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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

bei mir steht der erste Arbeitgeberwechsel an und ich bin mir ein bisschen unsicher, ob ich dem Arbeitsamt, trotz nahtlosem Übergang, bescheid geben muss?

Und wenn nicht dem Arbeitsamt, wem dann? Krankenkasse? Oder macht das einer der AG?

Gekündigt habe ich schon und der neue Vertrag wurde auch schon unterschrieben (sowohl von mir, als auch vom neuen AG).

Danke für die Hilfe. :)

Also die Bundesagentur für Arbeit hat eigentlich nichts damit zu tun, solange du nicht arbeitssuchend oder arbeitslos bist.

Der neue Arbeitgeber muss dich steuerlich anmelden.

Dafür braucht er die Lohnsteuerkarte und deine Steuerklasse, sowie deine Konfession (oder falls ausgetreten eventuell auch noch die Bescheinigung darüber) und deine Krankenkasse.

Bei der Krankenkasse muss er dich dann auch ummelden, damit die Krankenkassengebühren von ihm abgeführt werden und nicht mehr von deinem alten Arbeitgeber. Der Arbeitgeber führt ja beide Teile ab und zieht dir die Hälfte der Kosten für die Krankenkasse dann von deinem Gehalt ab.

Rentensachen müssen dann antürlicha uch umgemeldet werden, sowie vermögenswirksame Leistungen (die von dir dann), falls diese gezahlt werden.

  • Autor

Gut, weil ich davor schon ein bisschen im Netz gesucht hatte und die einen meinten 'ja, trotzdem bescheid geben', andere wieder 'nein, muss man nicht' ..

Also seh ich das richtig, dass ich bis auf die Informationen, die ich meinem neuen Arbeitgeber mitteilen muss, sonst nichts zutun habe?

Gut, weil ich davor schon ein bisschen im Netz gesucht hatte und die einen meinten 'ja, trotzdem bescheid geben', andere wieder 'nein, muss man nicht' ..

Also seh ich das richtig, dass ich bis auf die Informationen, die ich meinem neuen Arbeitgeber mitteilen muss, sonst nichts zutun habe?

Eventuell deiner Bank, sofern du bei Ihr in der Kreide stehst (mit Krediten).

Und der KITA - Schule deiner Kinder - damit Sie dich erreichen können. Und deiner Frau (sie sollte es wissen) etc.

Ansonsten ist es dein Ding. Im Normalfall geht es keinen etwas an. Wem du was erzählst, obliegt dir. Bei der Arbeitsagentur ist es nur dann wichtig, sofern du irgendwelche Leistungen beziehst.

Bearbeitet von Der Kleine

Zum Arbeitsamt gehst du nur wenn du irgendwelche Forderungen an die Arbeitslosenversicherung hast. Selbst wenn du keinen Job hast aber auch keinen möchtest hat das Arbeitsamt nichts mit dir zu tun (musst dich dann halt selbst krankenversichern usw.).

  • 2 Wochen später...

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