Veröffentlicht 15. Dezember 201014 j Hallo Ich hab mich bei einem bei öffentl. Arbeitgeber beworben und 1 Interview gehabt (Fachabteilungsleiter und Personaler). Nun schreibt der mir heute "nachdem der Personalrat Ihrer Einstellung zugestimmt hat, habe ich bereits die Ausfertigung der notwendigen arbeitsvertraglichen Unterlagen veranlasst. Die kompletten Einstellungsunterlagen leite ich nach unserer Unterzeichnung unverzüglich dem YYYY, Herrn XXX, weiter." Ist das normal? Die Stelle wäre E10/3, zwar auf zwei Jahre befristet, aber kein Anfängerjob. Vor drei Jahren habe ich mich mal beim Oberlandesgericht beworben, da sassen gleich 6 Leute im Raum, und da war definitiv von ner "zweiten Runde" die Rede, als die dann aber "nur" E8 zahlen wollten (ebenfalls auf zwei Jahre befristet), habe ich abgewinkt. Oder verstehe ich da was falsch? Ciao
15. Dezember 201014 j Hi, meinst du es ist irgendwo festgelegt, wie viele Vorstellungsgesprächsrunden man haben muss, und wie diese abzulaufen haben?
15. Dezember 201014 j Die Anzahl der der Gesprächsrunden ist doch beliebig. Ich habe schon einen Vertrag ohne ein einziges (offizielles) Gespräch bekommen und bin auch schon einmal zu drei Gesprächen bei der selben Firma gefahren ohne einen Vertrag zu bekommen. Wenn du die Zusage hast, ist doch alles in Butter.
20. Dezember 201014 j Es gibt zwar keine Regel darüber, wie viele Runden stattzufinden haben, aber AFAIK ist es im Öffentlichen Dienst vorgeschrieben, dass ein Vertreter des Personalrates am Vorstellungsgespräch teilnimmt. Du sagtest "ein Personaler und der Fachabteilungsleiter". Oder war es der Fachabteilungsleiter und ein Personalrat? Dass der Personalrat einer Einstellung zustimmt, den Bewerber aber nie gesehen hat, das kommt mir schon einwenig komisch vor.
21. Dezember 201014 j Die machen im Normalfall genau so viele Runden, bis sie einen Kandidaten gefunden haben, der ihren Anforderungen entspricht. Eventuell noch weiter, bis sie einen Ausweichkandidaten gefunden haben, aber mehr Runden gibt es da eigentlich nicht, als notwendig wären. Vorgeschrieben ist jedenfalls nicht, dass es soundsoviele Termine dafür geben müsste. Am Vorstellungsgespräch muss da meine ich nicht unbedingt jemand vom Personalrat dran teilnehmen, sondern der muss nur irgendwann dann seine Zustimmung zu der ausgewählten Person geben. Ob er die real kennen lernt, ist die andere Frage.
22. Dezember 201014 j Naja im öffentlichen Dienst ticken die Uhren bekanntlich etwas anders. Erstens ist E10/3 keine schlechte Einstiegsstufe und zweitens kommt man im seltensten Fall zum Personaltrat. Jede Verwaltung handelt da etwas anders mit dem Personalrat. Ich wurde erst nach der Einstellung, den Leuten vorgestellt :-).
29. Dezember 201014 j doch passt. war bei mir nicht anders. eine einladung, ein 30 min gespräch, danach vertrag.
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