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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

ich habe nebenbei einen Job auf 450€ Basis laufen. Jetzt prüfe ich gerade, ob ich dort ein Auto bekommen kann. Eigentlich suche ich Privat ein Zweitauto. Aber mir kam der Gedanke, das die ja bessere Konditionen bekommen und die Leasingrate wird dann von den 450€ abgezogen.

Was ich mir überlegt habe, wenn das Auto auf die Firma zugelassen wird und da evtl. auch Werbung drauf ist, hat das ja meinen Hauptarbeitgeber nicht zu interessieren, oder? Der Nebenjob ist angemeldet und auch genehmigt worden.

VG

Ice

Da aus Sicht des Hauptarbeitgebers dieser Wagen Dir Privat gehört, sehe ich kein Grund wieso er das verbieten kann/darf. Privat kann ich fahren was ich will und wenn das Auto wie ein Marienkäfer aussieht, kann mir da keiner Vorschriften machen.

Nun gibt es aber einen Unterschied zwischen sein Recht durchsetzen und damit leben können. Kann evtl. schlechte Stimmung verbreiten, wenn Du so beim Kunden auftauchst? Falls ja und Dir das egal ist...dann ist alles paletti.

Ich würde es einfach mal ansprechen... .

Denk aber dran, dass der AG aus dem Nebenjob die Leasingrate zahlen muss und du noch - meines Wissens nach - die 1% Regelung abführen musst.

Falls du also die Leasingrate einfach von deinen 450EUR abziehen wolltest, dürfte das so - wieder meines Wissens nach, korrigiert mich falls ich falsch liege - leider nicht klappen.

Gruß

  • Autor
Denk aber dran, dass der AG aus dem Nebenjob die Leasingrate zahlen muss und du noch - meines Wissens nach - die 1% Regelung abführen musst.

Falls du also die Leasingrate einfach von deinen 450EUR abziehen wolltest, dürfte das so - wieder meines Wissens nach, korrigiert mich falls ich falsch liege - leider nicht klappen.

Gruß

Das ja dann doch nur, wenn der AG auch die Steuern/Versicherungen etc. übernimmt, oder?? Ansonsten wären es ja nur die 1%, was bei einem Kleinwagen ja auch nicht so ins gewicht fallen dürfte. Mache ja in dem Sinne Homeoffice.

  • 2 Wochen später...
Denk aber dran, dass der AG aus dem Nebenjob die Leasingrate zahlen muss und du noch - meines Wissens nach - die 1% Regelung abführen musst.

Falls du also die Leasingrate einfach von deinen 450EUR abziehen wolltest, dürfte das so - wieder meines Wissens nach, korrigiert mich falls ich falsch liege - leider nicht klappen.

Gruß

Doch das klappt. Du musst nur zusehen, dass Du mit allen Kosten unter 450 € bleibst. Mit 1 %-Lösung + 0,03 % pro km Entfernung kann das allerdings ziemlich knapp werden. Ich kenne einen Fall bei dem das genau so läuft. Da zahlt der AG allerdings zusätzlich den Geldwerten Vorteil (= Versteuerung des Dienstwagens).

  • Autor

Also wenn 1% Regelung dann trägt der AG die Leasingrate.

Beispiel: Auto kostet 20.000€

1% = 200€

0.03% 2km = 12€

Sprich die 212€ werden aufs Brutto draufgerechnet, versteuert, und dann wieder abgezogen. Sind dann ca. 150€ netto weniger.(nettolohn.de, wobei man da bei 450€ in LstKl.6 auch Abzüge angezeigt bekommt.)

Also wenn 1% Regelung dann trägt der AG die Leasingrate.

Das dies i.d.R. so ist, ist mir schon bewusst. In deinem konkreten Fall, hab ich das anders verstanden:

.. das die ja bessere Konditionen bekommen und die Leasingrate wird dann von den 450€ abgezogen.

Ich hatte verstanden, du möchtest das die Leasingrate von den 450€ abgezogen wird. Also selbst wenn der AG nicht bereit wäre die Leasingrate zu zahlen, du sie dann von "deinen" 450€ zahlst.

Also falsch verstanden - aber vielen Dank für die nützlichen Infos in diesem Fred! :]

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