Dienstag um 21:361 Tag Hallo in die Runde,Verzeiht, wenn ich hier unter der falschen Rubrik poste.Bei mir steht derzeit ein dauerhafter Einsatz bei einem Kunden an. Geplant ist, dass ich 1 Jahr lang in Vollzeit den Kunden im täglichen Betrieb unterstütze. Das Ganze soll 3-4x pro Woche vor Ort stattfinden.Ich würde im selben Zug einen Firmenwagen bekommen den ich privat nutzen darf. Hier stelle ich mir nun die Frage, ob jemand von euch ähnliche Situationen hatte und wie sich dies auf die Versteuerung des FW ausgewirkt hat. Speziell frage ich mich, ob der Kundenstandort als erste Tätigkeitsstätte gilt (80km) oder weiterhin der in meinem Arbeitsvertrag genannte Standort meines AG (8km)AG hat mir (mündlich) mitgeteilt, es würde nichts an der Versteuerung ändern, jedoch weiß ich nicht, wie verbindlich solche Aussagen sind, da wir ja keine Experten in Steuerrecht sind 😉Danke im Voraus!
vor 19 Stunden19 h Dies ist keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung und kan Fehler enthalten.IMHO:Nach §9 Abs. 4 EStg ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung nur dann erste Tätigkeitsstätte, wenn der AN dort dauerhaft tätig werden soll."Dauerhaft" wird im allgemeinen definiert als: unbefristet, für die Dauer des Dinstverhältnisses, oder für mehr als 48 Monate.Da der Kundeneinsatz auf 1 Jahr befristet ist, würde hier, meiner Meinung nach, der Kundenstandort nicht zur ersten Tätigkeitsstätte werden. Damit bleibt die erste Tätigkeitsstätte der AG-Betrieb mit 8km Entfernung.Kleiner Tip am Rande: Einzelbewertung statt 0,03%Falls Du nicht täglich zum AG fährts (weil du ja 3–4 Tage beim Kunden bist), lohnt sich ggf. die Einzelbewertung (0,002% × Listenpreis × Entfernung × tatsächliche Fahrten) statt der pauschalen 0,03%-Methode. Bei weniger als ~15 Fahrten/Monat zur Ersten Tätigkeits Stelle kann das günstiger sein.Wie geschrieben, dies ist eine Darstellung meiner Kenntnisse und kein Ersatz für eine steuerliche BEratung.
vor 18 Stunden18 h Autor Genau das denke ich mir eigentlich auch. Aber der Fakt, dass zb die sogenannte "Spesen" nach 3 Monaten entfallen aufgrund "regelmäßiger Arbeitsstätte" hatten mich dann doch verunsichert und die Angst, dass etwas ähnliches auch beim FW der Fall sein könnte, kam auf.Aber danke für deinen Input 😊 wenn deine Meinung vielleicht noch von 1-2 weiteren Usern bestätigt werden könnte, wäre ich beruhigt 😄
vor 18 Stunden18 h ich glaube das ist eher ein Thema für Deinen Steuerberater ?vor 1 Stunde, Enno hat gesagt:Damit bleibt die erste Tätigkeitsstätte der AG-Betrieb mit 8km Entfernung.seh ich auch sovor 1 Stunde, Enno hat gesagt:Einzelbewertung statt 0,03%und genau das mit dem STB klären. Mag ja auch an Deiner Situation abhängen ?
vor 15 Stunden15 h Ich kann dir dazu nur meine persönliche Erfahrung schildern.Ich habe einen Firmenwagen, der nach der 1%-Regel versteuert wird. Meine Arbeitsstätte liegt etwa 30 Kilometer entfernt, allerdings bin ich nur einmal im Monat im Büro. Entsprechend fällt bei mir auch nur selten ein Arbeitsweg zur ersten Tätigkeitsstätte an.Wenn mein Arbeitgeber mich dauerhaft zu einem Kunden schicken würde, würde sich an meiner ersten Tätigkeitsstätte nichts ändern. Die Fahrten zum Kunden wären aus meiner Sicht als Außendiensttätigkeit zu werten und somit nicht zusätzlich steuerpflichtig. Gerade bei Technikern, die regelmäßig oder dauerhaft bei verschiedenen Kunden im Einsatz sind, wäre es auch kaum praktikabel, jede einzelne Fahrt steuerlich gesondert zu erfassen und zu bewerten.Letztlich schickt dich dein Arbeitgeber ja zum Kunden, damit du dort mit dem Firmenwagen dienstliche Aufgaben erledigst.
vor 8 Minuten8 min Ich würde auf jeden Fall auch klären ob evtl. das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz greift - beträfe ja auch die Arbeitszeit: Ohne Überlassung würde ich tippen die Differenz Weg Arbeit/Kunde = Arbeitszeit, ist ja eine Dienstreise. Und alles schriftlich!
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