Veröffentlicht 21. Mai 201411 j Hi Leute, ich habe ein paar Fragen zur vorgezogenen Abschlussprüfung. Frage 1: Der Richtwert beim Notendurchschnitt 2,5. Ist der zwingend notwendig oder ist das nur ein optimaler Schnitt? Frage 2: Habe ich ein Recht auf die vorgezogene Abschlussprüfung, unabhängig meiner schulischen Leistung? (habe Fachabitur) Ich bedanke mich im Voraus. Gruß Rien
21. Mai 201411 j Ich vermute jetzt einfach mal. Bei mir ist meine Verkürzung doch etwas her: Zu Frage 1: Ich vermute, dass die Note an sich nicht zwingend notwendig ist, jedoch zeigt diese natürlich wie gut du in der Schule bist(bzw. sollte). Von daher werden sich wohl die Entscheider daran halten. Zu Frage 2: Ich glaube nicht. Das Fachabitur ist da irrelevant vermute ich. Wenn einer sich da besser auskennt, bitte korrigiert mich! Mfg Chris
21. Mai 201411 j Nach meinem Wissen kanns du aufgrund deines Fachabiturs grundlegend um ein halbes Jahr verkürzen. In meinem Falle, ich hatte auch die Fachoberschule vorher besucht und eine 1. Ausbildung hätte ich um ein Jahr verkürzen können. Fragt sich halt nur, wieviel man im Betrieb mitnimmt, deshalb habe ich es bei den vollen 3 Jahren belassen. Da Bildung Ländersache ist, ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
22. Mai 201411 j Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. BBiG - Einzelnorm
22. Mai 201411 j Ich habe meine Ausbildung verkürzt. Dazu habe ich von der IHK ein Antrags-Formular bekommen, welches jeweils der Betrieb als auch die Berufsschule unterschreiben musste. Auf dem Formular muss der Lehrer den Notendurchschnitt eintragen und es steht auch drauf, dass dieser nicht schlechter als 2,49 sein sollte. Der Betrieb hat auch noch eine Art Benotung drauf schreiben müssen. Es kann aber auch sein, dass sich dieses Formular von IHK zu IHK unterscheidet. Es ist letztendlich eine Sache der IHK, ob sie den Antrag annimmt oder nicht und ich glaube, man hat kein Recht darauf. Die IHK hat das aber sehr befürwortet und unterstützt.
22. Mai 201411 j Wie robotto7831a ja bereits geschrieben hat, muss BBiG §45 greifen. Und wenn ich es richtig verstehe, müssen Betrieb und Berufschule ihre Zustimmung geben. Und was deine Leistungen betrifft, liegt es im Ermessen der zuständigen Stelle (deiner IHK).
22. Mai 201411 j Sers, durch dein Fachabitur kannst du deine Ausbildung um bis zu einem Jahr verkürzen. Durch den "Richtwert" von einem Notendurchschnitt in der Berufsschule(prüfungsrelevante Fächer) von < 2,5 könntest du deine Ausbildung theoretisch um ein weiteres halbes Jahr verkürzen, so dass du auf eine Ausbildungsdauer von 1,5 Jahren kommst. Diese Ausbildungsdauer kann i.d.R. nicht mehr unterschritten werden. Der Notendurchschnitt in der BS ist nicht direkt relevant für die Verkürzung, allerdings müssen Betrieb und Berufsschule ihr OK für eine Verkürzung der Ausbildungszeit geben. Alles gemäß BBiG. MfG &&&
27. Mai 201411 j Autor Sers, durch dein Fachabitur kannst du deine Ausbildung um bis zu einem Jahr verkürzen. Durch den "Richtwert" von einem Notendurchschnitt in der Berufsschule(prüfungsrelevante Fächer) von < 2,5 könntest du deine Ausbildung theoretisch um ein weiteres halbes Jahr verkürzen, so dass du auf eine Ausbildungsdauer von 1,5 Jahren kommst. Diese Ausbildungsdauer kann i.d.R. nicht mehr unterschritten werden. Der Notendurchschnitt in der BS ist nicht direkt relevant für die Verkürzung, allerdings müssen Betrieb und Berufsschule ihr OK für eine Verkürzung der Ausbildungszeit geben. Alles gemäß BBiG. MfG &&& Danke dir und den Anderen
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.