Als Auszubildender / Arbeitnehmer ist es deine Pflicht, den Arbeitgeber /Ausbildenden zu informieren, wenn das Strafverfahren Auswirkungen auf deine Ausbildung / Arbeit haben könnte. Zu den relevanten Auswirkungen zählen Gerichtstermine während der Arbeitszeiten, mögliche Strafen (Freiheitsstrafen, Geldstrafen) und ggf. auch der Grund des Verfahrens. Eine Kündigung ist jedoch während eines laufenden Verfahrens nicht zulässig. Wohl aber, wenn es zu einer Verurteilung kommt - dabei sind allerdings der Verfahrensgrund und das Urteil relevant und müssen nachvollziehbare Auswirkungen auf das Arbeitsumfeld haben (bsp. : Ein Betrieb kann jemanden durchaus entlassen, der wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, wenn dies nachweislich das Betriebsklima belastet (Nachweispflicht liegt beim Betrieb) oder derjenige für x Jahre ins Gefängnis muss).