Eher nicht. Wenn ihr mehr als 15 MA seid hast du ja einen Anspruch auf eine Reduzierung der Arbeitszeit, ich würde den Antrag, inkl. gewünschter Verteilung der Arbeitszeit, schriftlich stellen und am besten persönlich übergeben. Wenn er dann Fragen hat wird er sie stellen, im Zweifel würde ich mich bei dem Gespräch dann auf private Gründe zurückziehen ohne das näher zu erläutern.
Naja, das stimmt so pauschal nicht, §8 des Teilzeit- und Befristungsgesetz läßt da schon auch mehr oder weniger einseitige Änderungen zu. Der Spielraum für eine Ablehnung durch den AG ist jedenfalls eher gering.