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Fahrkostenerstattung


XspYroX

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Hi :)

Ich weiß das Thema gehört nur am Rande in dieses Board aber ich denke dennoch, dass es passt.

Fahrkostenerstattung.

Ich ziehe bald um nach Düsseldorf.

Ich mache meine Ausbildung in Köln

Ich fahre hin ca. 40 km und zurück auch ca. 40 km, also insgesamt 80 km am Tag. Wenn ich Montags zur Berufsschule UND in den Betrieb muss sogar etwas mehr.

Jetzt meine Frage: Da ich dort in eine eigene Wohnung ziehen werde kann ich jeden Cent gebrauchen. Ich habe im Internet widersprüchliche Angaben gefunden und weiß auch, dass es da letztens eine Änderunge gegeben hat oder es eine geben sollte.

Kann ich Fahrkostenerstattung beantragen? Da war do irgendwas mit ab dem 20. kilometer....

Kennt sich da wer aus?

Danke schonmal =)

MFG XspYroX

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das was du meinst ist wohl die kilometerpauschale. das ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer kostenerstattung, da sie vergleichsweise nur einen geringen anteil der fahrtkosten abdeckt.

Ein recht auf Fahrtkostenerstattung hast du imho nur zu deiner Berufsschule, also wenn der weg als Schulweg angesehen wird. Will mich da aber nicht festlegen.

grüße

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Diese sogenannte "Pendlerpauschale" hilft dir aber nicht weiter.

Dabei geht es eigentlich nur darum, die Fahrtkosten als Werbungskosten bei deiner Steuererklärung anzugeben und dadurch praktisch die festgesetzte Kilometerpauschale von der von dir gezahlten Einkommenssteuer zurück zu bekommen.

Da du als AzuBi vermutlich keine oder nur sehr wenig Einkommenssteuer zahlen wirst bringt dir das nichts.

Ob es eine wirkliche "Fahrtkostenerstattung" darüber hinaus gibt kann ich dir nicht beantworten. Ich kenne nur die Freiwillige Leistung von ein paar wenigen Betrieben. Manche zahlen dir auch vrr/kvb monatskarten.

Eine andere Möglichkeit für dich wäre Berufsausbildungsbeihilfe (BaFög für AzuBis) zu beantragen. Diese ist allerdings wieder abhängig von deiner Ausbildungsvergütung und ich meine auch dem Einkommen deiner Eltern

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Diese sogenannte "Pendlerpauschale" hilft dir aber nicht weiter.

Dabei geht es eigentlich nur darum, die Fahrtkosten als Werbungskosten bei deiner Steuererklärung anzugeben und dadurch praktisch die festgesetzte Kilometerpauschale von der von dir gezahlten Einkommenssteuer zurück zu bekommen.

Da du als AzuBi vermutlich keine oder nur sehr wenig Einkommenssteuer zahlen wirst bringt dir das nichts.

Ob es eine wirkliche "Fahrtkostenerstattung" darüber hinaus gibt kann ich dir nicht beantworten. Ich kenne nur die Freiwillige Leistung von ein paar wenigen Betrieben. Manche zahlen dir auch vrr/kvb monatskarten.

Eine andere Möglichkeit für dich wäre Berufsausbildungsbeihilfe (BaFög für AzuBis) zu beantragen. Diese ist allerdings wieder abhängig von deiner Ausbildungsvergütung und ich meine auch dem Einkommen deiner Eltern

richtig, BaFög ist abhängig vom Einkommen des Auszubildenden und des Einkommens der Eltern. In deinem Fall würde die Wohnung zwar berücksichtigt werden, dabei gibt es aber meist nur einen maximalen Betrag der dir bezahlt wird.

Erkundige dich hierzu am besten bei deinem Landratsamt. Die können dir da am besten erklären, was machbar ist und was nicht. Jeder Landkreis kann im Bezug auf BaFög bezug geringfügig variieren.

grüße

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Die Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ab dem 1km in der Einkommensteuererklärung angeben. Hierbei sollen die finanziellen Belastungen, die durch den Weg zur Arbeit entstehen gemildert werden. Du erhälst nur dann etwas zurück, wenn Lohnsteuern gezahlt wurden. Wenn du

Azubi bist, ist für dich nichts drin.

Die Pauschale hat auch nichts mit Weiterbildungen zu tun, wie es hier angegeben wurde. Natürlich kann man Fahtkosten zu Weiterbildungszwecken absetzen, aber wie erwähnt ist das auch bei den täglichen fahrten zur Arbeit möglich.

Ich würde an deiner Stelle mal zur zuständigen Kreisverwaltung(?) und mich

nach dem Wohngeld erkundigen. Ich musste damals auch umziehen und konnte die Wohnung alleine nicht zahlen. Je nach deinem(!) Einkommen erhälst du einen Zuschuss zur Miete. Mein persönlicher Spitzenwert war 2003

etwa 130 EUR pro Monat.

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[...]Die Pauschale hat auch nichts mit Weiterbildungen zu tun, wie es hier angegeben wurde. Natürlich kann man Fahtkosten zu Weiterbildungszwecken absetzen, aber wie erwähnt ist das auch bei den täglichen fahrten zur Arbeit möglich.[...]
Ich weiss ja nicht, was du liest, aber ich lese diesen Thread hier und da kam vorher nichtmals das Wort Weiterbildung drin vor. :rolleyes:

Ich denke mal da hast du dich bei "Werbungskosten"wohl verlesen...

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Du erhälst nur dann etwas zurück, wenn Lohnsteuern gezahlt wurden. Wenn du Azubi bist, ist für dich nichts drin.

Das stimmt so auch nicht. Auch als AzuBi kann es passieren, dass man lohnsteuer zahlt. Bei mir sind es auch im ersten Jahr schon um die 100 Euro gewesen. Also guck auf jeden Fall genau auf deine Abrechnungen bzw am Ende auf deine Lohnsteuerkarte, da ist möglicherweise noch was rauszuholen.

Je nach deinem(!) Einkommen erhälst du einen Zuschuss zur Miete.

Stimmt so auch nicht genau bzw ist möglichweise auch von der Komune abhängig. Bei uns wird z.B. AzuBis kein Wohngeld bezahlt, die müssen Bafög/Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Das wiederum ist abhängig vom Einkommen deiner Eltern.

Übrigens sind deine Eltern im normalfall unterhaltspflichtig. Gerade wenn du mit deinem Geld nicht klarkommst und du aufgrund deren Einkommen kein Bafög/Berufsausbildungsbeihilfe bekommst solltest du u.U. darauf zurückgreifen.

Aber da spielen auch noch weitere Faktoren wie z.B. dein Alter eine Rolle.

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Das stimmt so auch nicht. Auch als AzuBi kann es passieren, dass man lohnsteuer zahlt. Bei mir sind es auch im ersten Jahr schon um die 100 Euro gewesen.

Wie wiel hast du bitte im ersten lehrjahr verdient, es gibt ja ne grenze ab wann man lohnsteuer zahlen muss.

Wenn du aber ausziehst bekommste ja auch noch dein Kindergeld was ja auch noch mal um die 100 euro sind.

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Wie wiel hast du bitte im ersten lehrjahr verdient, es gibt ja ne grenze ab wann man lohnsteuer zahlen muss.

Wenn du aber ausziehst bekommste ja auch noch dein Kindergeld was ja auch noch mal um die 100 euro sind.

Es geht ja gar nicht darum wie viel man in einem Jahr verdient.

Wenn da auch nur 1 Monat bei ist wo man über eine bestimmte Grenze kommt wird erstmal die Lohnsteuer abgezogen. Wenn ich z.B. in einem Monat die normale Vergütung + Urlaubsgeld fürs gesamte Jahr + 1-200 Euro Auslöse bekomme bin ich schonmal bei über 1200 Brutto. Aufs Jahr gerechnet bleibe ich natürlich unter den Grenzen, aber wenn man dann keine Steuererklärung abgibt bekommt man das Geld - welches einem natürlich zusteht - nie wieder.

Dementsprechend sollte auch jeder AzuBi mal genauer auf seine Abrechnungen gucken um kein Geld zu verschenken.

Aber wir weichen vom Thema ab. Da der TE sich nicht mehr gemeldet hat ist seine Frage vermutlich erledigt.

P.S.: Kindergeld sind 164 Euro im Monat fürs erste Kind

edit: Was ich noch vergessen habe: Wenn man auszieht bekommt man natürlich nicht einfach sein Kindergeld. Man kann natürlich mit seinen Eltern abklären, dass man das von denen bekommt. Dafür müssten die Eltern beim Kindergeldantrag aber angeben, dass die Barunterhalt an ihr Kind zahlen.

Falls die Eltern Unterhaltspflichtig sind (was die bei einem AzuBi meistens sind), aber keinen Unterhalt zahlen gäbe es die möglichkeit bei der Kindergeldstelle zu beantragen, dass das Kindergeld direkt an "bedürftige" Kind ausgezahlt wird. Ist glaub ich sogar ne Option zum ankreuzen auf dem normalen Antrag.

@TE: Hast du noch irgendwelche Fragen:

Bearbeitet von einfachgust
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Jo, sorry dass ich mich nicht mehe gemeldet habe^^°°°.

Die Frage ist damit erledigt, denke ich :)

edit: @einfachgust:

Wenn die Eltern einigermaßen gut verdienen, müssen/sollten die sich dann an meinen Wohnkosten beteiligen?

Vielen Dank an euch alle^^

Ich mag das Forum hier immer mehr ;)

MFG XspYroX

Bearbeitet von XspYroX
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  • 2 Wochen später...

ups, sry für die späte antwort, hatte nicht bemerkt das noch eine Frage kam.

Falls sich das noch nicht erledigt hat: Ich bin der Meinung, dass die Eltern so lange für ihre Kinder sorgen sollen, bis die Kinder das selber können, bzw. können sollten. Wenn du nach der Schule die Ausbildung angefangen hast und dafür umziehen musst und dir das nicht leisten kannst sollten die dir schon unter die Arme greifen. Wenn du allerdings schon ein paar Jahre deines Lebens irgendwelche anderen Sachen gemacht hast die die nicht weitergebracht haben und du es jetzt nochmal mit ner Ausbildung versuchst ist das vielleicht was anderes. Aber da ich weder dein Alter noch deine genauen Umstände kenne kann ich dir da so nicht weiterhelfen, vor allem nicht wie es da rechtlich aussehen könnte.

Ich empfehle dir mal die Düsseldorfer Tabelle anzuschauen. Die gilt bei vielen Unterhaltsstreitigkeiten immer so als Richtwert. Im extremfall entscheidet über die höhe eines ggf. zu zahlenden Unterhalts ein Richter. Falls du da noch mehr informationen brauchst schreib hier nochmal (oder ne pm)

Düsseldorfer Tabelle

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oO..machst du Ausbildung auf einer Bohrinsel?

:D nicht ganz.

Aber mein Arbeitgeber hat einen guten Vertrag mit einer Privat-Schule von Siemens. Ist laut Studien eine der besten theoretischen Ausbildungen in Deutschland

B2Topic:

Wie andere schon gesagt haben, kannst du mit der Pendlerpauschale deine Fahrtkosten bei deiner Steuererklärung geltend machen. Dies bringt dir aber nur ein Bruchteil deiner Kosten, da die meisten Auszubildenden keine bzw nur eine geringe Lohnsteuer zahlen.

Zwecks einer Fahrtkostenerstattung kannst du nur BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bei deiner zuständigen Arbeitsagentur beantragen. Oder du fragst deinen Chef, ob eine (teilweise) Erstattung von Seiten der Firma nicht möglich sei. (Ich kriege 40€ pro Monat zusätzlich für die lange Fahrt in den Betrieb (80km einfache Strecke)

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