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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leute,

ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit meinem Chef über eine mögliche Übernahme, Eingruppierung usw. Wir sind da nur zufällig drauf gekommen, deswegen war ich da auch leider nicht ganz vorbereitet.

Er meinte zu mir, dass er plant mich mit einem befristeten Vertrag (2 Jahre) weiter zu beschäftigen, allerdings in EG 6.

Wirklich Ahnung von den Entgeltgruppen hat er aber nicht und mir nur kurz folgende Übersicht gezeigt:

Entgeltgruppen: TVöD - TV-L - BAT - Eingruppierung

Ich lese des öfteren, dass man als ausgelernter FISI mindestens in der EG 8 eingruppiert wird. Ist da etwas dran & kann man das evtl. sogar mit einem aktuellen Tarifvertrag belegen?

Noch kurz zu meiner Person:

Ich habe leider nur die mittlere Reife, werde die Ausbildung aber vermutlich mit Note 1-2 abschließen. (In der Zwischenprüfung hatte ich einen Schnitt von 1,3)

Soll ich mir da wirklich eine EG 6 antun oder sieht es woanders auch nicht besser aus?

Würde mich wirklich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte, der Ahnung vom TvÖD hat.

Liebe Grüße

Daniel

  • Autor

Die hilft mir nicht wirklich weiter, da ich wissen will wie es direkt nach der Ausbildung aussieht und nicht nach x Jahren...

Und am besten natürlich belegbar mit einem aktuellen Tarifvertrag(?).

Also, wenn Du schon keine Lust hast, Dir den für Dich dann geltenden aktuellen Tarifvertrag anzusehen, ist es vll. angeraten, keine Beschäftgiung anzunehmen.

Denn letztlich liegt es u.a. auch an Dir zu überprüfen, ob die Eingruppierung der dann auszuübenden Tätigkeit entspricht.

Moin,

ich hab meine Ausbildung im öffentlichen Dienst gemacht (NRW) und anschließend ca 3 Monate dort gearbeitet (Tariflich Garantierter Zeitraum einer Übernahme nach Ausbildung).

Für diese Zeit wurde ich als FISI mit EG9 eingestuft. Hatte dort dann aber auch ein Projekt das ich geleitet habe.

mfg

Nach meiner Umschulung/Ausbildung (auf 2 Jahre verkürzt, da Vorberuf) wurde ich vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen.

Durch Zufall kam ich in den öD und wurde dort in EG9 eingruppiert. Schwerpunkt 1. und 2. Level.

20 Jahre EDV-Erfahrung bringe ich schon mit......

Deine Berufserfahrung hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun. Diese richtet sich nach den auszuführenden Tätigkeiten.

Die Berücksichtigung der einschlägigen Berufserfahrung erfolgt in der entsprechenden Stufe der Tarifgruppe.

Auch aus der Ausbildung geht faktisch noch keine Eingruppierung hervor. Sie richtet sich mehr nach den Aufgaben und deren Anforderungen. Es ist klar, dass Leute, die mit Rechnerschrauben und Rollout beschäftigt sind, weniger verdienen, als Leute, die damit beschäftigt sind, Systemlösungen umzusetzen. Und auch wenn die Endgeltgruppen für Tätigkeiten vorgesehen sind, die typischerweise eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern, so ist eine geringere Eingruppierung möglich, sofern es sich um einen Job handelt, für den man nicht unbedingt eine Ausbildung braucht. Genauso ist eine Eingruppierung im gehobenen Dienst möglich, wenn man eine Tätigkeit ausübt, die typischerweise auch Kollegen mit einem FH-Abschluss machen.

Wie dem auch sei - es kommt vor allem auf die Aufgaben an.

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