Veröffentlicht 25. Juni 200718 j Hallo allerseits, hab einige Fragen bezüglich des Berichtsheftes. Ich mache eine schulische Ausbildung zum Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung in Würzburg (IHK-Bayern). Fester Bestandteil der Ausbildung ist ein vorgeschriebenes Praktikum, das im 3. Ausbildungsjahr in einem Betrieb abzuleistet ist. Das Praktikum ist in zwei Blöcken aufgeteilt und geht über mehrere Wochen, aber das Projekt, das ein Bestandteil der Abschlussprüfung ist, ist ja in 70 Stunden durchzuführen. Jetzt hab ich am 11. Juli meine mündliche Prüfung. Am den Tag muss ich dem Prüfungsausschuss Berichtsheft als Tätigkeitsnachweis vorlegen. Was soll jetzt dieser Berichtsheft enthalten? - nur das, was ich in diesen 70 Stunden gemacht habe - alles, was ich in meinem Praktikumsbetrieb gemacht habe oder - alles, was ich während meiner 3 jährigen Ausbildung gemacht habe Während meiner Ausbildung in der Berufsfachschule haben wir jedoch kein Berichtsheft geführt! Würde mich freuen, wenn jemand mir helfen könnte, was zu machen ist! Danke...!
25. Juni 200718 j Hallo, normalerweise steht im Berichtsheft alles was man während der Ausbildung gemacht hat (auch die Berufsschule). Ob es bei dieser schulischen Ausbildung anders ist kann ich dir nicht sagen aber Du bist doch bestimmt nicht der erste bei euch. Wie wurde es denn bei deinen Vorgängern gemacht? Frank
25. Juni 200718 j - alles, was ich während meiner 3 jährigen Ausbildung gemacht habe Alles was du in den 3 Jahren deiner Ausbildung gemacht hast. Fällt dir aber früh ein... :schlaf: Netten Gru$$ DJ Mower
25. Juni 200718 j Dir ist klar, daß das regelmässige Führen eines Berichtsheftes während der gesamten Ausbildungszeit bekannte Pflicht jedes Azubis ist ? Das Berichstheft umfasst JEDE Woche der Ausbildung und muss vom Ausbilder abgezeichnet werden. Das ist ne nette Formalie ...
25. Juni 200718 j natürlich ist mir klar, dass das Führen eines Berichtheftes die Pflicht jedes Auszubildenden ist.. Ich absolviere eine schulische Ausbildung und komischerweise haben die Lehrer nicht einmal uns aufs Führen des Berichtsheftes aufmerksam gemacht... Muss wohl meine Lehrer befragen... Gruß
25. Juni 200718 j Warum sollen dir deine Lehrer das sagen??? Das weiß man einfach ob ein Berichtsheft zu fürhen ist oder nicht. Schönen Gruß
25. Juni 200718 j Danke für eure Kommentare... Hab mich erkundigt, ich muss doch nur das, was ich während meines Praktikums geamacht habe, berichten. Gruß
26. Juni 200718 j schlechter Rat. Lies mal Deinen Ausbildungsvertrag, da stehts genauer drin. Das Berichtsheft umfasst den gesamten Ausbildungszeitraum. Der PA prüft dieses Heft bei der Abnahme der Prüfung, zumindest muß es dort vorliegen.
26. Juni 200718 j Sorry, charmanta, ich muss Dir in zwei Punkten teilweise widersprechen. :hells: Das Berichstheft umfasst JEDE Woche der Ausbildung und muss vom Ausbilder abgezeichnet werden. Das ist ne nette Formalie ... Das Berichtsheft/die Ausbildungsnachweise müssen weder nach Gesetz (BBiG) noch Berufsausbildungsverordnung abgezeichnet sein, lediglich eine "regelmässige Durchsicht" ist bindend für alle vorgeschrieben. Ist ein Unterzeichnen vorgeschrieben, kann das natürlich durch einzelne IHKn verlangt werden. Heisst hier aber, das ist nicht allgemeingültig. schlechter Rat. Lies mal Deinen Ausbildungsvertrag, da stehts genauer drin. Das Berichtsheft umfasst den gesamten Ausbildungszeitraum. Auch nicht ganz richtig. Die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer schulischen Ausbildung oder Umschulung beinhaltet nicht das Führen von Ausbildungsnachweisen. Gängig ist zwar bei den meisten IHKn ein Führen des Berichtsheftes für die Praktikumszeiten, aber auch das ist, wie beim Punkt oben, nicht allgemeingültig. Ouellen: BBiG und Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik. bimei
26. Juni 200718 j ich fass mir immer wieder an den Kopf, daß in anderen Bundesländern andere Sitten herrschen. Wieso ist das nicht einheitlich in unserem schönen geregeltem Deutschland ??? :confused: Aber Danke für die Aufklärung. Ich kenns nur aus meiner Erfahrung und die besagt halt anderes.
26. Juni 200718 j Joah find es auch immer wieder erstaunlich. Einheitliche Prüfung (von Baden Würtemberg abgesehen) aber dennoch andere Abläufe und Verfahrensweisen von IHK zu IHK. Komische Sache irgendwie.
26. Juni 200718 j ich fass mir immer wieder an den Kopf, daß in anderen Bundesländern andere Sitten herrschen. Wieso ist das nicht einheitlich in unserem schönen geregeltem Deutschland ??? weil in jedem bundesland wichtige bürokraten wichtige regeln aufstellen wollen
26. Juni 200718 j ich fass mir immer wieder an den Kopf, daß in anderen Bundesländern andere Sitten herrschen. Wieso ist das nicht einheitlich in unserem schönen geregeltem Deutschland ??? Es ist ja einheitlich in unserem Deutschland geregelt, gesetzlich durch das BBiG und durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie durch die Berufsverordnung. Nicht in anderen Bundesländern herrschen unbedingt andere Sitten, sondern mind. eine Ebene darunter, bei den einzelnen IHKn. bimei P.S. Du kannst ja das "Wieso und warum" mal weiterreichen in Form von "Wo steht denn bei "meiner" IHK, dass die Berichtshefte/Ausbildungsnachweise unterschrieben werden müssen und wer hat das beschlossen?" :floet:
26. Juni 200718 j Oooooch, laut hörensagen finden andere Einwohner von Ferengina die Idee ausgesprochen interessant. Nachdem der hiesige Ausbilder mal 2 Jahre Berichtsheft (wöchentlich geführt) auf einmal abzeichnen musste (weil es kurz vor der Prüfung war), hat sich hier im Betrieb sehr zügig ein kürzerer Abzeichnungsrhythmus durchgesetzt.
26. Juni 200718 j und ich bleib dabei. Ausbilder wollen sich auch mal als Star fühlen und 5 min lang Autogramme schreiben auf dem was sie hingehalten bekommen .
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.