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lpd

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Alle Inhalte von lpd

  1. Da hast du ja richtig Glück gehabt, dass du mich getroffen hast. @grueni *Knuddel*
  2. Das ist kein Drama. Zum Arbeitsamt gehen, arbeitslos melden, mit dem Antrag auf ALG wirst du zum Arbeitsvermittler geschickt, dem sagst du das (Er fragt dich ohnehin, ob du etwas in Aussicht hast), Nachweis (Vertrag) mitnehmen, ihm zeigen, fertig.
  3. Ja. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, endet dein Ausbildungsverhältnis an den Tag, der im Ausbildungsvertrag angegeben ist (bei dir vermutlich der 31.7.2004). Du hast die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis noch einmal um bis zu 6 Monate zu verlängern, musst das aber nicht. Du kannst also den / die Prüfungsteil(e), den / die du nicht bestanden hast, auch ohne Ausbildungsverhältnis wiederholen.
  4. Der wird vernascht, nicht gefressen. Und dabei ist mir völlig schnuppe, ob er Urlaub hat.
  5. 1. Niemand schläft, sonst kommt der böse, schwarze lpd und frisst euch. 2. Niemand hat Urlaub, sonst kommt der böse, schwarze lpd und frisst euch. Weitermachen. *Salutiert* Saufen, Marsch, Marsch. o_O
  6. Die Telekom hat ein Ausbildungskontingent, das bundesweit gesteckt ist. Mit den Übernahmen verhält es sich ähnlich, übernommen werden nur ein paar 100 Auszubildende bundesweit, und zwar die Ausbildungsgang-Besten. Eine Übernahme ist außerdem zunächst befristet.
  7. Ja. Das hat tatsächlich etwas mit dem Zeitpunkt zu tun. Es dürfte selbst bei einem wichtigen Grund schwierig werden, eine Kündigung durchzusetzen, wenn ein Ende des Ausbildungsverhältnisses ohnehin in Kürze absehbar ist, weil hier die Maßnahme unverhältnismäßig hart sein kann. @debitux J, heisst es. Lt. BBiG kannst du die Prüfung zweimal wiederholen. Außerdem kannst du bei Nichtbestehen der ersten Prüfung dein Ausbildungsverhältnis ohne Zustimmung des Betriebes um ein halbes Jahr verlängern. Solltest du die erste Widerholungsprüfung nicht bestehen, endet zwar dein Ausbildungsverhältnis, du hast aber einen Rechtsanspruch auf eine 2. Wiederholung bei der nächsten Prüfung - auch ohne Ausbildungsverhältnis.
  8. Und eine Befreiung nicht ? Die Firma erfährt ohnehin nicht, warum du dich hast krankschreiben lassen, die bekommt nur ein Attest. Auf das Zeugnis darf das keine Auswirkungen haben. Wenn du eines bekommst und damit nicht einverstanden bist, musst du eine Nachbesserung einfordern.
  9. @FrankDebbin Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass die neuen IT-Berufe sich in den letzten 2, 3 Jahren zu Trendberufen entwickelt haben. Die Zahl der Bewerber ist stetig gestiegen, was zwangsläufig dazu führt, dass die Anforderungen der Firmen hochgeschraubt werden - schon alleine deshalb, um ein "Ertrinken" in Bewerbungsmappen zu vermeiden. Grundsätzlich ist dein Realschulabschluss kein Hinderungsgrund. Wenn du dich nun bewerben willst, solltest du versuchen, herauszufinden, worin der Sinn & Zweck hoher Anforderungen liegt. Dazu kannst du zum Beispiel die Berufsberatung nutzen. Wenn dir das gelingt, kannst du dich möglicherweise auch bei Firmen bewerben, deren Anforderungen du augenscheinlich nicht erfüllst.
  10. Du möchtest nicht wissen, was ich gerade auf den ersten Blick gelesen habe.
  11. Beilagen brauchst du ? Hm... ich kann dir vielleicht was anbieten. Wie wäre es mit einem Vorladungsschreiben der Kreispolizei Steinfurt ? Nein ? Hm... oder mit einem Verfahrensstandschreiben der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ? Auch nicht ? Hm... vielleicht eine Einladung vom Arbeitsamt ? Den Sozialhilfebescheid ? Wie - willst du alles nicht ? :eek: Mist. Was soll ich jetzt damit machen ?
  12. Nein. Dann lass´ dich arbeitsunfähig schreiben. Das geht auch, wenn psychische Gründe vorliegen. Ist allerdings etwas schwieriger.
  13. Nur eine Kleinigkeit : Das liest sich so, als würdest du erst bei einer Kündigung ein Zeugnis bekommen. Das ist falsch, bzw. ungültig. Natürlich hast du einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Zwischenzeugnisse.
  14. Tut mir leid, aber ich misstraue dieser Behauptung. Schließlich stammt sie aus dem Mund einer Frau. Aber wenn wir schon dabei sind : Es gibt auch Zicken, die keine Frauen sind. *zu Hawkeye schielt*
  15. Du triffst dich heimlich mit Männern ? :eek: Und du nimmst uns nicht mit ? :eek: Männer sind böse, grausam, gemein... Männer halt, gell Hawkeye ? ( Ich bin kein Mann, ich bin ein lpd, das ist was völlig anderes.... )
  16. Auszubildende : 4000 (bundesweit) zum 1.8.2004 4000 (bundesweit) zum 1.8.2005 Ab 2006 wahrscheinlich weniger. Das Kontingent wird jährlich neu verteilt. Es kann also sein, dass an einem Standort in diesem Sommer mehr eingestellt werden, dafür in einem anderen Standort aber Plätze eingespart werden. Übernahmen : Die Telekom macht ihren Auszubildenden von vorneherein klar, dass sie nicht übernommen werden. Ein kleiner Teil wird dennoch übernommen, aber darüber wird erst gegen Ende der Ausbildung entschieden.
  17. Wenn du eine Zusage für eine Ausbildungsstelle bekommen hättest, wäre das nicht verkehrt gewesen, nein. Schulabschlüsse kann man übrigens auch in (zeitintensiven und nervenaufreibenden) Abendkursen nachholen, wenn man das möchte, bzw. das Durchhaltevermögen hat.
  18. Oh, ich bin da recht optimistisch, schließlich hat die Administration in ihrer Weisheit beschlossen, eurer Verblödung entgegen zu wirken, indem sie mindestens 10 Zeichen pro Post verlangt. *knuddel* = 1 Zeichen zu wenig Blubb = 5 Zeichen zu wenig Narf = 6 Zeichen zu wenig Ihr könnt hier gar nicht verblöden, und wenn, dann sehe ich das an den schwindenden Postzahlen, wenn keiner von euch 10 Zeichen auf die Reihe bekommt.
  19. Arbeitsnachweis-Post Soapthread Einige hier haben nichtmal ´ne Tanne. Ich zum Beispiel. Weihnachten ist ja bekanntlich vorbei und irgendso eine Rowdie-Gruppe im Traktor mit Kieler Kennzeichen hat die alte Tanne einfach von der Straße aufgehoben und mitgenommen, diese elenden Diebe. :eek: Soap im Wandel der Zeit ? Heisst das, ihr postet endlich nicht mehr ?
  20. Hühnchen grillen ? :eek: .. Mjam... Oh - da steht ja gar nicht grillen. Sorry, bin Gewohnheitsleser. *hust* *Hühnchen knuddelt, Hähnchen grillt* ..Mjam..
  21. Das konnte ich nicht wissen, entschuldige bitte. Mich würde allerdings interessieren, warum das nicht akzeptiert wurde. Bei einem Bekannten ist es zum Beispiel abgelehnt worden, weil er keinen Führerschein besaß. Für das THW war das kein Problem, aber mein Bekannter musste - weil er Ersatzdienst leisten wollte - auch die Bedingung der ständigen Bereitschaft für Einsätze erfüllen. Und die ist nur bei entsprechender Mobilität gewährleistet. Somit musste er erst seinen Führerschein machen (finanziert vom THW), bevor er dort seinen Ersatzdienst leisten konnte.
  22. @FinalFantasy & Manitu Die Mitgliedschaft in einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein reicht nicht aus. Wenn hier Ersatzdienst abgeleistet werden soll, muss das vom Träger, bzw. einer bestimmten Instanz genehmigt werden. Solange diese Genehmigung dem KWEA nicht vorliegt, wird der Wehrpflichtige so behandelt, als wolle er seinen Dienst bei der Bundeswehr ableisten. Im Zweifelsfalls sollte man also diese Genehmigung selbst beantragen.
  23. Du kannst dir von der Firma eine Unabkömmlichkeitserklärung ausstellen lassen, kein Problem. Was den Kündigungsschutz betrifft : Der gilt, wenn die Firma kein Kleinstbetrieb ist. Das bedeutet, der Vertrag wird ausgesetzt, aber nicht aufgehoben. Du kannst also auf die Einhaltung bestehen und die Restzeit nach dem Wehrdienst abarbeiten oder eine Abfindung erhalten, wenn die Firma dir das anbietet. Die Schwierigkeit bei dir besteht aber darin, dass du den Vertrag noch nicht unterzeichnet hast. Du solltest deinen Arbeitgeber unverzüglich über den Einberufungsbescheid informieren. Dann klärt sich dein Problem bestimmt. Im schlimmsten Fall bekommst du keinen Vertrag.
  24. Oha, da hat sich dein Chef aber einen Bären aufbinden lassen. Es gibt keinen besonderen Kündigungsschutz für die Zeit vor der Prüfung. Da gilt das BBiG wie zu jedem anderen Zeitpunkt der Lehre auch. :eek:

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