Veröffentlicht 20. Juni 20205 j Hallo zusammen, ich hatte gestern meine Prüfung derzeit befürchte ich bei GA1 durchgefallen zu sein auch unter 30% (ich hoffe mal nicht). Jetzt wollte ich nur mal aus Interesse wissen ob man dann wieder in die Berufsschule gehen muss?
20. Juni 20205 j "Ja. Jeder Auszubildende hat die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen, auch Auszubildende, die sich auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten. Der Ausbildungsbetrieb meldet Sie bei der Berufsschule neu an, wenn der Ausbildungsvertrag verlängert wird." - IHK Hamburg Ich würde es Dir außerdem auch empfehlen, selbst wenn es keine Pflicht wäre. Es hat nun mal auch einen Grund, warum du nicht bestanden hast und den kannst du am besten angehen, indem du die Theorie in einem solchen Lernumfeld nachholst.
20. Juni 20205 j vor 54 Minuten schrieb Malteffonk: "Ja. Jeder Auszubildende hat die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen, auch Auszubildende, die sich auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten. Der Ausbildungsbetrieb meldet Sie bei der Berufsschule neu an, wenn der Ausbildungsvertrag verlängert wird." - IHK Hamburg Ich würde es Dir außerdem auch empfehlen, selbst wenn es keine Pflicht wäre. Es hat nun mal auch einen Grund, warum du nicht bestanden hast und den kannst du am besten angehen, indem du die Theorie in einem solchen Lernumfeld nachholst. Also ich muss sagen all die 3 Jahre Berufsschulausbildung haben, wenn überhaupt, 1/10 des Wissens für die Prüfungen ausgemacht. Das was man in der Schule gelehrt bekommt und das was die IHK abfragt sind zwei paar Stiefel meiner Meinung nach.
20. Juni 20205 j Solang du noch Auszubildender bist, ja. Wenn aber z.B dein Ausbildungsvertrag abgelaufen ist und du dich als externer Prüfling anmeldest, brauchst du denke ich nicht mehr die Berufsschule zu besuchen.
20. Juni 20205 j vor 2 Stunden schrieb grandgurke: Also ich muss sagen all die 3 Jahre Berufsschulausbildung haben, wenn überhaupt, 1/10 des Wissens für die Prüfungen ausgemacht. Das was man in der Schule gelehrt bekommt und das was die IHK abfragt sind zwei paar Stiefel meiner Meinung nach. ist halt ziemlich abhängig von der bs.unsere z.b. hat im 3. Jahr Themen beigebracht und dann direkt dazu Prüfungsaufgaben aus den letzten Jahren geübt
21. Juni 20205 j vor 17 Stunden schrieb TasK: ist halt ziemlich abhängig von der bs.unsere z.b. hat im 3. Jahr Themen beigebracht und dann direkt dazu Prüfungsaufgaben aus den letzten Jahren geübt Sowas hätte ich mir von unserer Schule auch gewünscht. Ich denke das sich hier der Lehrplan und der Plan der IHK deutlich voneinander unterscheiden.
21. Juni 20205 j Gesetzlich gesehen ja, gibt aber Ausbildungsbetriebe die in Abstimmung natürlich mit dem Azubi das nicht für nötig erachten. Da der nächstmöglich Termin dann im November wäre und ein Schulbesuch ab Mitte Sept. bis Nov. ja nicht mehr so notwendig sein wird.
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