Veröffentlicht 22. August 201113 j Hallo zusammen, ich habe gehört, dass wenn man 5 jahre in einem beruf gearbeitet hat, dann wie eine "Fachhochschulreife" hat und man also studieren könnte. Nun meine frage, stimmt das? Zählen die ausbildungsjahre auch mit dazu? oder wie läuft das Freue mich auf antworten oder tipps zu diesem thema. LG Ivy
22. August 201113 j Hallo zusammen, ich habe gehört, dass wenn man 5 jahre in einem beruf gearbeitet hat, dann wie eine "Fachhochschulreife" hat und man also studieren könnte. Nun meine frage, stimmt das? Nein und vielleicht. Man bekommt keine Fachhochschulreife durchs arbeiten, aber an manchen Fachhochschulen/Universitäten (kommt auch aufs Bundesland an) darf man nach x Jahren (x siehe Website der Fachhochschule/Uni) Berufserfahrungen im entsprechenden Bereich studieren (ggf. ist noch eine Zulangsprüfung notwendig). Wie du siehst, gibt es keine allgemeingültige Antwort auf deine Frage und du solltest sehr konkret recherchieren. Bearbeitet 22. August 201113 j von bigvic
22. August 201113 j aha okay, schade dann muss ich wohl erstmal wissen was man studieren will^^ hatte gehofft, da gibt es eine allgemeine regelung...
22. August 201113 j aha okay, schade dann muss ich wohl erstmal wissen was man studieren will^^ hatte gehofft, da gibt es eine allgemeine regelung... Die wirds wohl nach derzeitigem Stand nie geben, denn die Schulsysteme sind Ländersache (Leider) Gruß Hans-Jörg
23. August 201113 j Es gibt aber trotzdem eine Lösung z.b. die Abendschule wo du dein Abi/Fachabi nachholen kannst. Dann dauert es zwar etwas länger bis du studieren kannst aber du hast definitiv eine Zugangsberechtigung zur uni/FH/BA.
9. September 201113 j FOR + Ausbildung + 3 Jahre Berufserfahrung = Hochschulzugang ggf. mit Zugangsprüfung in einigen Bundesländern. Hat dein Bundesland diese Regelung nicht, geht meist folgendes: an einer (Fern-)Hochschule in einem Bundesland anmelden, wo das geht. Zugangsprüfung ablegen und/oder ein paar Scheine machen. Dann an die Hochschule wechseln, wo man hin möchte und Scheine beim Prüfungsamt der neuen Hochschule zur Anrechnung geben.
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