten 7 Jahre, da wird der Durchschnitt ermittelt und davon dann ... ich glaube, + / - 60% genommen. Wenn du nur drei Jahre gearbeitet hast (Ausbildung), dann werden nur diese drei Jahre auch tatsächlich berücksichtigt.

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