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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Guten Morgen,

ich hab da mal eine Verständnisfrage zu der Berechnung des 13. Monatsgehaltes.

Nehmen wir an man bewirbt sich bei einem Unternehmen und möchte 40.000 € Jahres Gehalt. Das macht bei 12 Gehältern 3333,33 €. Meine Frage ist jetzt berechnet sich danach dann das 13 Gehalt, oder werden die 40.000 € durch 13 geteilt was dann "nur" noch 3076 € im Monat sind. Dafür dann aber eben im November ein Gehalt oben drauf.

Weil bei der ersten Rechnung würde man ja dann mehr als 40.000 € im Jahr bekommen.

Vielen Dank schon mal ;)

ich vermute, das 13. Gehalt bei dir im Unternehmen ist Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

D.h. du bekommst normal 3076€/Monat und dann jeweils im Juli/August und November das 13. Gehalt aufgedrösselt (50/50 oder 60/40 ...)

Sollte aber eigentlich im Arbeitsvertrag stehen.

Du willst 40.000 und bekommst 40.000 - ob das nun auf 12 oder 13 oder 13,5 Monatsgehälter aufgeteilt ist ;)

Ob es ein 13. Gehalt gibt, bekommst du ja meistens erst im Gespräch mit, falls man fragt bzw. die es erwähnen. Dann zu sagen "oh in der Bewerbung hatte ich 40k angegeben aber dann hätte ich gerne 43k" wäre wohl etwas komisch :D

Meine Frage ist jetzt berechnet sich danach dann das 13 Gehalt, oder werden die 40.000 € durch 13 geteilt was dann "nur" noch 3076 € im Monat sind. Dafür dann aber eben im November ein Gehalt oben drauf.

In aller Regel, ja. Daher sind 12 Gehälter auch besser für den Arbeitnehmer als 13. Oftmals hat der AG sogar das Recht 13te Gehalt zu streichen (siehe Tarif/Arbeitsvertrag).

In aller Regel, ja. Daher sind 12 Gehälter auch besser für den Arbeitnehmer als 13. Oftmals hat der AG sogar das Recht 13te Gehalt zu streichen (siehe Tarif/Arbeitsvertrag).

Wenn 13 Gehälter vertraglich festgelegt sind, hat ein Arbeitgeber kaum die Möglichkeit, das 13. Gehalt rechtswirksam zu streichen - auch nicht dann, wenn das im Arbeitsvertrag so drin steht.

Werden aber im Vertrag nur 12 Gehälter versprochen und der Arbeitgeber zahlt freiwillig ein nicht vertraglich vereinbartes 13. Gehalt oben drauf, dann resultiert daraus kein Anspruch auf eine Regelmäßigkeit, sofern im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass aus freiwillig gewährten Leistungen kein regelmäßiger Anspruch entsteht, denn:

Es gab in der Vergangenheit schon Gerichtsverfahren, in denen Arbeitnehmer geklagt hatten, weil sie 20 Jahre lang ein freiwilliges Weihnachtsgeld erhalten hatten, jedoch seit der letzten Wirtschaftskrise dann nciht mehr. Und da hatten die Richter zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden.

Was anderes sage ich ja nicht. Man muss da aber eben aufpassen, da oftmals vertraglich/tariflich festgelegt ist, dass das 13te (Weihnachtsgeld) eine freiwillige Leistung ist, die gestrichen werden kann.

Oder aber auch durch eine "Betriebsvereinbarung" - afaik.

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