wiggle Geschrieben 1. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2008 (bearbeitet) Hey, ich mach ne Ausbildung zum Fachinformatiker AE, 2 Jahre und bin jetzt im zweiten Jahr. Ich hatte auf meinem ersten Zeugnis 120 entschuldigte Fehlstunden und nen Schnitt von 1,8. Wie es aussieht werden die sich dieses Jahr noch häufen. Wie sieht es denn mit der Zulassung zur IHK Abschlussprüfung aus? Kann es da evtl. Probleme geben? Gruß. Bearbeitet 1. Oktober 2008 von wiggle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pascal87 Geschrieben 1. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 1. Oktober 2008 Hey, ich mach ne Ausbildung zum Fachinformatiker AE, 2 Jahre und bin jetzt im zweiten Jahr. Ich hatte auf meinem ersten Zeugnis 120 entschuldigte Fehlstunden und nen Schnitt von 1,8. Wie es aussieht werden die sich dieses Jahr noch häufen. Wie sieht es denn mit der Zulassung zur IHK Abschlussprüfung aus? Kann es da evtl. Probleme geben? Gruß. Wenn sich da nicht ganz aktuell (nach Juni) etwas geändert hat, kann es dir egal sein. Einr aus dem Jahrgang vor mir war NIE außer bei der Einschulung da, weil er nebenher selbstständig war, der Ausschussvorsitzende wollte, dass er nicht geprüft werden darf, hat es aber nicht durchsetzen könen, weil die Grundlage fehlt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wiggle Geschrieben 2. Oktober 2008 Autor Teilen Geschrieben 2. Oktober 2008 ich danke dir. ich bin erleichtert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
melleh Geschrieben 2. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2008 hallo, das kenn ich anders. ne bekannte hat auch oft gefehlt. immer entschuldigt und sie musste um ihre prüfungszulassung bangen da es so viele fehltage waren. es gibt wirkl gründe, wenn man ersthaft krank ist, ich weiß nicht wie es bei dir is / war und würde daher mit der schule sprechen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DanielSun81 Geschrieben 2. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2008 Also bei uns war es damals so, das wenn mehr als 16% Fehrzeiten angesammelt waren, man runter in die nächst untere Klasse versetzt wurde und somit 1/2 Jahr verschenkt hat. Aber das ist viell. auch unterschiedlich von Schule zu Schule oder AG zu AG... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TK8782 Geschrieben 5. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2008 Ich denke, dass hängt schon von mehreren Faktoren ab: - in welchem Bundesland Du die Ausbildung machst. - ob Du bei wichtigen Arbeiten gefehlt hast. - Wie Dein Schnitt ist (der ist ja mit 1,8 ganz gut). Ich war in meiner Ausbildung auch desöfteren nicht in der Schule, zum einen aus betrieblichen Gründen und zum anderen weil vieles einfach langweilig ist was man da lernt. Da mein Notenschnitt aber auch immer besser als 2 war hatte ich nie Probleme und wurde ohne Probleme zugelassen. Also ich denke nicht, dass es da Probleme gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Hermann85 Geschrieben 10. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 hallo, meines wissens nach ist man mit vollendung des 18. LJ nicht mehr berufsschulpflichtig, sonder nur noch berufsschulberechtigt. wenn du eine 2-jährige ausbildung machst, gehe ich davon aus, dass du volljährig bist...dann liegt es eigentlich nur noch am betrieb, der sagt, dass du in die schule gehen musst. haben wir zumindest in sozi so gehabt... vg hermann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Masta_16001 Geschrieben 10. Oktober 2008 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2008 hallo, meines wissens nach ist man mit vollendung des 18. LJ nicht mehr berufsschulpflichtig, sonder nur noch berufsschulberechtigt. wenn du eine 2-jährige ausbildung machst, gehe ich davon aus, dass du volljährig bist...dann liegt es eigentlich nur noch am betrieb, der sagt, dass du in die schule gehen musst. haben wir zumindest in sozi so gehabt... vg hermann Absolut Richtig Bist du über 18, besteht keine Schulpflicht, somit kann dich irgendein Prüfer oder jmd von der IHK nicht einfach so NICHT zur Prüfung zulassen... ! Aber ich würde das auch vorher mit Betrieb und IHK durchsprechen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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