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Termin der Projektpräsentation (FISI)


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Hallo.

ich Habe gerade den Termin für meine Letzte Prüfung, also die Präsentation und ggf. Fragerunde bekommen und der termin ist erst Ende August.

ist das Schikane von der IHK? ich muss bis zum 30.05. die Projektdokumentation abgegeben haben und soll dann 3 Monate später auf Fragen dazu noch exakt antworten können? in dem Zeitraum mach ich so viele andere Dinge dass ich die Woche zuvor wahrscheinlich nur damit verbringe mir meine eigene Dokumentation noch mehrfach ansehen zu müssen.

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Soweit ich weiß haben 2 der 3 Prüfer deine Doku bei dem Vortrag lediglich einmal überflogen, und auch für den Doku-Prüfer macht es wenig sinn sachen zu fragen die 1zu1 in der Doku stehen oder die du in deiner Präsentation erklärt hast. (Und in der 15min Fragerunde müssen die auch noch zur "Ganzheitlichen Qualifikation" Fragen stellen)

Man sollte es auch nach 3 Monaten noch hinbekommen mehr Ahnung über das selbstgemachte Projekt zu haben als jemand der sich (ehrenamtlich?) deine Doku durchgelesen hat.

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Seid doch froh, dass ihr so frühzeitig gesagt bekomnt, wann ihr geprüft werdet. So ksnn man sich doch gut vorbereiten. Ich hatte damals freitahs den Brief in der Post, dass ich den darauffolgenden Mittwoch geprüft werde...

Und es ist auch üblich, dass zwischen Abgabe der Doku und Präsentation mehrere Wochen/Monate ins Land ziehen.

vor 1 Stunde schrieb OMem:

Und in der 15min Fragerunde müssen die auch noch zur "Ganzheitlichen Qualifikation" Fragen stellen

Müssen sie nicht. Handhabt jede IHK/jeder PA auch anders. "Eigentlich" müssen sich die Fragen laut Prüfungsordnung auf das Projekt beziehen. Aber letzten Endes finden die Prüfer, wenn sie wollen, immer einen Weg auf ihre "Wunschfrage" zu kommen. D.h. man kann Glück oder Pech haben...

Bearbeitet von Rienne
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Gerade eben schrieb LennyO:

Zumal die Ausbildung ja Offiziell maximal bis zum 31.07 andauert oder nicht?

Offiziell dauert eine Ausbildung bis zum Bestehen der Abschlussprüfung. Punkt! Aunahme: Man hat entgültig nicht bestanden.

Du bist ja auch nicht noch bis zum 31.8. Azubi, wenn du erst zum 1.9. angefangen hast und bereits Anfang Juli deine Prüfung bestanden hast.

Das verstehen auch die meisten Betriebe nicht. Diese sind jedoch z.B. auch verpflichtet ihren Azubi nach dem Durchfallen bis zu einem weiterem Jahr weiter zu beschäftigen, sofern dieser die Prüfung noch einmal (oder bei erneutem Durchfallen sogar ein drittes Mal) antreten möchte und auch im Betrieb verbleiben möchte.

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vor 3 Minuten schrieb Rienne:

Offiziell dauert eine Ausbildung bis zum Bestehen der Abschlussprüfung.

Das ist mir klar und auch richtig!

Jedoch verwirrt die IHK selbst einen damit, da ich z.B. GA1 wiederholen musste und in dem Schreiben der IHK selber stand, dass sich meine Ausbildung bis zum 31.07 verlängern würde.

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Offiziell dauert eine Ausbildung bis zum Bestehen der Abschlussprüfung. Punkt! Aunahme: Man hat entgültig nicht bestanden.

Das ist so aber falsch. Die Ausbildung endet, ohne eine Kündigung, mit Ablauf der Ausbildungszeit. Das bedeutet es endet mit dem, im Vertrag angegebenen, Datum (+- nachträglich genehmigte Verkürzungen oder Verlängerungen). Die Ausnahme hier ist, wenn die Prüfung vor Ende der Ausbildungszeit bestanden wird. Dann endet die Ausbildung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Wenn du also (auch entschuldigt) nicht an der Abschlussprüfung teilnimmst oder nicht bestehst und dann anschließend nicht aktiv eine Verlängerung im Ausbildungsbetrieb verlangst, ist deine Ausbildung mit Ablauf des Vertrages vorbei. Und dies obwohl du nicht endgültig durchgefallen bist.

Und ich kenne tatsächlich jemanden, der dann stattdessen eine Vollzeitstelle in einem anderen Bereich angefangen hat anstatt seine Ausbildung zu verlängern und erneut bei der Prüfung anzutreten. Ist zwar aus dem Bereich Krankenpflege, aber da gelten ja die gleichen Regeln. 

Zu prüfen in §21 BBiG und §8 BBiG

Das verstehen auch die meisten Betriebe nicht. Diese sind jedoch z.B. auch verpflichtet ihren Azubi nach dem Durchfallen bis zu einem weiterem Jahr weiter zu beschäftigen, sofern dieser die Prüfung noch einmal (oder bei erneutem Durchfallen sogar ein drittes Mal) antreten möchte und auch im Betrieb verbleiben möchte.

Hier liegst du richtig, aber ich möchte hier noch einmal konkretisieren. Der Azubi muss die Verlängerung auch aktiv verlangen. Ansonsten endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablauf des Vertrages.

 

 

 

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