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einsicht in die ergebnisse


zweiblum

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bin am warten auf die ergebnisse - wie so viele noch......

habe heute mündlich allerdings das ergebniss für die ga3 erfahren und bin nun etwas verwirrt.

wir durften die aufgabenstellungen behalten und deshalb hatte ich ne recht gute vorstellung von meinen erreichten punkten in diesem teil (zumal ja die lösungen mittlerweile vorliegen).

allerdings weicht das erfahrene ergebnis um 5% von meinem erwartetem/errechnetem ergebnis ab (leider zu meinen ungunsten).

wird wohl noch etwas zu früh sein sich deswegen aufzuregen - erst wenn es wirklich schriftlich vorliegt - aber da die ergebnisse der ga3 ja nicht viel interpretationsspielraum erlauben wundert mich das ganze schon etwas.......

welche möglichkeiten hat man in solch einem fall?

hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht?

edit: falls es zu dieser frage schon einen thread geben sollte bitte ich dies zu entschuldigen - habe nichts dazu gefunden........und die panik nagt halt ;)

Bearbeitet von zweiblum
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Geht es um 95% oder 100% oder um 29% zu 34%?

Vorgehen: Nach schriftlicher Ergebnisbekanntgabe schriftlich Einspruch gegen das Ergebnis einlegen und Einsicht in die Prüfung anfordern. Die Chancen auf Erfolg stehen bei erster Konstellation im Promillbereich, beim 2. sind sie dagegen sehr hoch.

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danke für die antwort.....

84 errechnet - 79 wurden genannt.....

da es bei der ga1 und 2 recht viel spielraum hat denke ich das sich deine einschätzug auf diese teile bezieht.

aber zumindest bei der ga3 sollte dann der fall doch klar sein - entweder ist ne frage richtig oder eben nicht.....

deshalb erschüttert mich diese abweichung doch ein wenig.....

aber noch ist es ja nur ein sturm im wasserglas.......hab nichts schriftlich.

nur gehe ich davon aus das die mir genannten 79% wohl stimmen - zumindest das dies mein ergebnis sein wird, da die auskunft seitens eines netten mitarbeiters der ihk kamen.......

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Ungelegte Eier, warte es doch erstmal ab.

Wenn Du das Ergebnis hast, bittest Du bei der für Dich zuständigen Kammer um Einsichtnahme. Ich hab noch nie gehört, das das verwehrt wurde.

Hast Du nach der Einsichtnahme Grund zur Beanstandung der Benotung gefunden, reiche einen begründeten Widerspruch ein.

Das ist der Gang.

Empfehlenswerte Lektüre dazu für die Zeitüberbrückung bis zum schriftlichen Erhalt des Ergebnisses --> Klick

bimei

Nachtrag: Was soll denn eigentlich GA3 sein? (rhetorische Frage, Antwort nicht nötig) Wenn Du tatsächlich Widersruch einlegst, solltest Du wissen, auf was Dich Dein Widerspruch bezieht. :hells:

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@ bimei.......

dank dir für deine beruhigenden worte.......hast ja recht......ist die nervosität die diese blüten treibt

;)

die wochen seit der prüfung treiben mich schier in den wahnsinn

sollte es so kommen halte ich euch auf dem laufendem.....

edit: der oben genannte link ist sehr interessant - zusammenfassen könnte man es so:

"vor gericht, auf hoher see und bei der ihk sind sie in gottes hand."

Bearbeitet von zweiblum
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Nun, ich glaube nicht, dass jemand sich so exakt erinnern kann, wo man was eingetragen hat und ebenso 100% sicher sein kann, dass einem da nicht auch mal ein Komma ausgerutscht sein kann. Diese schmale Marge halte ich für zu dünn, um damit bei der IHK zwecks Einsichtnahme aufzutrumpfen.

Vielleicht mal auf dem kleinen Dienstweg anfragen, ob man nicht mal vorbeikommen könne?

Es würde im Prinzip allgemein nix nützen, Einsicht zu haben, denn eigentlich geht es ja dann um die Diskussion der Bewertung. Und die legt der Prüfungsausschuss fest, nicht die IHK.

Da der Prüfungsausschuss unabhängig ist - sowohl von der Person des Prüflings, der Kammer und auch vom Arbeitgeber eines Prüflings - gibt es nur eine Rechtfertigungspflicht gegenüber einem Gericht. Soweit ich weiß, sind da nur formale Dinge bei einer Klage wirklich erfolgversprechend, graduelle Differenzen der Beurteilung sehen Gerichte wohl nicht als hinreichende Begründung.

Zweiblum, übrigens, es gibt keine GA3, denn der Teil WiSo ist ein Multiple Choice-Verfahren, keine Ganzheitliche Aufgabe.

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@1pruefer

jap das mit ga3 war falsch....es ging um den wiso-teil

und wie im ersten post beschrieben durften wir da die aufgabenstellungen sowie einen teil des lösungsbogens mit nach hause nehmen.....deshalb bin ich bei diesem teil doch sehr sicher was ich da angekreuzt habe

:mod:

aber bimei hat schon recht.....solange nichts schriftliches vorliegt sind es wohl ungelegte eier......

evtl. wurde da ja eine aufgabe gestrichen (wüsste zwar nicht welche).

hat irgendjemand etwas erfahren ob es irgendwo solche streichnungen gab?

edit: habe keine offizielle lösung seitens der ihk......kann meine "berechnungen" nur darauf beziehen was hier in anderen threads gepostet wurde.......da hat zuletzt jemand, der meint die 100% erreicht zu haben, eine musterlösung gepostet - sollten diese angaben nicht gänzlich korrekt sein könnte auch da der hund begraben liegen.....

Bearbeitet von zweiblum
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Da hätt ich auch gern ne "persönliche" Auswertung :D

Das ist unsere Intention. Die Maschine sieht nur: Ergebnis richtig oder falsch. Wenn Falsch, 0 Punkte. Wir sehen uns den Rechenweg an. Wenn dieser Stimmt, sich aber ein Rundungsfehler eingeschlichen hat, können wir noch Teilpunkte vergeben. Also "in dubio...". IHK DO PA2

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Das hatte ich auch gedacht, bis ich in BaWü in der Prüfung saß :D

@ ui_ui_ui, wenn über BaWü diskutiert wird, muss das vorher gesagt werden. Weil die eben die bundeseinheitlichen Prüfungen nicht mitmachen; wahrscheinlich wegen der bekannten Schwäche mit dem Hochdeutsch :-)

Weil mir da nix aufgefallen ist, gehe ich natürlich von der Norm aus.

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heute gabs die ergebnisse....(vorläufige endergebnisse)

es sind 79% - ich kapiere es echt nicht

wenn die mündliche vorbei ist werde ich mal anfragen.....

es ist nicht bw - also der normale (fast) budeseinheitliche wiso teil.

die eizigste rechnung (aufgabe 21) ist richtig - somit kommen teilpunkte nicht wirklich in frage.

aber eigentlich auch fast egal - den sturm im wasserglass wohl nicht wert.....

dafür bin ich in der ga1 mit nem blauem auge davongekommen :D

vielleicht hätte ich nicht "hätte länger sein müssen" ankreuzen dürfen und dann vorzeitig abgeben.....

:D

Bearbeitet von zweiblum
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  • 6 Monate später...
@ ui_ui_ui, wenn über BaWü diskutiert wird, muss das vorher gesagt werden. Weil die eben die bundeseinheitlichen Prüfungen nicht mitmachen; wahrscheinlich wegen der bekannten Schwäche mit dem Hochdeutsch :-) [...]

Nein, das liegt an einem Unternehmen mit 3 Buchstaben... :floet:

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