techniker009 Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Hi, Aus eigener Dummheit :upps wurde mir gestern, am Montag, ein Aufhebungsvertrag unter die Nase gehalten. In diesem wurde nicht auf Einzelheiten eingegangen. Ich habe die diesjährige schriftliche Prüfung mit 90%iger Wahrscheinlichkeit bestanden und nun frage ich mich, wie es weiter geht. 1. Muss ich mich bei der IHK melden? Arbeitsamt ist schon informiert 2. Darf ich einfach zu der mündlichen Prüfung gehen? 3. wird diese noch bezahlt oder muss ich die kosten selber Tragen? 4. welche Tips könnt ihr mir noch auf den Weg geben ? Das ganze ist natürlich sehr hart, da ich in 2 Wochen die Ausbildung beendet hätte...Bekomme zumindest ein positives Arbeitszeugnis ausgestellt Vielen Dank für hilfreiche Antworten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sas86ks Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Ui... krass du armer. Darf man denn neugieriger Weise nachfragen wie es zu so etwas kommt? BTT: Ich hab im Februar den AG gewechselt und da wurde mir gesagt, dass es in Ausnahmefällten kurz vor Ende der Ausbildung möglich ist die mündliche Prüfung, vorausgesetzt das Projekt wurde schon beendet, ohne Betrieb abzulegen. Aber da musst du dich natürlich bei deiner IHK informieren, das ist jetzt keine verbindliche Aussage. Ich drücke dir die Daumen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
blubbla Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Aus welchem Grund haben die dir den Aufhebungsvetrag denn "angeboten"? Ich denke ohne die Info wird es schwer, dir zu etwas zu raten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Aus eigener Dummheit :upps wurde mir gestern, am Montag, ein Aufhebungsvertrag unter die Nase gehalten. In diesem wurde nicht auf Einzelheiten eingegangen.Hast du den Aufhebungsvertrag auch unterschrieben? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
techniker009 Geschrieben 29. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Ach war mal wieder zu spät dran . Mache zwar jede Woche an die 6-8 Überstunden aber diese werden natürlich nicht angerechnet. Mit der Personalchefin komme ich super klar, daher auch das positive Arbeitszeugnis. Der Chef lässt sich alle 3-4 Tage mal blicken und geredet habe ich mit ihm in den letzten 3 1/2 Jahre sogut wie garnicht. Will nicht näher drauf eingehen aber er entscheidet wohl willkürlich (gab in letzter Zeit mehrere Kündigungen und Abmahnungen) Habe mich immer sehr bemüht meine Arbeit richtig zu machen und unbezahlte Überstunden waren kein Thema... War des öfteren unpünktlich (3-5 Minuten) und mehr sieht der Chef nicht. Naja nun heißt es ach vorne Blicken und das Beste draus machen. Achja: Kann auf den zugegebenermaßen berechtigten "****storm" wegen der Unpünktlichkeit verzichten :beagolisc Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
techniker009 Geschrieben 29. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Aus welchem Grund haben die dir den Aufhebungsvetrag denn "angeboten"? Ich denke ohne die Info wird es schwer, dir zu etwas zu raten... Wegen der Unzuverlässigkeit.. ( weiß den genauen Wortlaut nicht mehr; darum ging es jedenfalls) Ja, habe ich.. .mir wurde angeboten, dass mir die Personalchefin ein sehr gutes Arbeitszeugnis schreibt... ansonsten fristlose Kündigung und neutrales Zeugnis Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Geh zur IHK - so schnell wie möglich. Eventuell könnte ein Gang zur Gewerkschaft (so du denn Mitglied bist) oder zu einem Fachanwalt Arbeitsrecht sinnvoll sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
techniker009 Geschrieben 29. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Mein Vater ist Anwalt.. dieser meinte, dass er oft die Gegenseite vertreten hat und diese belegbaren (Kamera vor Eingang) Vergehen immer gegen den AN ausgegangen sind. Desweiteren bedeutet Aufhebungsvertrag = zweiseitige Zustimmung und somit kann man nicht klagen, da man damit Einverstanden war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Dann solltest du dir vielleicht einen anderen Anwalt nehmen - einen der dir beibringt, dass man sich nicht zu einer Vertragsunterschrift überrumpeln lässt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
techniker009 Geschrieben 29. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Das hat mir mein Vater auch erzählt und mir dieses Vorgehalten :/ War einfach wie in Trance und hab mich unter Druck setzten lassen. Er meinte, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe, bekomme ich sofort die fristlose Kündigung mit nem neutralen Zeugnis... Als Zeuge hatte er einen aus der Chefetage bei.. die können nun sagen was sie wollen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Eine fristlose Kündigung ohne vorherige (schrifliche) Abmahnung ist (ich bin juristischer Laie!) ist bei dem dir vorgehaltenen Verhalten zumindest zweifelhaft. Geh zur IHK! Und lass dich in juristischen Sachen nicht mehr von deinem Vater beraten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
techniker009 Geschrieben 29. Mai 2012 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 ok, danke für deine Hilfe, werde morgen zur IHK gehen wurde aber genau deswegen schon vor Monaten abgemahnt.. Noch jemand weitere hilfreiche Antworten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 (bearbeitet) Noch jemand weitere hilfreiche Antworten? bevor wir die karre, die du in den graben gefahren hast, rausziehen konnten, hast du sie niedergebrannt. du kannst vermutlich nur noch um gnade winseln und argumentieren, dass der rauswurf und der aufhebungsvertrag zwei wochen vor offiziellem vertragsende eine unzumutbare härte ist, weil du die ausbildung nicht beenden kannst. und du kannst hoffen, dass da jemand mitleid hat. Bearbeitet 29. Mai 2012 von 127.0.0.1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Du bekommst Pfingstmontag einen Aufhebungsvertrag? Die friedliche Lösung: Gehe zu deinem Chef und versuche zu klären, dass du mit bestandener Prüfung eh aus dem Vertrag heraus bist und somit es keinen Grund gibt, hier kurz vor dem Ende Stress zu machen. Du kannst dir dazu auch Unterstützung von der IHK holen. Du hast wiederholt Fehler gemacht und wirst diese nicht wieder machen. Deine Überstunden stehen auf einen andern Blatt Papier und spielen erst einmal keine Rolle. Noch solltest du jung genug sein, um deine Fehler deinen "jugendlichen Trieben" zuzuschreiben. Die weniger friedliche Lösung: Erkunde dich bei einem Fachanwalt nach deinen Rechten. Eventuell kann man den Druck an einem Pfingstmontag zur Unterschrift auch vor Gericht anders klären, zumal das Ausbildungsverhältnis eh bald beendet werden wird. Dieser weg kostet aber deutlich mehr Nerven deinerseits, welche du vor der AP sicher kaum haben wirst. Ansonsten: Bessere dich und lerne die Uhr zu lesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Laß Dir mal von Deinem Vater darlegen, was es mit einer Anfechtung der abgegebenen Willenserklärung auf sich hat, inbesondere unter bei Vorliegen einer evtl. Nötigung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Kauf dir ne Uhr Und einem Azubi aus dem Grund fristlos kündigen zu wollen, da lehnt sich der AG schon SEHR weit aus dem Fenster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Und einem Azubi aus dem Grund fristlos kündigen zu wollen, da lehnt sich der AG schon SEHR weit aus dem Fenster Keine fristlose Kündigung, sondern ein Aufhebungsvertrag und somit eine zweiseitige Willenserklärung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Wuwu Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Hast Du gelesen, dass ihm die Wahl gegeben worden ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
smite Geschrieben 29. Mai 2012 Teilen Geschrieben 29. Mai 2012 Hast Du gelesen, dass ihm die Wahl gegeben worden ist? Eine Wahl hatte er ja wohl nicht. Aber durch den Aufhebungsvertrag hat er leider schriftlich zugegeben, dass er einen Fehler gemacht. In einem Rechtsstreit zählt leider nur das, was auf dem Papier steht. Mein Tipp: Geh zur IHK und erkundige dich ob du die Prüfung als freier Prüfling machen kannst und was das ggf. kostet. Ich weiß ja nicht wann du deine Prüfung hast, aber ich habe nicht einmal mehr zwei Wochen. Wenn das nicht klappt, gehe zu deinem Chef, entschuldige und bitte darum, dass du bis zur Prüfung weiter arbeiten darfst. Du Kannst ja zudem noch mit deinem Vater reden (er ist Anwalt?) wie die Chancen bei einem Rechtsstreit aussehen. Nicht dass du 3 Jahre gelernt hast und jetzt ohne Abschluss dastehst nur weil du ein A-Loch als Chef hast! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 30. Mai 2012 Teilen Geschrieben 30. Mai 2012 Eine Wahl hatte er ja wohl nicht. Aber durch den Aufhebungsvertrag hat er leider schriftlich zugegeben, dass er einen Fehler gemacht. In einem Rechtsstreit zählt leider nur das, was auf dem Papier steht. Der Aufhebungsvertrag ist wohl kaum als Eingeständnis eines Fehlverhaltens bezeichenbar. Und entsprechend Deiner eigenen Aussage steht auf dem Papier mit Sicherheit das auch nicht drauf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SaJu Geschrieben 30. Mai 2012 Teilen Geschrieben 30. Mai 2012 Wenn Du den Aufhebungsvertrag unterschrieben hast, kannst Du nicht mehr viel machen. So etwas macht man nicht, bevor man keine neue Stelle hat. Ich habe hier eine ähnliche Situation gefunden. Wenn es zu einer Kündigung kommt, muss alles über die IHK gehen. Dann muss der Betrieb erst einmal nachweisen, dass diese gerechtfertigt sind. Das würde so lange dauern, dass die Ausbildung dann schon lange zu Ende ist, weshalb sich das kurz vor der Abschlussprüfung nicht rentieren würde. Das mit dem Aufhebungsvertrag ist etwas anderes und ein mieser Trick von Deinem Betrieb! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
r26t01 Geschrieben 30. Mai 2012 Teilen Geschrieben 30. Mai 2012 Muss wegen der Verspätung nicht erst eine Abmahnung ausgesprochen werden? Kann er direkt gekickt werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
127.0.0.1 Geschrieben 30. Mai 2012 Teilen Geschrieben 30. Mai 2012 er hat ne abmahnung bekommen.... aber ich könnte mir vorstellen, dass die anfechtung der willenserklärung wegen nötigung klappen könnte - gerade auch so kurz vor der abschlussprüfung... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggla Geschrieben 30. Mai 2012 Teilen Geschrieben 30. Mai 2012 Wegen Verspätung muss nicht nur eine Abmahnung sondern afaik mehrere Abmahnungen ausgesprochen werden, die zeitlich auch zumindest etwas in der nähe liegen. Außerdem muss bei Kündigungen von Azubis ein wichtiger Grund, der uU das Ausbildungsziel gefährdet bestehen. Wenns denn wirklich 3-5 Minuten sind (und sorry, das glaube ich irgendwie kaum), dann sollte das auch via Kamera bewiesen werden können. Den Richter will ich sehen, der wegen 3-5 Minuten eine Kündigung eines Azubis akzeptiert. Da du den Aufhebungsvertrag schon unterschrieben hast, sieht das ganze natürlich anders aus. Enzieht sich meinen Kenntnissen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 30. Mai 2012 Teilen Geschrieben 30. Mai 2012 Die Kündigung hätte der Arbeitgeber nicht durchbekommen. Falls doch ein langer Rechtsstreit und bis dahin wäre die Ausbildung vorbei. In dem Fall geht er jedoch "freiwillig". Kulanz ist denke ich vom Chef nicht zu erwarten sonst gäbe es die Situation nicht. Bleibt höchstens noch nachzuweisen das du erpresst worden bist. Da jedoch ein Zeuge aus der Geschäftsleitung dabei war bezweifel ich das es diesbezüglich besonders gut für dich aussieht. Red mit deiner IHK welche Auswirkungen das nun hat. So kurz vor Prüfungsende sollte es keine Rolle spielen. Allerdings bleibt ja noch das Projekt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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