Veröffentlicht 10. August 20169 j Hallo! Ich habe durch einen Kollegen erfahren, dass er während seiner Ausbildung (im selben Ort wie ich, aber anderer Betrieb/Branche) eine Wegezeitvergütung erhalten hat. Er meinte ich müsste länger als insgesamt 2 Std. am Tag unterwegs sein (Hin- und Rückweg). Da dies bei mir der Fall ist, wollte ich erst hier nachfragen, ob ich überhaupt einen Anspruch auf eine solche Gutschrift habe. Ich habe ein Jobticket von meinem Arbeitgeber erhalten, brauche aber wie gesagt mehr als 2 Std. für beide Wege. Viele Grüße caipi
10. August 20169 j vor 14 Minuten schrieb Caipi20: Hallo! ... Ich habe ein Jobticket von meinem Arbeitgeber erhalten, brauche aber wie gesagt mehr als 2 Std. für beide Wege. Viele Grüße caipi Da hast du deine Wegzeitvergütung.. Sowas ist immer von AG zu AG verschieden. Dein Kollege (Kumpel) bekommt es und du eben nicht.
10. August 20169 j Ist meines Wissens nach komplett freiwillig und ich kenne das in meinem Umfeld von genau gar keinem, der sowas bekommt.
10. August 20169 j bei uns bekommen ein paar azubis "etwas dazu" für die monatskarte, mehr auch nicht. Denke wenn dann ist das wie schon erwähnt auf jedenfall eine Freiwillige Sache vom AG.
10. August 20169 j Während der Ausbildung hat mein AG einen Teil der Monatskarte bezahlt. Das war mittels Betriebsvereinbarung festgesetzt. Eine Wegzeitvergütung wäre ein Traum gewesen, da ich jeden Tag ~4 Stunden unterwegs war. Aber ich kenne auch niemanden der so etwas bekommt. Ist sicher eine freiwillige Sache.
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.