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Urlaubsabgeltung - Frage


flo_bt

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Hallo zusammen,

ich hab in diesem Jahr meine Ausbildung beendet und noch 1 Monat weitergearbeitet.

Ich hatte 19Tage Urlaub bis Ausbildungsende (was ja laut Ansicht der Firma der August war, fertig war ich am 2.Juli). Nun hatte ich die 19 Tage Urlaub schon vor dem 2.Juli komplett genommen und am 3. Juli nen befristeten Arbeitsvertrag für 1Monat unterschrieben.

Insgesamt stehen mir laut Personalabteilung nur 17 Tage zu, weshalb sie mir die 2 Tage, welche ich zuviel Urlaub hatte, vom Lohn abziehen wollten.

Nun bin ich davon ausgegangen, dass hierfür als Bemessungsgrundlage (für diese 2 Tage) der Azubi-Lohn genommen wird (da der Urlaub ja auch in der Azubi-Zeit genommen wurde).

Jetzt seh ich grad auf dem Lohnzettel, dass mir 2 Tagesgehälter von meinem Angesteltengehalt abgezogen wurden.

Nun meine Frage:

Ist das rechtlich so richtig, oder kann ich das bemängeln?

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Hab grad nochmal in der Personalabteilung angerufen, und die hat gemeint, das es die Juli-Abrechnung betrifft und sie es deshalb vom Juli Lohn abziehen musste - komisch, hab nämlich 2 Juli Abrechnungen - eine für die 2 Tage Ausbildung und 1 für die Arbeitszeit...

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Lass dich da mal nicht be******en. Das Thema wurde hier schon mal vor nicht allzu langer Zeit besprochen.

Mit dem Tag deiner bestandenen Prüfung endet dein Ausbildungsverhältnis. Wenn die Firma dir bis dahin mehr Urlaub genehmigt hat als dir eigentlich zusteht, ist das das Problem der Firma und nicht deins.

Geld einbehalten können die dafür nicht, und schon gar nicht von deinem Angestelltengehalt!

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Sicher nicht?

Also sie hat halt neulich angerufen und gefragt, was mit den fehlenden Tagen ist und das sie mri die dann vom Gehalt abziehen, weil ich se in dem einen Monat wohl kaum mehr reinarbeiten kann (haben Gleitzeit).

Weiss jetzt auch net, was ich machen soll.

Abrechnung ist schon durch und so...

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Sicher nicht?

Also sie hat halt neulich angerufen und gefragt, was mit den fehlenden Tagen ist und das sie mri die dann vom Gehalt abziehen, weil ich se in dem einen Monat wohl kaum mehr reinarbeiten kann (haben Gleitzeit).

Weiss jetzt auch net, was ich machen soll.

Abrechnung ist schon durch und so...

Ist doch nicht dein Problem, das die Abrechnung durch ist. Muß sie halt korrigiert werden. Die Personaler versuchen aber grundsätzlich, der Arbeit aus dem Weg zu gehen...

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Achja,

gleich noch ne Frage:

was ist eigentlich, wenn ich am Ende meiner Arbeitszeit, Minusstunden hab - muss ich dann nochmal rein und die reinarbeiten oder kann mein Betrieb dann Rückzahlungen fordern?

grüße

flo

Tja, wenn du deine Stunden nicht geleistet hast, dürfen Sie natürlich das Geld, das sie dafür bezahlt haben, zurückfordern.

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alles klar,

also schau ich, das ich am arbeitsende möglichst +- 0 stunden hab.

aber wie soll ich jetzt am besten vorgehen, damit ich mein geld (sind immerhin 137€) bekomme?

Hab ich das jetzt richtig verstanden und es ist rechtlich so, dass ich in der Ausbildung zuviel genommenen Urlaub nicht abgezogen bekommen darf!?

Gibts da nen Gesetzestext zu, wo das klar drin steht?

Danke für eure Hilfe:)

grüße

flo

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thx,

betriebsrat ist heut natürlich im urlaub...:(

hab jetzt einfach mal ne mail an die zuständige ma der personalabteilung geschrieben...

Hallo Frau XXX,

ich hätte nochmal eine Frage:

Ist es wirklich korrekt, dass die zuviel genommenen Urlaubstage während meiner Ausbildung, mit meinem Gehalt und dem zustehenden Urlaub als Angestelter verrechnet wurden?

Ich habe nämlich gehört, dass dies getrennt zu beachten sind und der zuviel genommene Urlaub, während der Ausbildung, nicht mehr mit einem danach anschließenden Arbeitsverhältnis verrechnet werden darf,

da dies zwei getrennte Verträge sind und somit seperat zu bewerten sind.

Es wäre nett, wenn Sie hierzu kurz Stellung nehmen könnten.

Viele Grüße

dürfte so i.O. gehn oder?

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Du bist viel zu freundlich :D

Du wirst in deiner beruflichen Laufbahn immerwieder auf solche Vollpfosten stoßen, die versuchen werden, dir etwas von dem zu nehmen, was dir zusteht. Das hier ist offensichtlich Lektion 1.

Daher kannst du nicht fragen, ob sie bitte bitte, das korrigieren, sondern du musst es VERLANGEN.

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so stehts drin:

(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

allerdings musst du deinem neuen arbeitgeber mitteilen, dass zu im vorherigen arbeitsverhältnis zu viel urlaub genommen hattest. (§ 6 BUrlG) steht auch alles hier zum genauen nachlesen.

und wenn der urlaub in deiner ausbildungszeit gewährt wurde, muss - wenn überhaupt - dieser lohn auch abgegolten werden. es ist anderes herum reine frechheit und zuviel genehmigter anspruch darf der alte ag nicht mehr abrechnen ;) s.o. gesetze hebelt man nicht so einfach aus :D

Bearbeitet von tTt
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