Zum Inhalt springen

Krank am Tag der Prüfung Teil 1


Gast

Empfohlene Beiträge

Was ist wenn man am Tag der GAP1 krank ist? Kann man dann "einfach" zur nächsten Prüfung Teil 1 oder ist es schwierig?
Mein Freund ist grad in einer Umschulung und hat sich gestern den Arm gebrochen. Es ist unsicher, ob er diesen zur Prüfung wieder nutzen kann.
Also würde er eine AU vom Arzt bekommen?
Nun hat er Sorge, dass seine Umschulung platzt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich würd als erstes so schnell wie möglich Kontakt mit dem Kostenträger und dem Umschulungsunternehmen aufnehmen.

Auf dem Attest müsste der Arzt genau vermerken das dein Kollege an diesem Tag nicht prüfungsfähig ist. Eine normale AU reicht glaube ich nicht.

Dann bist du glaube ich für die IHK entschuldigt und automatisch für den nächsten Termin 6 Monate später eingeplant, aber ob dein Kostenträger einfach so weiterzahlt hängt an vielen Faktoren. Ich denke da spielen auch bisherige Fehlzeiten usw mit rein.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb tommy231:

Mit einem gebrochenem Arm ist man normal fähig eine Prüfung zu schreiben. Dies wird aber vom Arzt entschieden..  Wenn nicht in 6 Monaten nochmal versuchen. Hat mir ein Freund gesagt.

Man ist zwar fähig etwas zu schreiben aber nicht wirklich in der Lage eine zeitlich begrenzte Prüfung zu schreiben. In der Regel schafft man die Prüfung eh gerade so mit etwas Zeit, um vielleicht noch einmal darüber schauen und kontrollieren zu können.

Ich hatte kein gebrochenen Arm aber mir haben die Finger weh getan von all der Schreiberei. Wer weiss wie stark der Arm belastet wird wenn schon die Finger schmerzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb pixelpink:

Was ist wenn man am Tag der GAP1 krank ist?

Wir reden hier von der AP1 in der Mitte der Ausbildung/Umschulung oder der AP2 am Ende? 

Die GAP1 (Ganzheitliche Abschlussprüfung 1) war am Ende der Ausbildung/Umschulung und diese Prüfung gibt es nicht mehr. 

Im ersten Fall, wenn er korrekt entschuldigt wurde, schreibt er einfach 6 Monaten später mit. Da seine Umschulung da noch mindestens 1 Jahr laufen sollte, stellt dies normalerweise kein Problem dar.

Im letzteren Fall sollte das von Seiten der IHK auch kein Problem sein und er auch einfach 6 Monate später schreiben können. Aber dann muss er mit dem Kostenträger und seinem Bildungsträger klären, dass er ein halbes Jahr länger machen möchte/muss. Wenn beide zustimmen, ist er da fein raus.  Wenn einer der beiden Parteien aber "Nein" sagt, dann hat er vermutlich ein kleines Problem.  

Bearbeitet von Sullidor
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...