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BAB, Wohngeld, BaföG


jk86

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Moin,

kennt sich hier jemand mit den Themen aus?

Ich bin 30, fange jetzt eine FISI-Ausbildung an. Habe ein Studium abgebrochen und war danach 2 Jahre arbeitslos. Wegen Studienfachwechsels nach dem 4. Fachsemester hatte ich im Studium keinen Anspruch mehr auf Bafög. Unterhalt lief mit 27 aus. Ich wohne alleine, in einer eigenen Wohnung. Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt mehr, daher wird es schwierig Einkommensnachweise oder Unterhalt zu bekommen. Beim Jobcenter wurde mir gesagt, ich solle BAB, Bafög und Wohngeld beantragen, aber:

+ BAB bekomme ich vermutlich nicht, weil mein Vater vermutlich zu gut verdient,

+ Auf Bafög habe ich keinen Anspruch mehr bzw. würde aus demselben Grund abgelehnt,

+ Wohngeld kann ich nur beantragen wenn BAB + Bafög beantragt wurden (warum auch immer <_<). Außerdem wollen die Mietnachweise der letzten 3 Monate und sowas sehen, was ich noch nicht habe, weil ich zur Arbeitsaufnahme erst in ein paar Tagen umziehe. Würde die ganze Bürokratie aber gern vor dem 1. Arbeitstag erledigen, solange ich noch Zeit habe.

Das Gehalt reicht zwar um mich im ersten Lehrjahr über Wasser zu halten, ich hätte allerdings etwas weniger als jetzt gerade mit Hartz IV.

Leider hab ich mit Ämtern schlechte Erfahrungen gemacht, die tun alles um einen davon abzuhalten, Geld zu bekommen...

Hat jemand Tipps, Erfahrungen, Ideen, wie ich das Gehalt etwas aufstocken könnte? (Nebenjob ist keine Option.)

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Hallo,

 

also Bafög wirst du bei einer betrieblichen Ausbildung sowieso nicht bekommen.

Gesetzestext: " Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden; dies gilt auch für den Besuch der Berufsschule. "

 

BAB solltest du auf jeden Fall beantragen, unabhängig vom Kontakt zu deinen Eltern.

Du wirst ja dann einen Bewilligungsbescheid oder Ablehnungsbescheid bekommen, mit dem du dann auf jeden Fall Wohngeld beantragen kannst.

Denke aber eigentlich, dass du, falls du wirklich zu wenig Ausbildungsvergütung erhalten wirst, auch BAB bekommen wirst und die Agentur für Arbeit sich dann ggf. das Geld von deinem Vater wieder zurückfordern wird.

Im §67 (5) des SGB III steht dazu übrigens Folgendes:

Zitat

(5) Das Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten. Das Einkommen ist ferner nicht anzurechnen, soweit ein Unterhaltsanspruch nicht besteht oder dieser verwirkt ist.

Mit 32 sollte ja eigentlich kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen.

Ich selber bin 30 und bekomme BAB, ohne dass ich Einkommensnachweise meiner Mutter vorlegen konnte. Habe zu ihr auch seit Jahren keinen Kontakt.

vor 14 Stunden schrieb jk86:

Leider hab ich mit Ämtern schlechte Erfahrungen gemacht, die tun alles um einen davon abzuhalten, Geld zu bekommen...

Das ist bei den Jobcentern (Hartz IV) leider die Regel - kann ich auch Lieder von singen. Die Kennen oftmals gar nicht die Rechte, was einem zusteht, und man muss jeden Furz extra beantragen und denen die gesetzlichen Vorgaben aufzeigen, bevor man etwas bekommt. (Beispiel: Fahrtkostenerstattung zur Wahrnehmung des Umgangsrechts)

Die Agentur für Arbeit, und gerade die Abteilung für BAB, ist da, meiner Erfahrung nach, ganz anders. Die haben mir da sogar sehr geholfen - z..B. bei der Betreuungspauschale für meine Kinder. Und auch bei der Wohngeldstelle waren die Mitarbeiter sehr hilfsbereit und haben versucht jegliche "Lücken" zu meinem Vorteil zu nutzen.

 

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

 

Liebe Grüße

Rienne

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Hallo!

Ich war in einer sehr ähnlichen Situation und habe auch alles versucht: Wie Rienne schon gesagt hat fällt BAFöG grundsätzlich weg in einer Berufsausbildung. Wie du schon richtig gesagt hast, muss erst BAB beantragt werden und im Fall eines negativen Bescheids kannst du dann Wohngeld beantragen. In meinem Fall haben die Eltern zu viel verdient für BAB, womit Wohngeld auch automatisch weg fiel. Der Grund ist (so wurde es mir zumindest erklärt): Du kannst nur dann einen Antrag auf Wohngeld stellen, wenn BAB aus einem anderen Grund als zu gutem Verdienst deiner Eltern abgelehnt wurde. Das heißt: Verdienen die Eltern zu gut, fallen BAB und Wohngeld automatisch weg. Nur falls BAB aus einem anderen Grund abgelehnt wird, zum Beispiel weil du bei deinen Eltern wohnst oder wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, aber dort wohnen könntest (das Pendeln zwischen Wohnung und Betrieb nicht unzumutbar wäre), hast du Anspruch auf Wohngeld.

Von Mitazubis und anderen ITlern weiß ich, dass es auch wenn man diese Hürde genommen hat mit dem Wohngeldantrag meistens nicht klappt, weil man in IT-Berufen tendenziell recht hohe Ausbildungsvergütungen bekommt und das ist nunmal das einzige, was für Beamte zählt. Die schauen halt in ihrer Tabelle nach, welche durchschnittlichen Lebenskosten es in Region X gibt, ziehen die von der Vergütung ab und geben dann in dieser Branche meistens einen negativen Bescheid. Die Erfahrung von Rienne ist einer der wenigen Fälle, von denen ich gehört bzw. gelesen habe, in denen es geklappt hat.

Leider bin ich damals nicht auf die Idee gekommen, den Aufenthaltsort meines Vaters (kaum Kontakt) als unbekannt anzugeben, sonst hätte es vielleicht auch bei mir geklappt.

LG

apehead

Bearbeitet von apehead
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vor einer Stunde schrieb apehead:

Die Erfahrung von Rienne ist einer der wenigen Fälle, von denen ich gehört bzw. gelesen habe, in denen es geklappt hat.

Liegt bei mir vermutlich aber auch daran, dass ich alleinerziehende Mutter von zwei Kindern bin - dementsprechend mein Bedarf bzw Anspruch natürlich auch bei Weitem höher ist als bei Einzelpersonen. Ich würde ohne die Betreuungskosten für meine Kinder auch über dem BAB-Satz liegen mit meiner Ausbildungsvergütung.

Es gibt in meiner Klasse aber auch Azubis, die echt zu wenig verdienen und entsprechend BAB bekommen.

vor einer Stunde schrieb apehead:

Leider bin ich damals nicht auf die Idee gekommen, den Aufenthaltsort meines Vaters (kaum Kontakt) als unbekannt anzugeben, sonst hätte es vielleicht auch bei mir geklappt.

Wenn kein Kontakt besteht, wie der TO es schildert, würde ich das auch entsprechend ausfüllen - die wollen da, soweit ich mich erinnere, dann halt die letzte, dem Antragsteller bekannte Adresse des Elternteils wissen.

 

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vor 4 Stunden schrieb Rienne:

[...]Mit 32 sollte ja eigentlich kein Unterhaltsanspruch mehr bestehen.[...]

Ein Unterhaltsanspruch besteht immer bei Eltern, Kindern und Ehepartnern, wenn diese sich eigenständig nicht finanzieren können, und der Unterhaltspflichtige über ein bestimmtes Gehalt verdient.

Ob man nun Geld vom Amt bekommt, und dieses sich das Geld wieder vom Unterhaltspflichtigen zurückholt, oder ob nicht, kann einem ja egal sein, wenn eh kein Kontakt mehr besteht. Du wärst aber z.B. genauso unterhaltspflichtig für deine Eltern, wenn diese ins Pflegeheim kommen würden und dies nicht eigenständig finanziert werden könnte, falls du über Betrag x verdienst. Ist halt immer die Frage, ob dies direkt gezahlt wird, oder ob über den Umweg über ein Amt.

Was du vermutlich meinst ist der Kindesunterhalt bei geschiedenen Partnern, den derjenige vom ehemaligen Partner bekommt, bei dem das Kind wohnt. Der gilt nur bis zum Ende der Erstausbildung, bis zur Heirat oder bis zu 27 (?) Jahren.

 

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Ich schätze, es dürfte allen klar gewesen sein, dass es hier um Kindesunterhalt ging. ;)

Die "normale" Unterhaltspflicht, von der du sprichst, spielt für die Praxis ohnehin keine große Rolle, da potenzielle Empfänger alles versuchen müssen, um eigenständig über die Runden zu kommen, inklusive des Annehmens eines Nebenjobs neben der Ausbildung. Und wer damit (als Einzelperson) nicht sein Leben finanzieren kann, der lebt (meiner Meinung nach) über seine Verhältnisse.

LG

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vor 4 Minuten schrieb apehead:

Die "normale" Unterhaltspflicht, von der du sprichst, spielt für die Praxis ohnehin keine große Rolle, da potenzielle Empfänger alles versuchen müssen, um eigenständig über die Runden zu kommen, inklusive des Annehmens eines Nebenjobs neben der Ausbildung

Woher nimmst du bitte diesen "Wissen"? Es ist sogar so, dass du beim Bezug von BAB einen Freibetrag für Nebenjobs hast.

Auch die zuständige Stelle für BAB kann nicht verlangen, dass man bei einer 40h Arbeitswoche während einer Ausbildung noch nebenher arbeitet.

vor 7 Minuten schrieb apehead:

Und wer damit (als Einzelperson) nicht sein Leben finanzieren kann, der lebt (meiner Meinung nach) über seine Verhältnisse.

Tut mir leid, aber eine Ausbildungsvergütung ist nicht dazu gedacht um sein Leben davon zu bestreiten.

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Ich hatte mal Wohngeld bekommen. Die Miete meiner Wohnung war der förderfähigste Höchstsatz - ich war sogar schon verheiratet - noch im Studium bei 0 Einkommen und meine Frau gerade mit dem Studium fertig und Arbeitslos. Da gab es irgendwas um die 60€. Will sagen: Kleinvieh macht zwar Mist wenn du allerdings mit der Ausbildungsvergütung nicht klar kommst, nicht mehr Unterhaltsberechtigt bist und es ansonsten auch keine Fördermöglichkeiten für dich gibt, bringt dir das dann auch nicht mehr so viel.

Was dann noch generell in Frage käme, wäre ein Bildungskredit. Den gibt es ja nicht nur für Studenten sondern auch für Auszubildene. Den muss man dann halt so legen, dass du mit dem Ausbildungsgehalt + Restbetrag durch Kredit klar kommst. Wenn 250€ zusätzlich jeden Monat durch Kredit dazu kämen wären das nach 3 Jahren ca. 9000€. Da du sicherlich verkürzt entsprechend weniger. Ist ja nicht so als würde man sich da in nicht stemmbare Umkosten stürzen die nach der Ausbildung nicht mehr zu leisten wären.

vor 53 Minuten schrieb Crash2001:

Ein Unterhaltsanspruch besteht immer bei Eltern, Kindern und Ehepartnern, wenn diese sich eigenständig nicht finanzieren können, und der Unterhaltspflichtige über ein bestimmtes Gehalt verdient.

Ach du liebes bisschen. Zum Glück (!) ist das nicht so.  Dann könnte man ja als Sohn einer mittelständigen Familie einfach die Füße hoch legen und Vater darf bis zum Lebensende löhnen. Nein das ist nun wirklich nicht der Fall.

Die Sache mit dem Pflegeheim ist eine bestimmte Sonderform und kein Argument für eine Verallgemeinerung. Generell ist ein Unterhaltsanspruch an das Alter und den Ausbildungsstand und anderen Faktoren geknüpft. Eltern sind generell nur bis zum Erwerb der Erstausbildung unterhaltspflichtig wobei ein Studium nach einer Ausbildung auch wieder als Erstausbildung gezählt werden kann. Irgendwann ist hier aber schluss vor allem wenn das Kind schon ein gewisses Alter und x-abgebrochene Ausbildungswege hinter sich hat.

Zu diesem Thema: https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder-wann-ist-schluss-mit-lustig_016856.html

Bearbeitet von Uhu
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vor 30 Minuten schrieb Rienne:

Woher nimmst du bitte diesen "Wissen"? Es ist sogar so, dass du beim Bezug von BAB einen Freibetrag für Nebenjobs hast.

Auch die zuständige Stelle für BAB kann nicht verlangen, dass man bei einer 40h Arbeitswoche während einer Ausbildung noch nebenher arbeitet.

Ich sprach aber nicht von BAB, sondern vom Unterhaltsanspruch eines (volljährigen, nicht zu Hause wohnenden) Azubis gegenüber seinen Eltern. Sofern die Eltern nicht ganz generell unterhaltspflichtig sind (z.B. wenn man schon eine Ausbildung hinter sich hat), kann man den allgemeinen Unterhaltsanspruch ihnen gegenüber nur unter sehr strengen Bedingungen durchsetzen. Unter anderem muss man als Azubi vorher nachweisen, dass man mit Ausbildungsvergütung und Nebenjob nicht über die Runden kommt, was im Allgemeinen schwer werden dürfte. Mit den (Netto ausgezahlten) 320 € eines Friseur-Azubis und (Netto ausgezahlten) 450 € wird in aller Regel ein Leben möglich sein. Natürlich ein sehr eingeschränktes, aber das ist nunmal so. Mal ganz von den Ausbildungsvergütungen im IT-Bereich abgesehen, die zum Teil ein Dreifaches, in der Regel mindestens aber ein Zweifaches davon betragen.

Zitat

Tut mir leid, aber eine Ausbildungsvergütung ist nicht dazu gedacht um sein Leben davon zu bestreiten.

Eine Ausbildungsvergütung nicht, aber eine Ausbildungsvergütung + Nebenjob schon.

Ich sage damit auch nicht, dass ich es toll finde, dass man als volljähriger Azubi in der IT (in der Regel) keinerlei Unterstützung vom Staat bekommt, ich bin schließlich selbst davon betroffen. Aber es ist auch gelogen, dass ich nachts unter einer Brücke pennen muss und jeden Tag nur 6 EL Haferflocken essen kann.

LG

Bearbeitet von apehead
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vor 8 Stunden schrieb Mttkrb:

Käme für dich auch eine WG in Frage? Damit kannst du deine Ausgaben auch nochmal drücken.

Ich hab 6 Jahre in WGs gewohnt und jetzt das erste mal wieder in einer Einzelwohnung, als Untermieterin für eine Freundin die ein Jahr im Ausland ist. Für meine Stadt und die Wohnungsgröße ist die Wohnung sogar sehr günstig (320 € kalt bei 42m² - das hab ich in meiner WG für ein 20m²-Zimmer bezahlt... aber wir hatten auch kein Klo im Treppenhaus und ein Dach wo's nicht reinregnet ;) - wenigstens wird das jetzt neu gemacht, mit dem netten Effekt dass ich in meiner letzten Woche die ich ausschlafen kann um Punkt 8 von Handwerken ausm Schlaf gehämmert wurde ;) )

vor 7 Stunden schrieb Crash2001:

Der gilt nur bis zum Ende der Erstausbildung, bis zur Heirat oder bis zu 27 (?) Jahren.

AFAIK wurde der Anspruch von 27 Jahren auf 25 Jahre runtergestuft vor einigen Jahren und ich habe noch das Glück, bei den 27ern dabei zu sein. Vielleicht verwechsle ich das aber auch gerade mit der Höchstgrenze für die Familienversicherung undoder Kindergeld, weiß ich nicht mehr...

Danke an alle erstmal für eure Antworten, ich war heute bei der Arbeitsagentur und der Herr der mich betreut hat war auch sehr nett. Jetzt alles ausfüllen und mal schauen was bei rauskommt. Ist jetzt nicht so dass ich ohne das Geld im Minus wäre, hab bisher ja auch auf Hartz IV-Niveau ganz ok gelebt für meine (nicht hohen) Bedürfnisse. Aber ein kleines Plus hin und wieder wäre halt auch schön...

Bearbeitet von jk86
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