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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Zusammen, 

da ich keine Berufschule habe, hoffe ich dass ihr mir helfen könnt.

Ich habe damals in meinem Projektantrag unter "Anhang", bestimmte Dinge aufgelistet z.B. eine Testplanung.
Davon habe ich jetzt allerdings doch nicht alle erstellt/erstellen müssen, dafür habe ich jedoch einiges anderes (mehr).

Kann man da einfach etwas abweichen, oder muss ich das irgendwo erwähnen? zumal ich im Antrag nichts von Quellcode im Anhang erwähnt hatte, mir aber in der Bewilligung des Antrags gesagt wurde, dass ich Code mit angeben muss.

Schon mal danke im voraus. 

Mit sonnigen Grüßen,
Pantrtxp

"Planung ist das ersetzen von Zufall durch den Irrtum."
Klingt dumm, ist aber häufig so.
Planungen ändern sich, und das ist auch der IHK bewusst.
Erklärt in der Doku kurz, warum ihr in der Umsetzung vom Antrag / der Planung abweicht, und im Normalfall ist dann alles gut.

  • Autor

Danke, werde ich so machen.
ich habe allerdings zusätzlich in meiner Genehmigung mit Auflage als Auflage stehen: "Pflichtenheft / Fachkonzept auf mindestens 5 Seiten dokumentiert."

Mein Pflichtenheft umfasst allerdings bei weitem keine 5 Seiten (zzt. eine). Muss/Soll ich mir da jetzt irgendwas aus den Fingern saugen um das bestmöglich zu strecken? Finde ich irgendwie sinnfrei.

Aber "Nichtbeachtung folgender Hinweise / Auflagen führt zu einer deutlichen Abwertung der Arbeit." macht mich etwas fragwürdig ob es nicht doch sein muss. 

vor 8 Minuten schrieb pantrtxp:

Mein Pflichtenheft umfasst allerdings bei weitem keine 5 Seiten (zzt. eine). Muss/Soll ich mir da jetzt irgendwas aus den Fingern saugen um das bestmöglich zu strecken? Finde ich irgendwie sinnfrei.

Das solltest du direkt mit deiner IHK abklären, eine sichere Antwort wird dir hier niemand geben können.

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