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Stellungnahme zu Fehlzeiten


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Guten Tag an alle,

uch mache derzeit das letzte halbe Jahr meine Ausbildung zum IT Systemkaufmann. Habe letzte Woche meine Projektantrag eingereicht und heute Post erhalten.

Bei meinem Antrag musste ich angeben wieviel Fehlzeiten ich hatte. Bei mir sind es 73 Tage gewesen (sowohl Schule und Betrieb zusammen).

Habe heute nun Post von meiner IHK erhalten bzgl der Fehlzeiten, das laut BBiG 43 Abs 1 Nr1 und 46 Abs 1. BBig es nicht gegeben ist mich zur Abschlussprüfung zuzulassen. Die Fehlzeiten liegen damit zusammen das ich Anfange 1 und Anfang 2 Lehrjahr krank (mit krankenschein) zu Hause war.

Die IHK will die ganze Sache nun dem Prüfunsausschuss vorlegen, aber es ist (laut Brief) davon auszugehen das mein Antrag abgelehnt wird.

Ich habe jedoch die Möglichkeit innerhalb 1 Woche eine Stellungnahme zu schreiben.

Habt ihr sowas schonmal gehabt und wisst was am besten dort rein soll.

Ich habe ein Gesamtdurchschnitt in der Schule von 1,9 und gute Zeugnisse.

In der Zwischenprüfung mit 89% erfolgreich durchgeführt

Im Unternehmen wurde auch alles nachgeholt.

Wie soll ich das nur Forumlieren.

Danke für eure Hilfe

Christian

Bearbeitet von Christian.Fischer
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Hi,

puhh, das ist hart.

Habe heute nun Post von meiner IHK erhalten bzgl der Fehlzeiten, das laut BBiG 43 Abs 1 Nr1 und 46 Abs 1. BBig es nicht gegeben ist mich zur Abschlussprüfung zuzulassen.

Hmm, ich hab mir gerade nochmal den Gesetzestext durchgelesen und verstehe nicht, wieso sie dich nicht zulassen wollle. Hab da keine Verbindung zu den 73 entschuldigten Fehltagen entdecken können?!

Hat da jemand eine Erklärung für?

Aber zu deiner Stellungnahme ...

Ich würde deine guten Leistungen in die Stellungnahme schreiben. Diese durch den Betrieb und Schule bestätigen lassen (sowas wie das die davon überzeugt sind, dass du Prüfung mit sehr guter Leistung bestehst) und die Zeugnisse/Prüfungsleistung mit reinlegen. Dann erklärst noch das du krank warst und legst die Bescheinigungen und evtl. eine ärztliche Erklärung bei. Dazu würde ich mich auf § 45 Zulassung in besonderen Fällen (1) berufen:

§ 45 Zulassung in besonderen Fällen

(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

ciao,

bigvic

Bearbeitet von bigvic
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also ich hab ne umschlung gemacht und an die 20% fehlzeiten gehabt.

was definitiv mehr tage sind als bei dir.

ab 10 % fehlzeiten müssen die leistungen gut sein, was sie ja bei dir sind.

meine waren auch nicht schlecht aber auch nicht so super.

ich musste keine stellung dazu nehmen. ich weiß allerdings auch nicht wie sehr sich mein Schulleiter für mich eingesetzt hat. und das hat er.

also mit deinen leistungen sollte es nicht an den tagen scheitern zugelassen zu werden.

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Hmm, ich hab mir gerade nochmal den Gesetzestext durchgelesen und verstehe nicht, wieso sie dich nicht zulassen wollle. Hab da keine Verbindung zu den 73 entschuldigten Fehltagen entdecken können?!

Hat da jemand eine Erklärung für?

Habs auch gerade mal gelesen und das einzige was mir einfallen würde ist das sie darauf anspielen wollen das die Ausbildungszeit aufgrund der Fehltage noch nicht abgeschlossen wäre.

Das ist aber jetzt ziemlich an den Haaren herbeigezogen und imho hat das der IHK ziemlich egal zu sein wieviele Tage man Krankgeschrieben war.

Ich würde einfach mal anrufen und fragen was genau sie wollen.

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Nur an der durchgeführten Ausbildungszeit kann es eigentlich nicht liegen. Ich bin erst zum 2. Halbjahr des ersten Lehrjahres (18.02.2008) in die Ausbildung eingestiegen und habe trotz allem sogar gerade letzte Woche meinen Abschluss gemacht (also auch noch ein halbes Jahr hinten verkürzt). War zwar auch ein kleiner Kampf mit der IHK von wegen hinterher telefonieren und so, aber im Endeffekt sind deine Leistungen ausschlaggebend und ob abzusehen ist, dass du die Prüfung schaffst. Definitiv könnte man diese Ausbildung in 1,5 Jahren durchziehen (wegen Abi direkt ins 2 Lehrjahr einsteigen und wegen guter Noten hinten n halbes Jahr verkürzen). Ich würde mich also noch mal dahinterklemmen und alle möglichen Nachweise beilegen, die belegen, dass du mit deinen Mit-Azubis auf einem Wissensstand bist. Evtl auch von der Firma bestätigen lassen, dass du das Ausbildungsziel in der dir verbleibenden Zeit schaffen kannst.

*Daumen drück*

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Guten Abend,

danke erstmal für die guten Tipps.

Ich hab nun mal ein wenig recharchiert und habe zusätzlich bei der IHK angerufen. Leider war der auf dem Brief stehende Sachbearbeiter ausser Haus und eine Dame am Telefon.

Diese hat mir erklärt das bei sowas die IHK davon ausgeht, dass auf Grund der Fehltage das Wissen bzw die Inhalte des Ausbildungrahmenplans nicht erfüllt worden.

Was mich auch stutzig gemacht hat war die Tatsache das man auf dem Antrag zur Zulassung die Fehltage für Schule- UND Betrieb angeben musste. Nach Rückfragen mit einem Kollegen der im Winter Fertig geworden ist, war diese Angabe bei seinem Antrag nicht erforderlich. Auf Rückfrage bei der Dame hiess es, das diese schon seit paar Jahren gemacht wird. Mein Kollege hatte über 150 Fehltage, auf Grund eines Bandscheibenvorfalls. Die Dame meinte das ich in der Stellungnahme erklären soll, dass ich trotz der Fehlzeiten meine Leistungen in Schule und Betrieb nachgeholt habe und ich durch die Fehlzeiten keine Wissenslücken habe. Mein Ausbildungsbtrieb hat mir den Rücken gestärkt und wir gehen es am Montag an, um das am Dienstag PERSÖNLICH abzugeben. Ich bin da erstmal positiv drauf eingestellt.

Als Nachweis gebe ich meine Zeugnisse alle ab, meine CISCO Zertifikate, die ich nebenbei auch noch in der BErufsschule freiwillig gemacht habe - in meiner Freizeit.

Frech und vor allem unter alles Sau finde ich den Brief der gekommen ist.

Ich habe mal gelernt ein Dokument mit positiven zu bestücken bevor man den Satz mit dem Inhalt einer "Todesnachricht" übermittelt. Aber NEIN, meine IHK hier ist anscheind so drauf den Leuten erstmal Angst zu machen und nach 20 Sätzen - Ich mach mir in die Hose bzw ach du heiligee Sch... und nun" zu Schreiben "Hey aber Sie können eine Stellungnahme zu schreiben" - Nungut, ich schau mal was das wird und Reporte hier.

Wenn das wirklich soweit geht das ich verlängern muss... dann weiss ich auch nicht mehr was man machen soll.

Andere die IMMER Fehlen in der BSchule werden zugelassen und dürfen Schreiben und andere die leider wegen Krankheit nichts dafür können und sich den Annus aufgerissen haben bekommen sowas vorgesetzt. Das ist Schlicht und Ergreifend unfair! Aber nunja....

Mal schauen

Gruß

Christian

Bearbeitet von Christian.Fischer
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Das ist Schlicht und Ergreifend unfair! Aber nunja....

Willkommen in der realen Welt. :)

Ich drück dir die Daumen das alles glatt läuft.

Wobei ich von sowas auch noch nie gehört habe. Hab meine Ausbildung damals auch in 2 Jahren durchgezogen. Und das nur, weil wir nicht noch weiter verkürzen durften, weil wir die 1te Klasse waren und es schlicht und ergreifend noch keine Prüfungen vorher gab. :D

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Neues von der Front:

Ich habe Gestern mit meinem Betrieb ein Gespräch gehabt und dieser schreibt mir eine positive Stellungnahme. Mein Klassenleiter hat auch keine Bedenken und schreibt mir ebenfalls was.

Hier mal meine Stellungnahme.


Sehr geehrte Damen und Herren,


bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 26.01.2010 möchte ich die Möglichkeit zur Stellungnahme wahrnehmen.

Während der letzten 2,5 Jahre absolvierte ich meine praktische Ausbildung bei der xxx, wo mir die technischen und kaufmännischen Inhalte des Ausbildungsrahmenplans vermittelt wurden. Die theoretische Ausbildung wurde in der Berufsbildende Schulen xxx durchgeführt.

Des Weiteren wird von der Berufsschule das CISCO Networking Academy Programm angeboten, an dem ich mich freiwillig beteilige und bereits drei von vier Semestern erfolgreich abgeschlossen habe. 


Im Schreiben schildern Sie, dass längere Ausfallzeiten die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährden.

Die Fehlzeit von 73 Tagen führten nicht dazu, dass Inhalte des Ausbildungsplanes nicht vermittelt worden. Auch der Lernstoff der in der Berufsschule verpasst wurde, ist von mir im Nachhinein erarbeitet wurden. Meine Leistungen in Berufsschule sind bis zum jetzigen Ausbildungsverlauf positiv und auf meinen Zeugnissen mit guten Leistungen beurteilt. 

In der im Jahr 2009 durchgeführten Zwischenprüfung erreichte ich 89 % in der Gesamtwertung.

Im Anhang sind Schreiben von meinem Ausbildungsbetrieb und meinem Klassenleiter beigefügt, in denen sich sehr positiv über meine Leistungen geäußert wird und trotz der Fehlzeiten keine Bedenken bestehen, dass die Abschlussprüfung von mir bestanden wird.

Ich bitte Sie auf Grund meiner Argumente und den Stellungnahmen meines Betriebes, sowie der Berufsschule zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, um die Ausbildung erfolgreich zum Abschluss zu bringen.


Mit freundlichen Gruß


Was sagt ihr dazu`? kurz und knapp oder ;)

Als Anlage kommen dann alle Zeugnisse, Stellungnahme von schule/betrieb und Semesterzertifikate.

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Hey,

finde das Schreiben an sich recht gelungen.

Allerdings habe ich ein paar Rechtschreibfehler gefunden:

"73 Tagen führten nicht dazu, dass Inhalte des Ausbildungsplanes nicht vermittelt worden" - wurden oder worden sind

"Auch der Lernstoff, der " - Komma sollte da sein

"ist von mir im Nachhinein erarbeitet wurden" - worden

"geäußert wird und trotz der Fehlzeiten keine Bedenken bestehen, dass die Abschlussprüfung von mir bestanden wird" - Daraus würde ich zwei Sätze machen. "... geäußert wird. Trotz der Fehlzeiten bestehen keine Bedenken...".

"Ich bitte Sie, auf Grund " - mit Komma und aufgrund (zusammen geschrieben)

Ich übernehme keine Gewähr, weiß halt auch nich wie genau die IHK das nimmt.

Alles Gute weiterhin, das wird schon

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Bei meinem Antrag musste ich angeben wieviel Fehlzeiten ich hatte. Bei mir sind es 73 Tage gewesen (

Einfache Lösung: Zukünftig NICHT mehr oder nicht mehr sooft BLAU machen!:D

Spaß beiseite: Wenn jemand gute Leistungen erbringt, soll er also bestraft werden, genauso wie der der schlechte Leistungen erbringt und evtl ebenso viele Fehltage hatte.

Tolle Logik meine Damen und Herren der IHK.

In meiner ersten Lehre war es auch so, viele Fehltage aber gute Leistungen in der BS.

Allerdings bekam ich keinen Brief der HWK, sondern ich wurde bei der Mündlichen Prüfung darauf angesprochen.

:floet:

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  • 1 Monat später...

Um dieses Thema zu Abschluss zu bringen möchte ich euch noch sagen wie alles ausgegangen ist. Als erstes sei gesagt das Leute die zwar häufig gefehlt haben aus Krankheit (betonung aus Krankheit) keine Bedenken haben müßen solang die Leistungen im betrieb und vor allem in der Bschule positiv sind. Dabei rede ich nicht von 1-2, auch 3 und sogar 4 ist noch aktzeptabel.

Ich hab von meinem Klassenleiter und von meinem Betrieb eine Extra Stellungnahme erhalten und auch von selbst ein verfasst. Ein paar Post vorher lesbar.

Nach ca 2 Wochen habe ich dann die Bestätigung erhalten das ich zur schriftlichen Prüfung zugelassen werde und es keine weiteren beanstandungen gäbe, da festgestellt wurde das ICH nicht zu den Auszubildenden gehöre bei den das Fehlen zu Bildungslücken geführt hat.

Gruß und danke für eure Kommentare.

Mfg

christian

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