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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ab 1.9 beginnt meine Ausbildung in der IT-Branche.

Im Vertrag steht, dass ich 40 Stunden pro Woche habe. Allerdings habe ich 2x die Woche Schule. Wie läuft das ab? Zählen die Stunden in der Schule mit? Oder muss ich die irgendwie abarbeiten?

MfG

Also wenn du 2 mal in der Woche 8 Stunden Schule hast, dann musst du natürlich Samstags und Sonntags die 16 Stunden wieder reinholen :D

Fällt dir da der Fehler auf?

Natürlich zählt die Schulzeit zu den Arbeitszeiten dazu!

dein ausbildungsbetrieb muss dich für die berufsschule freistellen. es gibt eine bestimmte anzahl schulstunden, die weniger als 8 zeitstunden sind, aber als acht stunden zählen. die genaue anzahl weiß ich nicht mehr. vielleicht schaust du mal selber im BBiG nach. da könnte das stehen. vielleicht stehts aber auch nur in einer ausbildungsverordnung.

fällt aber an einem schultag unterricht aus (und du kommst unter diese gewisse stundenzahl), dann musst den rest des tages im betrieb verbringen.

bei mir in der klasse war allerdings keiner, der da hinmusst: alle ausbilder haben gesagt, wenn unterricht ausfällt, dann freut euch...

das musst du aber unbedingt mit deinem ausbilder vorher abklären!

Bei den meisten Firmen ist es so, dass wenn du weniger als 6 Schulstunden hast, du noch zur Arbeit musst.

Ich glaube gesetzlich geregelt ist das nicht, sondern das sind firmeninterne Absprachen.

Je nachdem wo die Berufsschule und wo die Firma liegt, oder z.B. bei Blockunterricht, macht das aber auch keinen Sinn, weil z.B. gar kein Ausbilder da wäre, oder aber man von der Berufsschule z.B. 1,5 Stunden bis zur Firma brauchen würde, um dort dann noch eine halbe Stunde herum zu hocken und dann wieder 1 Stunde zurück zu fahren (jetzt einfach mal als extremes Beispiel). Fahrtzeit von der Berufsschule bis zur Firma ist auf jeden Fall Arbeitszeit und NICHT Pause.

Klär das am besten direkt mal mit dem Ausbildungsbetrieb ab.

Ich würde es auch mit deinem Ausbilder/Betrieb abklären, da es viele verschiedene Varianten gibt.

Es gibt auch Firmen die dir die Schule als 2*6 stunden in der Woche anrechnen und du dann jede 2te Woche Samstags los musst.

Bei mir war es so das die Schule ganz normal als Arbeitstag gezählt hatte egal wie viele Stunden, also auch wenn es weniger waren. ;)

Aber wie gesagt einfach nachfragen...

Bei den meisten Firmen ist es so, dass wenn du weniger als 6 Schulstunden hast, du noch zur Arbeit musst.

Ich glaube gesetzlich geregelt ist das nicht, sondern das sind firmeninterne Absprachen.

Je nachdem wo die Berufsschule und wo die Firma liegt, oder z.B. bei Blockunterricht, macht das aber auch keinen Sinn, weil z.B. gar kein Ausbilder da wäre, oder aber man von der Berufsschule z.B. 1,5 Stunden bis zur Firma brauchen würde, um dort dann noch eine halbe Stunde herum zu hocken und dann wieder 1 Stunde zurück zu fahren (jetzt einfach mal als extremes Beispiel). Fahrtzeit von der Berufsschule bis zur Firma ist auf jeden Fall Arbeitszeit und NICHT Pause.

Klär das am besten direkt mal mit dem Ausbildungsbetrieb ab.

gut in sozi aufgepasst...

§ 9 Berufsschule

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1.

vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,

2.

an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,

3.

in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1.

Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,

2.

Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,

3.

im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.

(4) (weggefallen)

-------------------------------------

ergo ab 18 musst du immer in den betrieb nach der schule, vorher gelten obige regeln

Kommt aber auch darauf an wieweit die Schule weg ist und ob du überhaupt die Möglichkeit hast nochmal in die Arbeit zu kommen (zwecks Zug/Bus/Führerschein). Es macht ja keinen Sinn von deinem Wohnort A 100km in den Südosten zur Arbeit zu müssen und die BS liegt dagegen 100km Richtung Nordwesten.

Hatten mal so nen Fall: Beginn 3te Stunde ca. 10 Uhr (das war vorher bekannt) und dann unvorhergesehenes Ende nach der 5ten (statt 9ten). Also nur drei Unterrichtseinheiten. Mit Zug und Bus hätte ich dann knapp 2.5Std gebraucht um wieder auf der Arbeit zu sein, was dann rechnerisch etwa 30Min vor Arbeitsende gewesen wäre.

  • Autor
Kommt aber auch darauf an wieweit die Schule weg ist und ob du überhaupt die Möglichkeit hast nochmal in die Arbeit zu kommen (zwecks Zug/Bus/Führerschein). Es macht ja keinen Sinn von deinem Wohnort A 100km in den Südosten zur Arbeit zu müssen und die BS liegt dagegen 100km Richtung Nordwesten.

Hatten mal so nen Fall: Beginn 3te Stunde ca. 10 Uhr (das war vorher bekannt) und dann unvorhergesehenes Ende nach der 5ten (statt 9ten). Also nur drei Unterrichtseinheiten. Mit Zug und Bus hätte ich dann knapp 2.5Std gebraucht um wieder auf der Arbeit zu sein, was dann rechnerisch etwa 30Min vor Arbeitsende gewesen wäre.

Hallo Dok,

Ja, dass könnte sein. Allerdings kommt das bei mir nicht in Frage, da Betrieb und Schule maximal 15 Minuten entfernt sind. Höchstens bei der Anfahrt könnte es zu kleinen Problemen kommen. (Unpassende SBahn/Bus-Zeiten)

Gruß

Aus welchem Gesetz ist das? :confused:

Jugendarbeitsschutzgesetz

JuArbSchG

Und wenn wir schon Gesetze ziehen + geradebeim JuArbSchG das Alter des TE nicht kennen,

dann wäre folgender Absatz noch gut gewesen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind,

1.in der Berufsausbildung,

2.als Arbeitnehmer oder Heimarbeiter,

3.mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder Heimarbeitern ähnlich sind,

4.in einem der Berufsausbildung ähnlichen Ausbildungsverhältnis.

(2) Dieses Gesetz gilt nicht

1.für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich

a)aus Gefälligkeit,

b)auf Grund familienrechtlicher Vorschriften,

c)in Einrichtungen der Jugendhilfe,

d)in Einrichtungen zur Eingliederung Behinderter

erbracht werden,

2.für die Beschäftigung durch die Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt.

und ich hab in GK auch aufgepasst ;)

dass es sich um eine ausbildung handelt, ist ersichtlich aus der fragestellung des te, daher ist der geltungsbereich uninteressant :P

oder war

ergo ab 18 musst du immer in den betrieb nach der schule, vorher gelten obige regeln

nicht eindeutig genug?

dass je nach betrieb noch eigene regeln, die die stellung des azubi verbessern können, eingeführt werden, ist ja nicht ausgeschlossen :)

Ach ja ich liebe Gleichberechtigung -__-
Was soll das heissen? Hast du etwas dagegen, dass es einen Jugendschutz gibt?

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