Hallo Lunchalot.
Was jetzt erstmal das Wichtigste fuer dich ist, falls du die Projektarbeit + Gespraech vergeigt hast, einen neuen Praktikums Betrieb zu finden. Fahrkosten trägt das AA uebrigends nicht. Ebensowenig wie die weiteren Pruefungskosten.
"Verbieten" koennen sie dir einen 2ten oder sogar 3ten Versuch nicht. Aber sie koennen dir Auflagen zwecks Praktikum machen. 100 € sind als Verdienst nebenbei frei, neben dem normalen ALG2.
Mindestlohn steht dir erst ab dem 7ten Monat Praktikum zu. Weil wenn du eine Umschulung machst, bist du ja zwangsweise Langzeitarbeitslos. Und damit steht er dir nicht zu, ebenso gilt das für Praktikas unter 3 Monaten. Das besprichst du am besten dann in der Personalabteilung / Human Resources.
Wenn du einen guten Ansprechpartner beim AA hast, versuch dir nochmal eine Pruefungsvorbereitung finanzieren zu lassen, es ist Neujahr, da ist Geld dafuer da.