19. MĂ€rz 202519. Mar  Hallo zusammen, ich stecke gerade in einer etwas verzwickten Lage und hoffe, jemand hier hat eine gute Idee. Ich war Azubi in meinem alten Betrieb, habe dort aber wegen wirklich schlechten Ausbildungsbedingungen gekĂŒndigt, da ich erfolglos da GesprĂ€ch mit den Leuten gesucht habe. Jetzt habe ich die Möglichkeit, meine Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortzusetzen. Die IHK hat mir nochmal bestĂ€tigt, dass das mit einem nachtrĂ€glichen Aufhebungsvertrag am einfachsten wĂ€re, weil sich dann beide Seiten offiziell darauf einigen wĂŒrden. Problem: Die Personalabteilung meines alten Betriebs weigert sich kategorisch, diesen Aufhebungsvertrag auszustellen. BegrĂŒndung? "Weil Baum." (Also absolut nicht nachvollziehbar, kein echter Grund.) Ich will den alten Betrieb jetzt nicht unnötig verĂ€rgern oder eskalieren lassen, aber gleichzeitig brauche ich eine Lösung, um sauber aus der Sache rauszukommen. Hat jemand Tipps, wie ich das Ganze diplomatisch angehen kann, ohne dass es zum groĂen Drama wird? Bin fĂŒr jeden Rat dankbar! Beste GrĂŒĂe Â
19. MĂ€rz 202519. Mar Was war den dein KĂŒndigungsgrund? Falls du auĂerordentlich aus wichtigem Grund gekĂŒndigt hast, brauchst du keinen Aufhebungsvertrag, um die Ausbildung in einem anderen Betrieb erneut zu beginnen. Â Abgesehen davon denke ich, dass man um eine Eskalation (also rechtlich dagegen vorgehen) nicht drumherum kommt, wenn sich der Ex-Betrieb weigert, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Falls du bei einer Gewerkschaft bist, kannst du da mal um Hilfe fragen. Bearbeitet 19. MĂ€rz 202519. Mar von Bebok
19. MĂ€rz 202519. Mar Kleiner Tipp: Involviere die IHK nicht zu sehr in den Streit mit deinem Betrieb, die sind wenns drauf ankommt immer auf Seite des Unternehmens.
20. MĂ€rz 202520. Mar Es ist anzunehmen, dass die IHK auf einem Aufhebungsvertrag besteht, da eine KĂŒndigung auĂerhalb der Probezeit nur durch die Aufgabe des Aubildungsberufes möglich ist. HeiĂt, man kann offiziell keine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf mehr fortfĂŒhren. Das alte Ausbildungsunternehmen kannst Du nicht zu einem Auflösungsvertrag zwingen. Dazu gibt es, wie bei allen VertrĂ€gen, die Möglichkeit der Vertragsbeendigung aus 'wichtigem Grund', wenn es einer der Parteien nicht mehr zuzumuten ist, an dem Vertrag festzuhalten. Das sollte aber auch der IHK bekannt sein.
20. MĂ€rz 202520. Mar Puh, das dĂŒrfte schwierig fĂŒr dich werden ohne das Wohlwollen deines Ex-Ausbildungsbetriebs. Das BBiG sieht eine KĂŒndigung auf beiden Seiten nach der Probezeit nicht vor (insbesondere i.V.m. einer FortfĂŒhrung der gleichen Ausbildung), sofern kein wichtiger Grund dafĂŒr vorliegt. Siehe §22 BBiG. Damit eine KĂŒndigung aus wichtigem Grund ĂŒberhaupt wirksam werden kann, dĂŒrfen die zugrundeliegenden Ursachen nicht lĂ€nger als 2 Wochen bekannt sein und der Grund muss im KĂŒndigungsschreiben explizit aufgefĂŒhrt sein. Hinzu kommen etwaige Nachweise der schriftlichen Anmahnung der Gegenseite, Fristsetzungen, ggf. Protokolle ĂŒber vergangene vereinbarte MaĂnahmen und deren Auswirkungen auf den Ausbildungsverlauf etc. etc. Im Falle eines Rechtsstreits sehe ich fĂŒr dich ganz schlechte Chancen, da etwas fĂŒr dich Positives zu erreichen. Eine ordentliche KĂŒndigung ist demnach nur zulĂ€ssig, wenn du die Ausbildung gĂ€nzlich aufgeben möchtest. Anderenfalls stellt die KĂŒndigung einen Vertragsbruch dar und dein Ex-Ausbildungsbetrieb könnte ggf. sogar SchadenersatzansprĂŒche gegen dich geltend machen. --- TLDR: Nach meiner Auffassung bist du auf das Wohlwollen deines Ex-Ausbildungsbetriebs angewiesen und kannst ohne Aufhebungsvertrag nicht die laufende Ausbildung bei einem anderen Betrieb zu Ende fĂŒhren.
20. MĂ€rz 202520. Mar Schlichtung bei der IHK beantragen mit Dringlichkeit. Dein Wunsch: Aufhebungsvertrag per XXXX wegen fĂŒr Dich nicht akzeptabler Ausbildung. vor 34 Minuten schrieb mlwhoami: Im Falle eines Rechtsstreits sehe ich fĂŒr dich ganz schlechte Chancen, da etwas fĂŒr dich Positives zu erreichen. Vor einem Rechtsstreit schreibt BBIG die Schlichtung voraus und die kann zum gewĂŒnschtem Ergebnis fĂŒhren. Sofort Antrag an die IHK und dann soll der AG sagen was er will. Der Schlichterspruch entscheidet .... danach steht der Rechtsweg frei
21. MĂ€rz 202521. Mar Was hier im Thread teilweise geschrieben wird ist so nicht richtig, daher stelle ich es kurz klar. Wenn du kĂŒndigst (ohne Aufhebungsvertrag), kannst du durchaus die Ausbildung bei einem anderen Betrieb in genau diesem Beruf fortsetzen. Was allerdings stimmt ist, dass du eine Sperre bekommst (i.d.R. hier mehrere Monate)! Du bist aber nicht auf Lebenszeit von der Ausbildung zum FI verbannt, wie es hier und auch generell oft suggeriert wird. Lebenslange Sperren ist ohnehin im FI Beruf so kaum gegeben. Lediglich wenn man 3x durch die AbschlussprĂŒfung rasselt wĂ€re man raus, aber auch nur fĂŒr den Schwerpunkt. HeiĂt konkret, wenn ein FI:SI 3x durch die PrĂŒfung fĂ€llt, kann er als :AE erneut in die PrĂŒfung(en). Â
21. MĂ€rz 202521. Mar vor 1 Stunde schrieb skylake: [...] kannst du durchaus die Ausbildung bei einem anderen Betrieb in genau diesem Beruf fortsetzen  vor 1 Stunde schrieb skylake: Was allerdings stimmt ist, dass du eine Sperre bekommst (i.d.R. hier mehrere Monate)!  Hast du zufĂ€llig zu den Regelungen rund um diese Sperre eine Quelle, aus der man sich mehr Informationen dazu holen kann? Mich wĂŒrde interessieren, wonach sich die Möglichkeit dieser "nur Sperre" sowie die Dauer richtet. Und wie das Ganze in der Praxis umgesetzt wird, wenn der Auszubildende dann den gleichen "Ausbildungsdurchlauf" spĂ€ter irgendwann fortsetzt. Wird das mit Blick auf die PrĂŒfungstermine gleichgesetzt mit "VerlĂ€ngerung der Ausbildung beantragt / PrĂŒfzyklus 6 Monate nach hinten geschoben"? Meine Annahme bisher war, dass Auszubildende nach einer ordentlichen einseitigen KĂŒndigung zumindest den aktuellen Ausbildungsdurchlauf komplett aufgeben mĂŒssen und die gleiche Ausbildung (/im selben Schwerpunkt) nur ĂŒber einen neuen Ausbildungsvertrag hinterher komplett von vorne beginnen können. Ich denke ein paar mehr AusfĂŒhrungen ĂŒber eine Sperre dĂŒrften fĂŒr den TE ebenfalls sehr interessant sein, falls eine Schlichtung ĂŒber die IHK und eine Einigung mit dem ehem. Ausbildungsbetrieb ĂŒber einen Aufhebungsvertrag nicht möglich sind.
21. MĂ€rz 202521. Mar Ich kenne die Sperre nur bei Geld vom Amt wenn ich nicht sofort ne neue Stelle habe. Aber die KĂŒndigung selbst ist ein mögliches Problem nach BBIG:  - Seite 13 von 40 -Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und fĂŒr Verbraucherschutz sowie des Bundesamts fĂŒr Justiz â www.gesetze-im-internet.de   § 22 KĂŒndigung (1) WĂ€hrend der Probezeit kann das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis jederzeit ohne Einhalten einer KĂŒndigungsfrist gekĂŒndigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis nur gekĂŒndigt werden 1. 2. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer KĂŒndigungsfrist, von Auszubildenden mit einer KĂŒndigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich fĂŒr eine andere BerufstĂ€tigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die KĂŒndigung muss schriftlich und in den FĂ€llen des Absatzes 2 unter Angabe der KĂŒndigungsgrĂŒnde erfolgen. (4) Eine KĂŒndigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur KĂŒndigung Berechtigten lĂ€nger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes GĂŒteverfahren vor einer auĂergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung (1) Wird das BerufsausbildungsverhĂ€ltnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund fĂŒr die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im Falle des § 22 Absatz 2 Nummer 2. Die juristische Frage ist ergo ob die geschilderten VerhĂ€ltnisse als "wichtiger Grund" anzusehen sind. DafĂŒr gibts die IHK und die Schlichtung.  IHK DĂ schreibt hierzu  Verhaltensbedingte KĂŒndigung der/des Auszubildenden Wenn der Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag verstöĂt, können Auszubildende aus verhaltensbedingten GrĂŒnden kĂŒndigen. Aber auch der Azubi muss das zu missbilligende Verhalten in der Regel zunĂ€chst abmahnen. Nur bei schweren VertragsverstöĂen kann eine KĂŒndigung direkt ohne vorherige Abmahnung ausgesprochen werden. Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Ein Austausch mit den Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater der IHK ist sinnvoll. GrĂŒnde fĂŒr eine verhaltensbedingte könnten zum Beispiel sein: schlechte Ausbildung durch den Betrieb Beleidigungen und SchlĂ€ge sexuelle Ăbergriffe wiederholt verspĂ€tete Zahlung der AusbildungsvergĂŒtung wiederholte Nichtfreistellung zur Berufsschule oder notwendige ĂŒberbetriebliche Ausbildung wiederholt unerlaubte Ăberstunden VerstoĂ gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz Fehlen eines geeigneten Ausbilders Betrieb wird die Ausbildungsbefugnis entzogen *** Nach den Schilderungen ist es also denkbar dass die KĂŒndigung gar keinen Bestand hat wenn der TE nicht nachweislich den Betrieb abgemahnt hat. Also nochmal: IHK und/oder Schlichtung aktivieren  Â
21. MĂ€rz 202521. Mar vor 48 Minuten schrieb charmanta: Nach den Schilderungen ist es also denkbar dass die KĂŒndigung gar keinen Bestand hat wenn der TE nicht nachweislich den Betrieb abgemahnt hat. Zumindest unter der vorliegenden PrĂ€misse, dass er seine laufende Ausbildung woanders fortfĂŒhren möchte. Guter Punkt!  Bin gespannt, was der TE mit den vorliegenden Infos anfĂ€ngt und ob wir ĂŒber den weiteren Verlauf noch etwas erfahren werden. Ist ein echt interessantes Thema.
21. MĂ€rz 202521. Mar Am 20.3.2025 um 12:15 schrieb charmanta: Schlichtung bei der IHK beantragen mit Dringlichkeit. Dein Wunsch: Aufhebungsvertrag per XXXX wegen fĂŒr Dich nicht akzeptabler Ausbildung. Vor einem Rechtsstreit schreibt BBIG die Schlichtung voraus und die kann zum gewĂŒnschtem Ergebnis fĂŒhren. Sofort Antrag an die IHK und dann soll der AG sagen was er will. Der Schlichterspruch entscheidet .... danach steht der Rechtsweg frei IHK zu involvieren ist sehr riskant und fĂŒhrt wahrscheinlich nicht zu einem positiven Ergebnis. Ich habe es selbst erlebt.
21. MĂ€rz 202521. Mar vor 7 Stunden schrieb mlwhoami: eine Quelle Ich habe gerade kein Dokument zur Hand, aber die Situation jedes Jahr bei mindestens 3-4 FĂ€llen in meinen Ausbildungsklassen. Also die Situation, dass der AG den Aufhebungsvertrag verweigert und der Azubi selbst (nach) der Probezeit kĂŒndigt. FĂŒhrte bisher - wie oben geschrieben - nicht zu dem Fall, dass man nicht weitermachen konnte. Die genaue Dauer habe ich nicht im Kopf, es waren einige Monate. Danach muss der Azubi auch nicht von vorne beginnen, da Zeiten angerechnet werden. Laut den beiden IHKen in denen ich tĂ€tig bin ist aber ein Aufhebungsvertrag definitiv vorzuziehen, da dann nahtlos in ein anderes Unternehmen gewechselt und die Ausbildung fortgefĂŒhrt werden kann. Man muss auch nicht die Ausbildung von vorne starten, auch nicht wenn man selbst kĂŒndigt. Das ergibt sich schon aus der Logik heraus. Es geht primĂ€r darum gewisse Zeiten zu erfĂŒllen (z. B. die Fehlzeitenregelung nicht knacken). Ob es dann eine mehrmonatige Pause zwischen der Ausbildung gibt oder nicht ist dann vollkommen unerheblich. vor 34 Minuten schrieb cmaker: nicht zu einem positiven Ergebnis Hier wĂŒrde ich nicht pauschalisieren. Die beiden IHKen fĂŒr die ich tĂ€tig bin sind absolut pro Azubi und versuchen immer alles, damit die Azubis am Ende gut und glĂŒcklich durch die Ausbildung kommen. Die gehen auch aktiv gegen Unternehmen vor, die die Azubis nicht ausbilden oder andere krumme Dinge machen.
22. MĂ€rz 202522. Mar vor 19 Stunden schrieb skylake: Ich habe gerade kein Dokument zur Hand, aber die Situation jedes Jahr bei mindestens 3-4 FĂ€llen in meinen Ausbildungsklassen. Also die Situation, dass der AG den Aufhebungsvertrag verweigert und der Azubi selbst (nach) der Probezeit kĂŒndigt. FĂŒhrte bisher - wie oben geschrieben - nicht zu dem Fall, dass man nicht weitermachen konnte. Die genaue Dauer habe ich nicht im Kopf, es waren einige Monate. Danach muss der Azubi auch nicht von vorne beginnen, da Zeiten angerechnet werden. Laut den beiden IHKen in denen ich tĂ€tig bin ist aber ein Aufhebungsvertrag definitiv vorzuziehen, da dann nahtlos in ein anderes Unternehmen gewechselt und die Ausbildung fortgefĂŒhrt werden kann. Man muss auch nicht die Ausbildung von vorne starten, auch nicht wenn man selbst kĂŒndigt. Das ergibt sich schon aus der Logik heraus. Es geht primĂ€r darum gewisse Zeiten zu erfĂŒllen (z. B. die Fehlzeitenregelung nicht knacken). Ob es dann eine mehrmonatige Pause zwischen der Ausbildung gibt oder nicht ist dann vollkommen unerheblich. Hier wĂŒrde ich nicht pauschalisieren. Die beiden IHKen fĂŒr die ich tĂ€tig bin sind absolut pro Azubi und versuchen immer alles, damit die Azubis am Ende gut und glĂŒcklich durch die Ausbildung kommen. Die gehen auch aktiv gegen Unternehmen vor, die die Azubis nicht ausbilden oder andere krumme Dinge machen. AuĂer wenn sie ein 4 AugengesprĂ€ch mit dem AG wollen und sich dann dermaĂen beeinflussen lassen. Bei uns hieĂ es auch immer pro Azubi, aber am Ende ist es der Betrieb der die IHK mitfinanziert. Bearbeitet 22. MĂ€rz 202522. Mar von cmaker
22. MĂ€rz 202522. Mar Es gibt IMMER mit jeder Partei ein 4 Augen GesprĂ€ch und dann den Schiedsspruch. Oder auch keinen Wenn es aussichtslos erscheint kann auch die Vertragsauflösung festgelegt werden Â
5. April 20255. Apr Am 19.3.2025 um 20:21 schrieb anyquestion123: Hallo zusammen, ich stecke gerade in einer etwas verzwickten Lage und hoffe, jemand hier hat eine gute Idee. Ich war Azubi in meinem alten Betrieb, habe dort aber wegen wirklich schlechten Ausbildungsbedingungen gekĂŒndigt, da ich erfolglos da GesprĂ€ch mit den Leuten gesucht habe. Jetzt habe ich die Möglichkeit, meine Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortzusetzen. Die IHK hat mir nochmal bestĂ€tigt, dass das mit einem nachtrĂ€glichen Aufhebungsvertrag am einfachsten wĂ€re, weil sich dann beide Seiten offiziell darauf einigen wĂŒrden. Problem: Die Personalabteilung meines alten Betriebs weigert sich kategorisch, diesen Aufhebungsvertrag auszustellen. BegrĂŒndung? "Weil Baum." (Also absolut nicht nachvollziehbar, kein echter Grund.) Ich will den alten Betrieb jetzt nicht unnötig verĂ€rgern oder eskalieren lassen, aber gleichzeitig brauche ich eine Lösung, um sauber aus der Sache rauszukommen. Hat jemand Tipps, wie ich das Ganze diplomatisch angehen kann, ohne dass es zum groĂen Drama wird? Bin fĂŒr jeden Rat dankbar! Beste GrĂŒĂe Die Website https://lexdresden-rechtsanwaelte.jimdosite.com bietet kompakte Infos zu IT-Recht. FĂŒr kleinere IT-Firmen oder Start-ups kann sie ein hilfreicher erster Anlaufpunkt sein. Professionellere Lösungen wĂ€ren jedoch ratsam bei komplexeren IT-VertrĂ€gen, Datenschutzfragen oder rechtlichen Auseinandersetzungen im digitalen Bereich.  Hey, das ist echt eine schwierige Situation â aber gut, dass du dir frĂŒh Hilfe holst. Versuche es nochmal schriftlich, höflich aber bestimmt, mit Hinweis auf die IHK-Empfehlung und deinem Wunsch, die Ausbildung geordnet zu beenden. Vielleicht hilft ein gemeinsames GesprĂ€ch mit einem IHK-Vertreter als Vermittler. So zeigst du Kooperationsbereitschaft und gibst deinem alten Betrieb die Chance, ohne Gesichtsverlust zu reagieren. Dokumentiere alles, falls es spĂ€ter zu Problemen kommt. Wichtig: Lass dich nicht entmutigen â dein neuer Weg ist absolut richtig! Viel Erfolg! Â
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