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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen, 

 

Ich hab folgendes Problem, ich bin seit gestern im Krankenhaus und werde wohl nicht zur schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung fit sein?

Was muss ich jetzt tun?

Und könnte ich deswegen gekündigt werden?

 

 

vor 20 Minuten schrieb pueblo:

Ich hab folgendes Problem, ich bin seit gestern im Krankenhaus und werde wohl nicht zur schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung fit sein?

Was muss ich jetzt tun?

Am besten erstmal bei deiner IHK informieren, was Sache ist. Die IHK Köln sagt dazu:

Zitat

Wird ein Prüfling vor der Prüfung krank, kann er jederzeit zurücktreten. Wichtig: Schriftliche Erklärung und Attest!

Der Rücktritt muss rechtzeitig vor Beginn der Prüfung und durch schriftliche Erklärung erfolgen. Diese ist bei der IHK einzureichen. Der Nachweis muss in der Regel durch ein ärztliches Attest geführt werden.

In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Der Prüfungsbewerber hat also noch uneingeschränkt die Möglichkeit, an der Prüfung teilzunehmen und eine eventuell nicht bestandene Prüfung zweimal zu wiederholen.

Quelle: https://www.ihk-koeln.de/AxCMSweb/Krankheit_Pruefung.AxCMS

Projektarbeit und sechs Monate dürften damit aber natürlich für die Tonne sein.

vor 20 Minuten schrieb pueblo:

Und könnte ich deswegen gekündigt werden?

Kündigung wegen Krankheit? Eher nicht, hängt letztlich aber vom Einzelfall ab.

Auch hier würde ich an deiner Stelle einen kurzen Blick auf die Seite deiner IHK riskieren. Die IHK Düsseldorf regelt die Ausnahmen wie folgt:

Zitat

Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Bei häufigen Kurzerkrankungen kann gekündigt werden, wenn
- in einem Zeitraum von 24 Monaten
- pro Jahr mindestens ungefähr 45 bis 60 solcher Kurzkrankheitstage anfallen.

Kündigung bei Langzeiterkrankungen
Bei Langzeiterkrankungen kann gekündigt werden, wenn
- feststeht, dass die Eignung für den Ausbildungsberuf infolge der Krankheit (zum Beispiel Allergien) dauerhaft entfallen ist
- oder mit einer Gesundung innerhalb der Ausbildungszeit nicht zu rechnen ist. Dies ist der Fall, wenn in den nächsten 24 Monaten nicht mit einer Gesundung zu rechnen ist (BAG 12.04.2002; NZA 2002,1081) oder der Azubi bereits 18 Monate arbeitsunfähig erkrankt und eine Gesundung noch völlig ungewiss ist (BAG 21.05.1992; DB 1993, 1292).

Quelle: https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/ausbildung/ausbildung-von-a-z/krankheit-arbeitsunfaehigkeit-2596750#titleInText3

Bearbeitet von Visar
Ergänzung zur Kündigung

Ich war in einer ähnlichen Situation. Bei mir lief das so, dass ich ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügte hier nicht) einreichen musste und von der Prüfung zurückgetreten bin. Ich schätze, dies wird überall so sein, zur Sicherheit deine IHK fragen. Die sind in aller Regel sehr freundlich und sagen dir genau, was du brauchst.

Gekündigt werden kannst du deswegen nicht, aber der Ausbildungsvertrag wird nicht automatisch verlängert. Wenn du nicht zur Prüfung antrittst, so endet dieser am im Vertrag angegeben Datum. Hier solltest du auch mit deinem Ausbilder sprechen, damit dein Vertrag verlängert wird.

Wünsche dir gute Besserung und alles Gute.

vor 37 Minuten schrieb MamaSchlumpf:

Bei mir lief das so, dass ich ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügte hier nicht) einreichen musste und von der Prüfung zurückgetreten bin.

Korrekt, genau das ist der Weg. Da passiert auch nichts schlimmes.

Für Doku/Präsi/FG hast Du noch nichts gemacht oder hattest Du bereits ne Doku eingereicht ?

Die musst Du meiner Erfahrung nach nicht neu erstellen, falls

 

 

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