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Lange Ausfall durch Krankheit. Und nun?


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Moin,

also kurz zu meiner Problematik. Ich bin jetzt insgesamt knapp zwei Monate ausgefallen und muss noch einmal ins Krankenhaus, wo es noch nicht genau absehbar ist, wie lange ich dadurch ausfalle.

Ich befinde mich gerade aber in einer Umschulung zum Fisi, für die ich sehr lange gekämpft habe. leider kann mir niemand eine klare Aussage darüber geben, wie viele Fehltage ich haben darf um weiter machen zu können. Was ich nach mehrfachen anfragen bei meinem Bildungsträger erfahren habe ist, das da wohl eine zehn Prozent Regelung gilt. Allerdings hat mir die Agentur für Arbeit, die das ganze finanziert, mitgeteilt das es Einzelfallentscheidungen sind die in einem solchen Fall getroffen werden.

 

Da ich diesen Beruf aber erlernen und später auch ausüben will, habe ich mir jetzt überlegt das ich mich um einen regulären Ausbildungsplatz in diesem Bereich bewerbe. (nur um auf Nummer sicher zu gehen)

Meine Fragen dazu wären, ob mir jemand Tips geben kann in wie fern ich meine Ausfallzeit in die Bewerbung mit einbringen soll bzw. sollte? Und ob jemand von euch Erfahrung damit hat? Also ob die Agentur dann auf mich zukommt und einen gewissen Teil des Bildungsgutscheins zurück gezahlt haben möchte, oder ähnliche Probleme? 

Und nun zum größten "Problem" ich bin halt auch schon mitte 30, und habe etwas Angst davor, das man mich aufgrund meines Alters dann doch eher aussiebt. 

 

Bin für Tips jeglicher Arte dankbar!

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Hallo ChefHeftig,

die maximale Fehlzeit bei der eine Zulassung noch möglich ist beträgt 20%, dabei ist aber zu beachten, dass Dein Bildungsträger eine gute Begründung abgeben muss, das Du besonders gut (Leistungen, Vorbildung etc.) bist und das auch so schaffst. Besonders glaubwürdig krank gilt da nicht.

Grüße

Micha

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Hallo!

Falls du dich tatsächlich auf einen regulären Ausbildungsplatz bewerben willst, kann ich dich in Hinblick auf dein "hohes" Alter beruhigen: Ich habe meine Ausbildung selbst erst mit Anfang 30 begonnen und habe zu fast jeder abgeschickten Bewerbung auch ein Bewerbungsgespräch bekommen (das heißt, die Leute waren grundsätzlich geneigt, mich einzustellen). Eine Ausbildung jenseits der 20 ist heute keine so große Seltenheit mehr. Man sollte sich nur darauf gefasst machen, bei einem etwaigen Bewerbungsgespräch nach dem Grund gefragt zu werden - Lücken im Lebenslauf sind heute nicht mehr so schlimm, man muss sie nur erklären können.

Was das Thema Krankheit im Bewerbungsgespräch angeht: Du bist nicht verpflichtet, Fragen zu etwaigen Krankheiten zu beantworten, sofern es aus betrieblichen Gründen nicht zwingend ist, dass du sie nicht hast (infektiöse und chronische Krankheiten beim Umgang mit Lebensmitteln z.B.). Dementsprechend würde ich dazu definitiv nichts sagen. Als Azubi genießt du einen besonderen Kündigungsschutz und sofern du in der Probezeit (maximal 4 Monate) nicht negativ ausfällst, bist du da einigermaßen sicher.

LG

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Da Du ja dann nur den Ausbildenden wechseln willst und nicht den Ausbildungsberuf, wird es sehr schwierig ohne eine stichhaltige Begründung hierzu. "Nur um sicher zu gehen", ist meiner Ansicht nach viel zu dürftig. Sicherlich brauchst Du die Gründe für die Krankheit nicht angeben (Einstellen muss Dich aber auch keiner), jedoch ist das eine sehr zwiespältige Sache auf der Frage nach dem "warum". Falls es ein (Auto-)Unfall war z.B. spricht doch auch nichts dagegen!

Grüße

Micha

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Moin,

Danke für die Antworten.

Also in erster Linie geht es darum, was passiert wenn die Agentur sagt, das die Ausbildung nicht mehr mit Erfolg (eben durch den Ausfall) beendet werden kann. Also wie es danach weiter gehen kann. Darum ja die Frage wie ich das am besten in eine Bewerbung einbauen kann. Da ich ja nachweislich schon angefangen habe diesen Beruf zu erlernen. Bzw. besser gesagt ob ich das in eine Bewerbung mit einbauen sollte.

Das ich im Bewerbungsgespräch selber nicht viel dazu sagen muß, ist soweit klar.

 

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vor 7 Stunden schrieb mqr:

Hallo ChefHeftig,

die maximale Fehlzeit bei der eine Zulassung noch möglich ist beträgt 20%, ...

Gibt es dazu eine belastbare Quelle?

vor 6 Stunden schrieb mqr:

Da Du ja dann nur den Ausbildenden wechseln willst und nicht den Ausbildungsberuf, wird es sehr schwierig ohne eine stichhaltige Begründung hierzu...

So wie der TE schreibt, scheint es sich um eine von der Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter finanzierte Maßnahme zu handeln, die bei entsprechenden Bildungsträgen durchgeführt werden. Diese werden wohl eher nicht als Ausbildende (Unternehmen) im klassischen Sinn sein, so dass hier die Problematik nicht entsteht.

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vor 57 Minuten schrieb ChefHeftig:

Moin,

Danke für die Antworten.

Also in erster Linie geht es darum, was passiert wenn die Agentur sagt, das die Ausbildung nicht mehr mit Erfolg (eben durch den Ausfall) beendet werden kann...

 

Im ersten Post schreibst Du, es handelt sich um eine Umschulung, nun aber beziehst Du Dich auf eine Ausbildung. Was ist es denn nun?

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Entschuldigung, falls es zu Verwirrungen gekommen ist.

Also, im Moment befinde ich mich in einer Umschulung zum Fisi, die durch einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit finanziert wird.

Durch die lange Fehlzeit kann es aber durchaus dazu kommen, das die Agentur mich aus dieser Maßnahme nimmt. Da ich diesen Beruf aber gerne erlernen möchte, schaue ich mich jetzt schon einmal nach Alternativen um bzw. ich gucke wie es im schlimmsten Fall weiter geht. Und da wäre halt nur eine reguläre Ausbildung ein Weg.

Darum ja die Frage ob ich in einer Bewerbung erwähnen sollte, das ich schon einmal eine Ausbildung begonnen habe, diese aber aufgrund einer längeren Ausfallzeit / Krankheit leider nicht beenden konnte und das ich die in der Ausbildung vermittelten Inhalte als "Grundkenntnisse" mitbringe?

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Hallo WYSIFISI,

vor 9 Stunden schrieb WYSIFISI:

Gibt es dazu eine belastbare Quelle?

Zitat

 "Ob und ab welchem Umfang Fehlzeiten einer Prüfungszulassung entgegenstehen können, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Die Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass Fehlzeiten bis zu 10% der gesamten Ausbildungszeit für die Prüfungszulassung unschädlich sind. Wird von einzelnen Auszubildenden diese Grenze überschritten, so muss im Einzelfall dargelegt werden, dass aufgrund des individuellen Leistungs- und Ausbildungsstandes trotz der erheblichen zeitlichen Lücken das Ausbildungsziel noch erreicht worden ist. Dazu muss detailliert nachgewiesen werden, welche Unterrichts- bzw. Praxisgebiete durch die Fehlzeiten betroffen waren und wie jeweils die so entstandenen Lücken ausgeglichen worden sind. Entsprechende Nachweise müssen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der IHK vorgelegt werden. Die IHK Berlin behält sich vor, ggf. zusätzliche Unterlagen anzufordern."

Quelle: https://www.ihk-berlin.de/pruefungen_lehrgaenge/pruefungen/ausbildungspruefungen/Termine_in_der_Aus-_und_Weiterbildung/Voraussetzungen_zur_Pruefungszulassung/Zulassung_zur_Abschlusspruefung/2262830

Die Grenze kenne ich aus einigen Fällen. Da das BBIG nur davon spricht, dass die Ausbildungszeit zurückgelegt worden sein muss und nicht nur rein kalendarisch geendet hat, kann man nur auf die ständige Rechtsprechung verweisen.

Grüße

Micha

Bearbeitet von mqr
Zitatformatierung
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Kann durchaus sein, dass das jede IHK etwas anders handhabt.

@ChefHeftig:
Welche IHK wäre das denn bei dir?

Ein anderes Problem wäre aber eventuell die abgebrochene Ausbildung. Ich meine mich schwach erinnern zu können, dass man, wenn man eine Ausbildung abgebrochen hat, die selbe Ausbildung nicht noch einmal machen kann. (Ausnahme Wechsel zu einem anderen Ausbildungsunternehmen) Keine Ahnung mehr, weshalb (bzw. wo das geschrieben steht), aber ich meine, so etwas mal gehört zu haben.

Auf die Schnelle finde ich dazu aber leider aktuell keine Quellen.

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Hallo!

Hier muss unterschieden werden zwischen:

1. Abbruch einer Ausbildung (Kündigung) und

2. Aufgabe einer Ausbildung (ein Kündigungsgrund; der zum Zeitpunkt der Kündigung feststehende Wunsch, einen anderen Beruf zu erlernen)

Ein Abbruch der Ausbildung durch eine Kündigung führt nicht automatisch dazu, dass der Azubi die Ausbildung nicht mehr machen kann. Dies ist nur der Fall, wenn als Kündigungsgrund die Aufgabe der Ausbildung angegeben wird. Die Grundlage hierfür ist der § 22 des Bundesbildungsgesetzes (Link). Der Punkt ist, dass eine ordentliche Kündigung (Frist: 4 Wochen) für den Azubi nach der Probezeit nur in einem solchen Fall möglich ist. Dies ist eine Ausnahmeregelung, denn ansonsten ist von einer außerordentlichen Kündigung abgesehen nur ein Aufhebungsvertrag möglich, um aus dem Ausbildungsvertrag zu kommen, ohne die Ausbildung aufzugeben (und dem muss der Arbeitgeber zustimmen).

Diese Freiheit hat ihren Preis: Wenn man aufgrund der Aufgabe einer Ausbildung kündigt und sich anschließend in der selben Branche erneut bewirbt - die Ausnahmeregelung also ungerechtfertigt in Anspruch nimmt -, kann der frühere Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen. Man kann seine Meinung später auch ändern und sich doch wieder bewerben - wichtig ist nur, dass man zum Zeitpunkt der Kündigung davon überzeugt war, den Beruf wechseln zu wollen.

LG

Bearbeitet von apehead
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Hallo,

vor 22 Stunden schrieb apehead:

Hier muss unterschieden werden zwischen:

1. Abbruch einer Ausbildung (Kündigung) und

2. Aufgabe einer Ausbildung (ein Kündigungsgrund; der zum Zeitpunkt der Kündigung feststehende Wunsch, einen anderen Beruf zu erlernen)

Ich kenne mich da nicht wirklich aus, aber befindet man sich während einer Umschulung überhaupt in einem Ausbildungsverhältnis? Also ist man schon bei der IHK als Azubi FISI angemeldet? Oder wird man am Ende der Maßnahme einfach zur Externenprüfung angemeldet? Wenn dem so ist, dann erledigt sich ja die Frage "darf ich die Ausbildung überhaupt weiter machen, wenn ich die Umschulung beende?". Da ja die IHK sowieso noch gar nicht involviert war.

Aber ich würde dir auch empfehlen direkt bei der zuständigen Stelle, in diesem Fall deinem Jobcenter, nachzufragen wie es in deinem Fall mit dem langen Ausfall in der Umschulung gehandhabt werden soll. Da kann dir hier vermutlich keiner eine wirklich verwertbare Antwort zu geben, zumal offiziell ja sowieso IMMER von Einzelfallentscheidungen die Rede ist bei den Jobcentern <_<.

Wenn du die Umschulung allerdings abbrichst, ohne direkt in ein Ausbildungsverhältnis zu kommen, kann ich mir vorstellen, dass du erst einmal deine Bezüge gekürzt oder sogar gestrichen bekommst. Man unterschreibt da ja diesen "Mitwirkungsverpflichtungsmist". Daher solltest du dich diesbezüglich auf jeden Fall absichern.

 

Liebe Grüße

Rienne

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