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Abendschule, Umschulung oder Ausbildung?


Zaccharias

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Ich danke euch schonmal für eure Antworten.

Um euch meine "Geschichte", wie ihr es nennt, deutlicher zu machen. Ich habe durch die Arbeit als Polizist echte Probleme im psychischen Bereich bekommen. Depressionen und Angstegefühle. Und da ich mich da endlich aus dem Loch ziehen möchte, kam mir eben der Gedanke, den Job zu kündigen und etwas zu machen, das mich interessiert.

Ich komme aus Baden-Württemberg.

Naja, mir macht es am meisten Spaß, PC's zusammenzubauen und alles damit verbundene. Erfahrungen, außer an meinem privaten PC habe ich noch keine großen.

Wobei mich auch das Programmieren interessiert.

Ich habe auch versucht, in unserer Umgebung einen Praktikumsplatz zu bekommen, um dort mal ein wenig mehr in dem Bereich an Erfahrung und Wissen anzueignen, aber vor nächstem Jahr sind bei den ganzen Läden die Plätze schon weg.

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Hmm ... ich möchte mich da mal ganz vorsichtig ausdrücken, aber: vielleicht könnte (!) es auch eine Alternative sein, nur eine Versetzung zu erwirken, z. B. vom Außen- in den Innendienst ....? Evtl. gibt es auch noch andere Alternativen, als den Dienst aufzugeben und zu gehen ... .

Wichtig ist vor allem: bloß keine überstürzten Aktionen durchführen, überlege dir das alles sehr gut und sehr genau ... .

Gruß fach_i_81

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Den Schritt habe ich mir schon sehr gut überlegt. Ich weiß, was alles dran hängt.

Aber selbst der Innendienst macht mich fertig, weil die "Kundschaft", mit dem ich zu tun habe, ja immernoch dieselbe ist, auch im Innendienst.

Ich weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll. Mich mit einem PC zu beschäftigen, macht mich irgendwie frei von Sorgen, es macht spaß und ich fühle mich einfach wohl. Ganz im Gegenteil zu meinem eigentlichen Beruf.

Es ist schwierig euch das alles über Textzeilen zu erklären, was in mir vor geht.

Ich bin ja schon in Therapie und schlucke Medikamente.

Aber das kanns nicht für mein restliches Leben sein. Warum kann ich nicht einfach entscheiden, was anderes zu machen, wenn es mir gut dabei geht. Kalr gibts finanzielle Einbußen und es hängen noch andere Dinge dran. Aber ich habe mir das echt gut überlegt.

Und momentan sehe ich den einzigen Weg nur darin, den jetzigen job aufzugeben und was neues anzufangen. Etwas, das mir spaß macht

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Hmm...

Sei dir aber im Klaren darüber, dass auch der Fachinformatiker nicht nur am Rechner schraubt, sondern dass die verschiedensten Aufgaben das Aufgabenfeld ausmachen :)

Und es ist immer zweierlei, ob man ein Hobby hat, das Spaß macht und das man macht, wenn man Lust hat, oder ob es der Job ist, zu dem man jeden Tag wieder hin muss.

Nicht falsch verstehen, will nix schlecht reden, aber will auch nicht, dass du mit den falschen Gedanken an die Sache rangehst :)

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Hallo,

ich würde an deiner Stelle erstmal versuchen die Situation anders in den Griff zu bekommen.

Ich weiß ja nicht wie lange Du schon in dieser Situation bist, aber wenn es für dich wirklich absolut keine Chance mehr gibt weiter im Polizeidienst zu bleiben, dann wird es beim Land für dich als Beamter sicher noch eine Lösung geben.

Das mit dem "basteln am PC" ist auch eine schwammige Aussage. Ein Fachinformatiker bastelt zum Beispiel gar nicht am PC. Genau genommen dard er das sogar gar nicht.

Dazu kommt wirklich das Problem mit der Finanzierung einer Umschulung? Wer soll diese finanzieren? Hast Du dir schon Gedanken darüber gemacht?

Ich glaube Du solltest das ganze am besten über deinen Dienstherrn abklären. Da wird es sicher andere Wege beim Land geben.

Meiner Meinung nach könntest Du mit 31 Jahren auch noch eine normale Ausbildung machen. Aber dafür müsstest Du in diesem Alter doch schon ein wenig Erfahrung mitbringen.

Gruß

SR

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Hallo TE,

jetzt mal ganz davon abgesehen, dass ich nicht wirklich Verständniss dafür

habe, dass sich jemand der Beamter auf Lebenszeit ist lieber als FI verdingen will aber egal.

Hast du nicht die Möglichkeit bei deinem jetzigen "Arbeitgeber" in die IT zu wechseln oder wird das von externen Firmen betreut ?

Wurde ja unten schon gesagt mit dem Dienstunfähig schreiben lassen

Vllt. geht das wenn du eh schon in Behandlung bist und du kannst auf

diesem Weg in die Richtung IT kommen und Beamter bleiben.

Ansonsten kann ich dir Empfehlen wenn du es wirklich schaffst FI zu lernen

dann Arbeite danach als Freelancer das lohnt sich in jedem Fall mehr als angestellt. ( Ist aber auch ein höheres Finanzielles Risiko )

Viel Glück für die Zukunft und Viele Grüße

Basty

Bearbeitet von basty8123
Formulierung geändert
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Hi,

Sollte ich da eine Umschulung anstreben, eine Ausbildung mit Lehrlingsgehalt oder eher auf einer Abendschule den Beruf lernen?

was hast du denn für einen Schulabschluss? Vllt. wäre ein Fernstudium der bessere Weg? Dann machst noch ein paar Jahre weiter bis du den Abschluss als Dipl. Inf. hast und gehst dann in die Wirtschaft.

Ansonsten würde ich dir raten eine reguläre Ausbildung zu machen. Es gibt manche Firmen die bewusst etwas ältere Bewerber suchen. Mein Ausbildungsbetrieb hat Leute zwischen 16 und 32 als FI ausgebildet.

Aber generell kann man sagen, dass der Berufseinstieg (also die Zeit nach der Lehre/Studium) mit 34/35 schwieriger ist wie mit 24/25. Aber vielleicht hast du als ehemaliger Polizist Vorteile in manchen Branchen. Ein Bankkaufmann mit anschliessendem IT-Studium hat ja auch deutliche Vorteile im Finanzsektor der IT, da er die Abläufe/Anforderungen/.... kennt.

ciao,

vic

P.S.: Um mal der Gegenpol zu sein - ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn man aus dem Staatsdienst ausscheiden will.

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Nun ja,

so wie schon einmal kurz erwähnt: das mit dem "dienstunfähig schreiben lassen" ist nicht ganz einfach. Wenn ein Beamter dienstunfähig ist, wird er als Folge davon in den Ruhestand versetzt (das hat auch nichts mit dem Lebensalter zu tun, es kann also sein, dass auch ein - Beispiel - 30 jähriger Beamter in den Ruhestand geschickt wird.)

@Zaccharias

Was ich aber konkret empfehlen würde anstelle einer Entlassung aus dem Dienst: Du solltest nicht deine Entlassung aus dem Dienst beantragen, sondern eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge. Diese kann beliebig lange erfolgen, egal, ob fünf, acht, zwölf oder wieviele Jahre auch immer. Die Stelle bleibt während dieser Zeit erhalten!

Das bedeutet folgendes:

Du bleibt - formal - weiterhin Beamter, mit dem Unterschied, dass das Beamtenverhältnis "ruht", also dein Dienstherr bezahlt dich aber nicht mehr.

Während dieser Zeit kannst Du dann einer Tätigkeit in (Beispiel) der freien Wirtschaft nachgehen bzw. diese Fachinformatiker-Ausbildung oder - Umschulung durchführen.

Großer Vorteil dieser Methode: Du hast die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt - völlig egal, wann das jetzt konkret ist - wieder zurück ins Beamtenverhältnis zu wechseln. Angenommen, Du würdest deinen Job in der Wirtschaft verlieren (auch hier wieder egal, aus welchen Gründen), kannst Du - falls Du nichts neues findest - wieder zurückgehen.

(Dass dir deine jetzige Tätigkeit nicht oder nicht mehr gefällt, ist dabei schon klar, ich darf es mir erlauben, dies noch der Vollständigkeit halber zu erwähnen.)

Diese Möglichkeit wird ja nicht ohne Grund angeboten, also würde ich schon aus Sicherheitsgründen nicht darauf verzichten.

Viele Grüße

fach_i_81

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Hallo,

also wenn es dein Abschluss zu läßt, würde ich dir auch zu einem studium raten. Ansonsten wie gesagt eine ausbilung. Da ich nicht einschätzen kann in wiefern du belegbar erfahrung mit der FI materie hast, würde ich aber trotzdem mal die Externen Prüfung als alternative in den raum werfen wollen.

Da ich ebensowenig weis wie das mit bundesländerübergreifendem austausch von beamten und deren versetzung ist, könnte eine versetzung zum LKA nach M ev. auch interessant sein. Auf der HP von der müncher polizei werden dort nämlich leite im Netzwerk und Anwendungsentwicklungsbereich gesucht.

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Hallo,

so wie schon einmal kurz erwähnt: das mit dem "dienstunfähig schreiben lassen" ist nicht ganz einfach. Wenn ein Beamter dienstunfähig ist, wird er als Folge davon in den Ruhestand versetzt (das hat auch nichts mit dem Lebensalter zu tun, es kann also sein, dass auch ein - Beispiel - 30 jähriger Beamter in den Ruhestand geschickt wird.)

Hier muss man aber ganz klar zwischen "dienstunfähig" und "polizeidienst untauglich" unterscheiden. Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge. Bezüglich dem Begriff "dienstunfähig" hast Du natürlich Recht. Aber so weit soll es ja gar nicht kommen. Denn wenn er wirklich dienstunfähig wäre, dann könnte er auch nicht mehr als FI arbeiten. Er kann sich (nach langer Zeit/Untersuchung ect.) aber "polizeidienst untauglich" schreiben lassen. Dann kann er in eine Abteilung wechseln die nicht direkt dem Polizeivollzugsdienst unterliegt.

Jedenfalls wird es beim Land ganz sicher noch einige Möglichkeiten geben.

Außerdem würde ich zu einem Abendkurs raten. Da die Preise nicht wirklich billiger werden und die Ausbildungsvergütung nicht wirklich höher...

Was meint ihr immer mit dem Begriff Abendschule?

Du kannst doch an einer Abendschule keine IHK Ausbildung absolvieren. Das wäre mir neu. Kannst Du das mal genauer erklären?

Gruß

Snippy

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Das mit dem Studium wird kaum machbar sein, da ich nur die Mittlere Reife habe.

Aber die Idee mit dem Beurlauben lassen ist ganz gut. Allerdings stehe ich dann auch wieder vor dem finanziellen Problem. Eine Unterstützung in irgendeiner Art werde ich wohl kaum bekommen. Kein Gehalt und die ganzen Fixkosten, wird verdammt hart.

Selbst ein Lehrlingsgehalt dürfte gerade so meine Miete decken. und dann? Ich weiß bzw. glaube nicht, dass ich da irgendwas beantragen kann, Wohngeld, oder ähnliches.

Tja, und das mit Polizeidienstunfähig ist auch so eine Sache, dann schaut natürlich das Land, wo sie mich weiterhin verwenden können, und ob ich da unbedingt in die Branche komme, die ich anstrebe ist auch die Frage.

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Guten Morgen Zaccharias,

okay, das wichtigste (Beurlaubung ohne Dienstbezüge anstelle Entlassung) ist jetzt schonmal klar - soweit, sogut.

Was das finanzielle angeht: das wird wohl tatsächlich schwierig werden, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass Du hier wirklich Zuschüsse bekommen kannst, das ist das eigentlliche Problem in deinem Fall !

Jede Stelle, die finanzielle Zuschüsse auszahlt (Arbeitsamt, Wohnungsamt / Wohngeld, Bafög, sonstwas) wird nämlich sehr wahrscheinlich argumentieren, dass Du das alles freiwillig machst und dich niemand gezwungen hat, den (sicheren) Beamtenjob auszuüben, außer Du wärst tatsächlich (polizei-) dienstunfähig. Das ist im Prinzip dasselbe, als wenn jemand seinen Job (in der Wirtschaft) von sich aus "kündigt" und dann vom Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld bekommt (bzw. eine "Sperre").

Für eine Ruhestandsversetzung sind die Hürden außerdem recht hoch angelegt. In Bayern (Beamtenrecht ist ja Ländersache!) haben wir z. B. diese Regelung zur begrenzten Dienstfähigkeit:

Art. 56a

Begrenzte Dienstfähigkeit

(1) Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn der Beamte unter Beibehaltung seines Amts seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit).

Das Beamtengesetz in BaWü hab ich nicht da, ich denke aber, dass es wohl recht ähnlich oder identisch ist.

Das bedeutet im Klartext: dein Dienstherr wird zunächst erstmal alle Möglichkeiten prüfen, ob er dich nicht doch irgendwie weiterverwenden kann (andere Stelle, andere Tätigkeit, sonstwas usw...) Erst dann, wenn das alles nicht möglich ist, würde er den Weg dafür freimachen, dass Du eine Tätigkeit in der Wirtschaft (Fachinformatiker-Ausbildung / Umschulung) antreten kannst.

Das hast Du ja schon völlig richtig geschrieben, wahrscheinlich scheitert es schon daran.

Gruß fach_i_81

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Hi,

okay, das wichtigste (Beurlaubung ohne Dienstbezüge anstelle Entlassung) ist jetzt schonmal klar - soweit, sogut.

hast du da mal Quellen für, dass das ohne weiteres möglich ist? Ich habe im Netz nur Sachen diesbezgl. gefunden, wenn man danach nicht Vollzeit weiterarbeitet (und irgendwelche Sonderregelungen wegen der deutschen Bahn). Diese Regelung freut mich für den Threadersteller, aber ist natürlich haarsträubend für mich als (Steuer-)Bürger. Also wenn du vielleicht ein paar Links, Paragrafen, etc. wäre ich dir dankbar.

ciao,

vic

Bearbeitet von bigvic
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Hallo victorinox !

Zu deiner Frage: eine schriftliche Regelung, wo dies jetzt genau geschrieben ist, hab ich im Moment nicht da, und hier müsste ich erstmal einige Zeit lang suchen. Allerdings bin ich mir doch sehr sicher, dass dies tatsächlich so ist.

Wir haben das Ende letzten Jahres u. a. im Unterricht (Beamtenrecht) so gelernt (die Unterlagen habe ich jetzt im Büro allerdings auch nicht da.) Rechtsstand war damals also 2007 - wobei diese Regelung aber nicht neu ist, sondern schon seit Ewigkeiten so existiert.

Vielleicht finde ich später noch etwas, dann poste ich es noch nachträglich oder gebe einen Link dazu. Bei Gelegenheit mach ich mich nochmal an die Suche.

Bis später,

Gruß, fach_i_81

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Okay, hier ist ein Auszug aus dem BayBG und ein Link :

Art. 80b Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1998

Art. 80b

Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

(1) 1 Einem Beamten mit Dienstbezügen ist auf Antrag, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen,

1.die Arbeitszeit bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu ermäßigen,

2.Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von zwölf Jahren zu gewähren,

wenn er

a)mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder

b)einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

tatsächlich betreut oder pflegt. 2 Der Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung soll spätestens sechs Monate vor Ablauf der Genehmigung einer Beurlaubung gestellt werden.3 Art. 80a Abs. 3 gilt entsprechend. 4 Die zuständige Dienstbehörde kann eine Rückkehr aus dem Urlaub zulassen, wenn dem Beamten die Fortsetzung des Urlaubs nicht zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

(2) Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag die Arbeitszeit bis auf durchschnittlich wöchentlich zehn Stunden ermäßigt werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Buchst. a oder b vorliegen und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

(etwas gekürzt - der Artikel ist noch wesentlich umfangreicher)

Aber ich muss mich korrigieren, die maximale Dauer für die Beurlaubung beträgt ja 12 Jahre. (Es sind hier übrigens auch noch andere Gründe möglich, die Beurlaubung zu beantragen, abgesehen von der Pflege von Kindern usw... .)

Wie erwähnt, rechtlich ist das schon alles möglich, die Frage bleibt eben, woher @TE dann seinen Lebensunterhalt bestreiten soll, die Azubi-Vergütung ist ja wahrscheinlich nicht so viel ... ....

Gruß fach_i_81

Bearbeitet von fach_i_81
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Hi,

ich kenne mich jetzt nicht mit der Materie "Beamtenrecht" aus, aber aus dem Paragraf für "Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung" zu schliessen, dass man dadurch einfach so "beurlaubt" werden kann um einen anderen Beruf Vollzeit auszuüben scheint mir doch etwas suspekt.

Gerade wenn die 2 Punkte ...

a)mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder

b)einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

... nicht erfüllt sind.

Aus dem Paragrafen geht zumindest nicht hervor, dass so eine Beurlaubung in seinem Fall möglich ist.

ciao,

vic

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Hallo ...

da hast Du schon recht, das ist wirklich etwas kompliziert. Bei einer Suche im Internet hab ich vorhin noch mehr gefunden (wir haben jetzt sowieso gerade Mittagspause an der Behörde, abgesehen davon, dass ohnehin nicht viel los ist), dieser Link führt zur Regierung von Mittelfranken:

Regierung von Mittelfranken

Laut Überschrift handelt es sich dort zwar um "Beamte an beruflichen Schulen", das spielt hier aber keine große Rolle, weil die Regelungen im Beamtenrecht (innerhalb eines Bundeslandes natürlich!) zunächst mal für alle gleich sind, es ist - abgesehen von Spezielvorschriften - also erstmal egal, ob ich nun Polizist, Lehrer, Feuerwehrmann oder Verwaltungsbeamter bin.

Es wird zwischen zwei Arten der Beurlaubung unterschieden. Es gibt die arbeitsmarktpolitische Beurlaubung (Art. 80 c Bayer. Beamtengesetz), sowie die familienpolitische Beurlaubung (Art. 80 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bayer. Beamtengesetz). Beide unterscheiden sich im Wesentlichen von den Anspruchsvoraussetzungen.

Arbeitsmarkpolitische Beurlaubung

Beamten kann auf Antrag

1. Urlaub ohne Dienstbezüge bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren

2. nach Vollendung des 50. Lebensjahres bis zum Beginn des Ruhestandes Urlaub ohne Dienstbezüge

gewährt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Der Urlaub nach Nr. 2 darf einschließlich einer früheren Beurlaubung nach Nr. 1 und einer familienpolitischen Beurlaubung insgesamt 15 Jahre nicht überschreiten.

Wie erwähnt, das ist alles kompliziert und noch dazu landesabhängig, deshalb sollte sich doch @Zaccharias wirklich mal bei seinem Dienstherren direkt erkundigen, was hier konkret möglich ist, das würde ich vorschlagen ... :)

Gruß fach_i_81

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Du solltest schon auch die Voraussetzungen posten ;)

Voraussetzungen

* Beamte mit Dienstbezügen nach Ablauf der Probezeit

* Arbeitsmarktsituation mit außergewöhnlichem Bewerbungsüberhang

* Verpflichtung während des Bewilligungszeitraumes auf die Ausübung entgeltlicher Nebentätigkeit zu verzichten und entgeltliche Tätigkeiten nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 4 ff. Bayer. Beamtengesetz (BayBG) nur in dem Umfang auszuüben, wie sie bei Vollbeschäftigung ohne Verletzung dienstlicher Pflichten ausgeübt werden könnten.

Also ich glaube nicht, dass so mir nicht dir nichts funktioniert sich beurlauben zu lassen und dann einfach Vollzeit irgendwo anderst zu arbeiten. Da müssen glaub schon irgendwelche "speziellen Umstände" sein. Deshalb geb ich dir Recht, dass er sich da erstmal beim Personalrat, GdP oder sonstwo erkundigen sollte.

ciao,

vic

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