Veröffentlicht 22. Juli 200817 j Hallo, ich bin durch 2 Prüfungen geflogen (wiso und Gh2), die mündliche Nachergänzungsprüfung hat auch nicht ganz gereicht. Jetzt meine Frage; muss ich dann noch zur Berufsschule gehen wenn ich im Winter nachschreiben muss? Gibt es dazu irgendwo ein Gesetzesparagraph wie das geregelt wird? Gruss und danke!
22. Juli 200817 j natürlich musst du weiter zur schule gehen, deine ausbildung ist ja noch nicht beendet. zu den pflichten des auszubildenden gehört es, die berufsschule zu besuchen. wir hatten im 3ten lehrjahr für ein paar monate auch "durchfaller" bei uns in der klasse.
22. Juli 200817 j Das hängt meines Erachtens von deinem Alter und der damit verbundenen Berufsschulpflicht ab! Einer unserer Azubis ist vor 2 Jahren durchgefallen und musste bis zur zweiten Prüfung NICHT mehr zur Berufsschule, da er bereits über 21 war. Das Abschlusszeugnis deiner Berufsschule hast du schon erhalten?
22. Juli 200817 j sowas ist möglich ? interessant. hatten nen nachschüler in der klasse der definitiv älter war. aber ich höre grade das in vielen berufen der weitere besuch der bs freiwillig ist. wie's bei uns ist kann mit der herr aber nicht sagen
22. Juli 200817 j Ich glaube das ist auch nochmal von Bundesland zu Bundesland anders geregelt. Durch diese ganzen Gesetze steigt ja keiner durch Aber ich meine auch das es freiwillig ist, denn unser Azubi hätte gehen können, wollte aber nicht. Bearbeitet 22. Juli 200817 j von Blackcherry Mist
22. Juli 200817 j Autor Ja... also ich hab grad mit der Berufsschule und der IHK nochmal telefoniert. Und ich muss nicht mehr in die Berufsschule gehen, da ich den Ausbildungsvertrag nicht verlängert habe. Hätte ich ihn verlängert, müsste ich noch zur Schule gehen...
22. Juli 200817 j wie du hast ihn nicht verlängert ? Dachte der verlängert sich automatisch wenn man nicht besteht ?
22. Juli 200817 j Autor Nein der verlängert sich nicht automatisch. Ja, man kann auswählen. -einglück
22. Juli 200817 j Ja... also ich hab grad mit der Berufsschule und der IHK nochmal telefoniert. Und ich muss nicht mehr in die Berufsschule gehen, da ich den Ausbildungsvertrag nicht verlängert habe. Hätte ich ihn verlängert, müsste ich noch zur Schule gehen... Ist irgendwie sinnig.. warum solltest du auch zur Schule gehen, wenn du kein Azubi mehr bist ?
22. Juli 200817 j Autor Ist irgendwie sinnig.. warum solltest du auch zur Schule gehen, wenn du kein Azubi mehr bist ? Ich bin ja eigentlich noch azubi... weil ausgelernt bin ich ja nicht... naja
22. Juli 200817 j Nö wenn du nicht mehr in der Ausbildung bist, dann bist du Arbeitsloser und kein Azubi/Schüler
22. Juli 200817 j Yup, wenn du den Vertrag nicht verlängert hast (wieso auch immer), dann bist du imho kein Azubi mehr
22. Juli 200817 j Korrekt. Und zur Prüfung meldest Du Dich als "Externer Prüfling" an. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das mit der Nicht-Fortführung des Ausbildungsverhältnisses so eine gute Idee ist. Die komplette Vorbereitung auf die nächste Prüfung musst Du ja nun alleine machen. Grade wenn Du bei WiSo auf die Nase gefallen bist, hätte hier doch die Berufsschule helfen können ?
22. Juli 200817 j Autor Das Problem ist, dass ich ab September nach Stuttgart ziehe und die Schule somit 2 Stunden entfernt wäre und das garnicht gehen würde... Ich fange dort mit Zivi an.
22. Juli 200817 j Das ist natürlich ungünstig. Naja dann müssteste wie gesagt die Prüfung als Externer machen, die Gebühren selbst bezahlen usw. Zur Schule musste dann natürlich nicht mehr, weil du ja nicht mehr in der Ausbildung bist.
25. Juli 200817 j Das wäre aber doch dumm... Die Prüfung kostet ne ganze Stange Geld! Und die Schule ist doch sehr leicht zu meistern. Ausserdem musste dann nicht arbeiten und kannst evtl. sogat den ganzen Tag schlafen. Im übertragenen Sinne wohlgemerkt.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.