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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier, hoffe ich hab hier den richtigen Thread erwischt. Ich schreibe am 30.03.2022 die Abschlussprüfung Teil 1 als FiSi und frage mich ob ich dort meine Berichtshefte abgeben/vorzeigen muss.

Ihr wisst ja bestimmt wie das mit den Berichtsheften immer ist ;) Mag eigentlich ungern jetzt alles nachholen, da mir die Zeit vom Lernen abgeht.

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal

Das hängt von deiner IHK ab. Pauschal kann man dir das nicht beantworten.

Wenn du jetzt aber alles "nachholen" musst, dann ist da eh schon was schief gelaufen.

Und dann würde ich empfehlen das lieber jetzt nachzuholen als erst zum Ende der Ausbildung. 

Das da etwas schief gelaufen ist, ist mir durchaus bewusst. Darauf musst du mich auch nicht hinweisen ;) Bin bei der IHK München, in der Berufsschule konnte es mir auch keiner sagen.

Steht das denn sonst auf dem Einladungsbrief dabei?

vor 35 Minuten schrieb evlkcf:

Das da etwas schief gelaufen ist, ist mir durchaus bewusst.

Scheinbar jedoch noch nicht so richtig, unabhängig davon ob der schriftliche Ausbildungsnachweis jetzt prüfungsrelevant ist oder nicht, dokumentierst du damit was dir in deiner Ausbildung so beigebracht wurde. Da es deinem Ausbilder scheinbar auch nicht interessiert ob du da was rein schreibst oder nicht, besteht ein gewisses Risiko das ihm auch relativ egal ist ob dir alle Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Irgendwann stehst du unausgebildet nach drei Fehlversuchen vor der IHK, klagst über deinen Betrieb und musst denen nachweisen was dir alles (nicht) vermittelt wurde.

vor 15 Minuten schrieb deralch:

Zur Anmeldung deiner Prüfung musstest du doch dein Berichtsheft Online hochladen bei der IHK oder?

Nein, aber ist ja auch meine Abschlussprüfung Teil 1. Also ehemalige Zwischenprüfung.

vor 3 Minuten schrieb evlkcf:

Nein, aber ist ja auch meine Abschlussprüfung Teil 1. Also ehemalige Zwischenprüfung.

Hm merkwürdig. Wir mussten alle unser Berichtsheft bis zu einer gewissen KW Online im Azubi Portal der IHK hochladen. (BaWü)
Am besten rufst du mal bei deiner IHK in München an die wissen das.

  • 11 Monate später...

Anhand der Antworten merkt man schnell dass hier von der Abschlussprüfung ausgegangen wird. Die Frage bezog sich allerdings auf die AP1, was früher "Zwischenprüfung" genannt wurde und da musst du natürlich nicht das Berichtsheft dabei haben... Bei der AP2 hingegen, was früher die "Abschlussprüfung" war schon.

Grundsätzlich gilt (zumindest bei der IHK Aachen) dass das Berichtsheft bis zu 3 Monate nachträglich im Online Portal hochgeladen werden soll, das bedeutet du solltest dich schnellstmöglich um die Nachweise kümmern egal ob die sie für die Prüfung brauchst oder nicht. Das wird nur Stichproben artig überprüft aber schlimmstenfalls könnte dir die Zulassung aberkannt werden, daher kümmer dich einfach drum.

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