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Betrieb nach Schule


killme

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Hallo,

ich habe heute einen Wisch auf den Tisch geknallt gekriegt in dem steht dass ich ab sofort nach der Schule wieder ins Büro kommen soll.

Meine Frage ist das zulässig bzw. rechtlich ok?

Ich habe eigentlich keine Lust nach der Schule in den Betrieb zu kommen! Auch denke ich, dass mein 2 Wochen Block so gedacht ist dass man genug Zeit fürs lernen und Schularbeiten machen hat.

Ich habe immer in 2 Wochen Blocks Schule, meine Azubi-Kollegen haben aber jede Woche 1 oder 2 Tage Schule.

Bitte sagt mir ob ich wirklich täglich nach der Schule ins Geschäft kommen muss!!!! PLZ!!!:(

greetingz

killme

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Also meines Wissens musst Du nach der Schule nicht mehr in den Betrieb.

Eine Schulstunde entspricht einer Arbeitsstunde! Rechne das mal die Woche auf!

Wenn Du 8 Std. Schule am Tag hast musst Du auf keinen Fall mehr in die Schule. Wenn Du aber nur 6 Stunden hast könnte es möglich sein, glaube aber nicht. Ich such mal was im Gesetz!

Das habe ich gefunden ist zwar noch nicht der Hit, aber suche weiter:

Aus dem Berufsausbildungsgesetz!

(6) Wenn an ganzjährig und saisonmäßigen Berufsschulen einzelne Unterrichtsstunden an einem Schultag entfallen oder wenn an lehrgangsmäßigen Berufsschulen während des Lehrganges der Unterricht an bis zu zwei aneinanderfolgenden Werktagen entfällt und es in jedem dieser Fälle wegen des Verhältnisses zwischen der im Betrieb zu verbringenden Zeit und der Wegzeit nicht zumutbar ist, daß der Lehrling wärend dieser unterrichtsfreien Zeit den Betrieb aufsucht, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling diese Zeit unter Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung frei zu geben.

Gruß,

Christian

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Original geschrieben von killme

Bitte sagt mir ob ich wirklich täglich nach der Schule ins Geschäft kommen muss!!!! PLZ!!!:(

§ 7.

Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind

Ich gehe mal davon aus, dass du volljährig bist.

Das bedeutet, dass du für die Zeit des Unterrichtes freigestellt bist, nicht aber danach. Berechnet wird Schulzeit, und zwar auf die minute genau. Die Pausen werden mit deiner täglichen Pause verrechnet, und das bedeutet, dass nach 6 Stunden Schule noch ein Defizit zur normalen täglichen Arbeitszeit besteht, das der Arbeitgeber einfordern kann. Auch Blockunterricht ändert nichts daran.

Auszug aus der von Reaper verlinkten Seite :

Eine Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Ausbildungszeit mit einem festgeschriebenen Zeitumfang, wie es zum Beispiel das Gesetz für jugendliche Auszubildende anordnet, ist künftig nur zulässig, wenn einzelvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen (wie zum Beispiel im bayerischen Friseurhandwerk) eine Anrechnung vorschreiben.

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bisher war das auch so...... bisher.....

Wo bleibt dann der Sinn vom Blockunterricht????

Warum gehe ich 2 Wochen am Stück in die Schule???

Dann könnte ich doch auch vormittags in die Schule und immer nachmittags arbeiten.....

Was ist das nur für eine Welt???

Ich fange an meine Ausbildung zu hassen.

Da ist 2 Jahre lang alles cool und wie man sich seine Ausbildung wünscht und dann sowas..... *grrrr* ich weiß schon dass es wegen dem Wisch nochmal ordentlich ärger gibt (spätestens wenn die anderen AZUBIS wieder im Hause sind....)

Wenn euch noch irgendein Schlupfwinkel einfällt teilt mir diesen bitte mit... (es könnte meine Arbeitsmoral retten)

:-)

greetingz

killme

PS: Ja ich bin 18 wenn auch erst seit kurzem aber diese Regelung ist bei uns im Betrieb neu (life suxx)

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...wieso ist der sinn von blockunterricht, dass du zusätzliche freizeit bekommst?

...ansonsten, hast du recht es tut schon weh wenn einem ein privileg gestrichen wird.

...ich würd nochmal in verhandlungen treten, ob berichtsheft schreiben in dieser zeit kein angebot für den betrieb ist.

..betriebsrat/jav fragen? aber rechtlich (siehe oben) geht wahrscheinlich nichts.

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ich meine mit dem Blockunterricht ist doch wohl bezweckt, dass man genug Zeit zum lernen und arbeiten hat. Dass so die ganze Energie in diesen 2 Wochen in die Schule geht.

Wenn man allerdings nach der Schule noch bis um 5 Uhr im Betrieb ist und man kommt total ausgelaugt nach Hause dann braucht sich mein Lehrherr ja nicht wundern dass mein Notendurchschnitt fällt und ich öfter fehle, etc.

by killme

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Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. In Deinem Vertrag stehen so und so viel WOchenstunden als Arbeitszeit (oder tägliche). Und Da kann Dich der Arbeitgeber zwingen nach der Schule nochmal zu kommen.

Anders sieht es aus bei Minderjährigen. Wenn die an einem Tag mehr als 5 Stunden Unterricht haben, dann darf der Arbeitgeber sie danach nicht mehr beschäftigen. Das heißt aber auch nicht das die Stunden dann einfach wegfallen. Die sind dann zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen.

Bine

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Also ich würde sagen, dass es auch darauf ankommt, wo deine Berufsschule ist.

Wir hatten zum Beispiel auch Blockunterricht.

Die Berufsschule lag aber ca. 50 km (eine Strecke) vom Ausbildungsbetrieb entfernt.

Folglich gab es bei uns Azubis, die im Lehrhotel gewohnt haben.

Und von denen kann man wohl schlecht erwarten, dass sie nach der Schule noch zur Arbeit gehen.

Somit mussten auch die nicht mehr arbeiten, die jeden Tag nach hause gefahren sind.

Das zählt natürlich nicht, wenn deine Berufsschule im gleichen Ort wie dein Ausbildungsbetrieb ist...

Gruß

rainbow

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Original geschrieben von killme

Wenn man allerdings nach der Schule noch bis um 5 Uhr im Betrieb ist und man kommt total ausgelaugt nach Hause dann braucht sich mein Lehrherr ja nicht wundern dass mein Notendurchschnitt fällt und ich öfter fehle, etc.

Ähm, Du übertreibst die Auswirkungen aber doch etwas ... da kommen dann schnell Zweifel auf, ob Du Dich für die richtige Ausbildung/Beruf entschieden hast.

bimei

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Original geschrieben von Containy

ABER: Der Weg zur Arbeit ist doch auch keine Arbeitszeit??

Zunächst einmal : Du arbeitest nicht, du wirst ausgebildet.

An- und Abfahrt sind Arbeitszeit.

Und auch in einem normalen Arbeitsverhältnis sollte das so sein; ob das beachtet wird, ist eine andere Frage. Wer sich mit Statistiken auskennt, kann vielleicht bestätigen, dass das Arbeitsrecht der Gesetzesteil ist, gegen den die meisten Verstöße begangen werden. ;)

Aber weißt du, mein Vater beispielsweise ist Monteur und braucht manchmal 2 oder mehr Stunden, um von Zuhause zu einer Baustelle zu gelangen. Diese beiden Stunden werden ihm als Arbeitszeit angerechnet, und auch der Kunde bezahlt dafür.

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Also ich weiss ja nicht wie es bei Dir gewertet wurde, aber bei mir hat man das während der Ausbildung durchaus auch als Arbeit bezeichnet. Wäre ja auch schlimm wenn es kein Arbeiten wäre.

Ansonsten wird bei mir nicht der Weg von zu Hause mit S-Bahn oder weiss ich was zur Arbeit nicht als Arbeitszeit gesehen. Andersrum auch nicht. Arbeitszeit ist die Zeit, wo ich auf Arbeit bin und arbeite. Wenn ich mal zum Seminar fahre usw. dann ist das alles Arbeitszeit, die Zeit im Flieger, im Seminar usw usw.

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Original geschrieben von JeanLucPicard

Wäre ja auch schlimm wenn es kein Arbeiten wäre.

Von der rechtlichen Seite betrachtet ist dem aber nunmal so. Dass du oder ich das als Arbeit bezeichnen, spielt da keine Rolle.

Ansonsten wird bei mir nicht der Weg von zu Hause mit S-Bahn oder weiss ich was zur Arbeit nicht als Arbeitszeit gesehen. Andersrum auch nicht. Arbeitszeit ist die Zeit, wo ich auf Arbeit bin und arbeite. Wenn ich mal zum Seminar fahre usw. dann ist das alles Arbeitszeit, die Zeit im Flieger, im Seminar usw usw.

Das ist vermutlich bei den allermeisten Arbeitnehmern so. Selbst ich bekomme die Anfahrtszeit gesondert angerechnet. Ca. 20 Minuten meiner regulären Arbeitszeit verbringe ich noch im Bus; zusätzlich bekomme ich eine finanzielle Aufwandsentschädigung für Fahrten zur Arbeit & Berufsschule. Ich hätte auch darauf bestehen können, dass mir die Fahrtzeiten angerechnet werden - aber das Leben ist teuer und ein paar Euro mehr in der Tasche sind mir da natürlich lieber.

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Original geschrieben von Woodstock

Hast Du für die Sache mit dem Weg zu Arbeit eine Gesetzesstelle die das hinterlegt?

Was den Weg zur Berufsschule betrifft :

Auch Berufsschulunterricht ist , Arbeitszeit – Die Zeit, in der Auszubildende in der Berufsschule sind, muss vom Arbeitgeber, voll auf die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit im Betrieb angerechnet werden ‑ einschließlich der Berufsschulpausen und der An‑ und Abfahrten (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 413/99).

Ein entsprechendes Urteil zum Thema "An- und Abfahrt = Arbeitszeit" habe ich im Moment nicht parat.

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Beachte das Gesetz und du wirst in Städten wie Berlin, wo du manchmal mit dem Auto 1 Stunde für einen Kilometer (oder 3 wenn Bush da ist) brauchst, deine gesamte Arbeitszeit für An- und Abfahrt berechnen können. Das eine Beteiligung an den fahrtkosten besteht ist normal und ok. Aber der Weg zur und von der Arbeit als Arbeitszeit. Mein Gott wäre das schön.

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Picard,

Der Gesetzgeber definiert normalerweise einen Grundsatz und listet dann sämtliche Ausnahmen auf. Soweit ich mich zurückerinnere, war das, was ich darüber gelesen habe, nur ein Urteil, und kein Gesetz. Vielleicht auch eine Tarifvereinbarung; ich weiß es momentan wirklich nicht. Ich weiß aber, dass es solche Vereinbarungen gibt, insbesondere im Außen- und Kundendienst, da hier An- und Abfahrten dem Kunden oft angerechnet werden, und zwar auch dann, wenn der Außendienstmitarbeiter von zuhause aus startet und anschließend wieder zurück nach Hause fährt.

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