Veröffentlicht 25. Juli 20205 j Hi! Ich habe folgendes Problem. Teil A gesamt 41 punkte Teil B GA1 46 punkte GA2 55 punkte Wiso 57 punkte gesamt 52 punkte muss ich zwingend noch die GA1 wiederholen oder kann ich die punkte behalten? danke!
25. Juli 20205 j http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Müsstest du nicht eher Teil A wiederholen? Teil B wäre mit 52 Punkten doch eigentlich bestanden.
25. Juli 20205 j Autor vor 16 Minuten schrieb Visar: http://www.caesborn.de/pruefungspage/notenrechner.html Müsstest du nicht eher Teil A wiederholen? Teil B wäre mit 52 Punkten doch eigentlich bestanden. Vielen Dank für die Antwort, Das ist auch meine Frage, auf dem Antrag zur Teilnahme an der Wiederholung ist auch GA1 angekreuzt aber wie ich weiß, muss man nur das Teil, das man nicht bestanden hat, wiederholen. 🤔
26. Juli 20205 j Autor vor 19 Stunden schrieb charmanta: Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A Uff 😅... danke!
28. Juli 20205 j Autor Am 26.7.2020 um 00:51 schrieb charmanta: Ist ein Fehler. Du wiederholst Teil A Ich habe eine Email an IHK geschrieben und hier ist die Antwort, jetzt bin ich verwirrt 🤪 In der Rechtsbehelfsbelehrung steht dass Prüfungsteile, in denen mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, sind auf Antrag nicht zu wiederholen. Zitat Sehr geehrter Herr …, in einer Wiederholungsprüfung müssen alle Prüfungsbereiche wiederholt werden, die mit weniger als 50 Punkten abgeschlossen wurden. Somit müssen Sie auch die GH 1 wiederholen. Mit freundlichen Grüßen Leiter Prüfungen Geschäftsbereich Beruf und Bildung
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